Infrastruktur
MiSpeL - Marktintegration Speicher und Ladepunkte
Bonn, Berlin, 05.08.2026. Die Bundesnetzagentur hat am 5. August 2026 den aktuellen Arbeitsstand der MiSpeL-Festlegung veröffentlicht, welche mit den Abgrenzungs- und Pauschaloptionen eine stärkere Marktintegration von Speichern und Ladepunkten ermöglichen soll. Der Entwurf soll zum 1. Oktober 2026 mit Übergangsregelungen in Kraft treten und enthält zahlreiche Überarbeitungen auf Grundlage der Stakeholderkonsultation vor einem Jahr.
Aktueller Arbeitsstand
Der Arbeitsstand umfasst die folgenden drei Dokumente:
- Arbeitsstand des Tenors zur MiSpeL-Festlegung (pdf / 78 KB)
- Arbeitsstand der Anlage 1 zur Abgrenzungsoption (pdf / 2 MB)
- Arbeitsstand zur Anlage 2 zur Pauschaloption (pdf / 1 MB)
Die Veröffentlichung dient der frühzeitigen Information des Marktes und der Orientierung im parallel laufenden Verfahren zur AgNes-Festlegung. Eine erneute Konsultation ist nicht vorgesehen.
Der Arbeitsstand berücksichtigt zahlreiche Anregungen aus der Konsultation. Dazu zählen die Umstellung auf eine monatliche Saldierungsperiode und die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Fallkonstellationen ohne geförderte EE-Anlagen.
Indifferente Netzeinspeisung
Neu ist die sogenannte indifferente Netzeinspeisung. Sie betrifft Strommengen, die aufgrund begrenzter Messmöglichkeiten weder eindeutig als förderfähige Einspeisung noch als saldierungsfähig eingestuft werden können. Diese Strommengen liegen in einem Graubereich und erhalten daher weder eine EEG-Förderung noch profitieren sie von einer reduzierten Umlage. Eine Umlagenreduzierung kommt erst in Betracht, wenn die maßgebliche Pauschalgrenze überschritten wird. Deren Höhe richtet sich nach dem Verhältnis der Stromspeicherkapazität zur Leistung der Photovoltaikanlage.
Abgrenzungs- und Pauschaloption
Die MiSpeL-Festlegung sieht zwei alternative Verfahren zur bisherigen Auschließlichkeitsoption vor:
- Abgrenzungsoption: Die förderfähigen und saldierungsfähigen Strommengen werden auf Grundlage viertelstündlich gemessener Daten anhand festgelegter Berechnungsformeln präzise ermittelt.
- Pauschaloption: Es wird auf eine aufwendige Messung verzichtet. Stattdessen erfolgt eine pauschale Zuordnung der Förder- und Saldierungsfähigkeit. Die Option richtet sich insbesondere an Kombinationen aus Photovoltaikanlagen bis 30 kW mit Batteriespeichern oder Ladepunkten.
Ziel ist es, die Flexibilitätspotenziale von Batteriespeichern und Ladepunkten besser zu nutzen und ihre marktliche Integration zu erleichtern, auch um Erzeugungsüberschüsse abzufedern. Dazu wird eine parallele Optimierung von Netzbezug, Netzeinspeisung und Eigenverbrauch ermöglicht und zugleich die anteilige Förder- und Saldierungsfähigkeit der jeweiligen Strommengen festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der BNetzA.