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Warenursprung / Präferenzen

Präferenzen und Handelsabkommen

Erfahren Sie, wie Unternehmen durch Ursprungsregeln, Lieferantenerklärungen und Abkommen wie CETA, EU-Japan oder EU-UK Zollvorteile nutzen können. Wir zeigen Ihnen, wie Präferenznachweise (z. B. EUR.1, REX) korrekt angewendet werden.
Präferenzen und Handelsabkommen

Aufgrund zahlreicher Handelsabkommen können Unternehmen Zollvorteile in Anspruch nehmen. Die einzelnen Abkommen und deren Ursprungsnachweise finden Sie hier.

Handelsabkommen

Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen ist seit dem 1. Mai vorläufig in Kraft. Damit beginnt ein wichtiger Schritt hin zu engeren Handelsbeziehungen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.

Präferenzen und Handelsabkommen

Mit dem Pan-Euro-Med-Abkommen ist eine große Freihandelszone entstanden, die zollfreien Verkehr und den Ursprungserwerb durch Kumulation ermöglicht. Zum 1. Januar 2026 entfallen die bisherigen Übergangsregelungen für das revidierte Regionale Übereinkommen zwischen EU, EFTA und weiteren Ländern. Weitere Auswirkungen für die Präferenzermittlung und Nachweise wurden nun veröffentlicht.

Präferenzen und Handelsabkommen

Das revidierte Regionale Übereinkommen erleichtert die Ursprungsermittlung.Zum 1. Januar 2025 ist das neue revidierte Übereinkommen in Kraft, die Übergangsregeln bleiben bis Ende 2025 parallel anwendbar. Seit 1. Januar 2026 gelten nur noch die Regeln des revidierten Übereinkommens - zumindest weitgehend.

Präferenzen und Handelsabkommen

Vereinfachung A.TR in die Türkei: Ermächtigte Ausführer dürfen Duplikate mit vorabgefertigten Formularen erstellen. A.TR aus der Türkei: Unter 3.1 sind die seit Mai 2024 geltenden Vorschriften für elektronisch erstellte A.TR zusammengefasst.

Handelsabkommen

Bei Ausfuhr von Waren mit Ursprung in der EU in die Pazifikstaaten ab dem 1. September 2026 wird das bisherige System des „ermächtigten Ausführers (EA)“ durch das System des „registrierten Ausführers (REX)“ ersetzt.

Präferenzen und Handelsabkommen

Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA) regelt den Warenverkehr und ermöglicht bei erfüllten Ursprungsregeln weiterhin Zollfreiheit für Präferenzwaren. Neu ist, dass Erklärungen zum Ursprung für Mehrfachsendungen häufiger anerkannt werden und in bestimmten Fällen auch nachträgliche Zollerstattungen möglich sind (3.3).

Präferenzen und Handelsabkommen

Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems gewährt die EU Entwicklungsländern Zollvorteile beim Import. Das bestehende System wurde am 27. November 2023 kurzfristig um vier Jahre verlängert.

Präferenzen und Handelsabkommen

Das Freihandelsabkommen CETA erleichtert den Warenverkehr zwischen der EU und Kanada durch den weitgehenden Abbau von Zöllen und vereinfachte Ursprungsregelungen. Erfahren Sie mehr über Zollvorteile, Ursprungsnachweise, das REX-System und die wichtigsten Bestimmungen für den Handel mit Kanada.