DIE FINANZEN DER IHK NORDSCHWARZWALD

Gebühren­tarif zur Gebühren­ordnung der IHK Nord­schwarz­wald

Gebühren-
tatbestand:
NUMMER BEREICH GEBÜHR

1.       Außenwirtschaft / International


1.1 Ausstellen eines Carnets für IHK-zugehörige Unternehmen
90,00
1.1.1 Ausstellen eines Carnets für nicht IHK-zugehörige Unternehmen / Privatpersonen
120,00
1.2. Ergänzungsgebühr Carnet
90,00
1.3 Ausstellung von Ursprungszeugnissen
11,00
1.4 Ausstellung von dem Außen­wirtschafts­verkehr dienenden Bescheini­gungen
11,00

2.       Berufliche Bildung




Betreuung – Ausbildung



2.1
Betreuung eines Ausbildungs- oder Um­schulungs­verhältnisses in einem anerkannten
  • kauf­männischen
  • kaufmännisch verwandten
  • gewerblich-technischen Ausbildungs­beruf.
Diese Gebühr wird mit Eintragung in das Verzeichnis für Beruf­sausbildungs­verhältnisse erhoben.


315,00
315,00
360,00
2.1.1 Für die Betreuung eines Ausbildungs- oder Um­schulungs­verhältnisses, das auf einer unmittelbar vorher­gehenden Aus­bildungs­stufe (echte Stufenausbildung § 26 BBiGa. F.) oder Berufs­ausbildung aufbaut werden 50 % der Gebühr nach 2.1 erhoben.
50 %
2.1.2 Die Gebühr nach 2.1, und 2.1.1 erhöht sich, wenn die Ausbildung oder Umschulung in einem nicht kammerzugehörigen Unternehmen oder einer nicht kammer­zugehörigen Einrichtung durchgeführt wird um 50 %.
50 %
2.1.3 Für die Betreuung eines Ausbildungs- oder Um­schulungs­verhältnisses, das in einem Aus­bildungs­betrieb nach der Zwischen­prüfung bzw. Teil 1 Prüfung beginnt werden 50 % der Gebühr nach 2.1 erhoben.
50 %
2.1.4 Bei Auflösung eines Ausbildungs- oder Umschulungs­verhältnisses vor und während der Probezeit werden auf Antrag 100% der Betreuungs­gebühr gemäß 2.1 erstattet.
100 %
2.1.5 Bei Auflösung eines Ausbildungs- oder Umschulungs­verhält­nisses nach der Probezeit und vor der AufStand: 15.06.2026forderung zur Zwischen­prüfung bzw. vor der Anmeldung zur Teil 1 Prüfung werden auf Antrag 50% der Betreuungsgebühr gemäß 2.1 erstattet.
50 %
2.1.6 Gleichstellung/Begut­achtung von Prüfungszeug­nissen und beruflichen Befähigungs­nachweisen
35,00- 65,00
2.1.7 Bestätigung von Qualifizierungsbildern in der Berufs­ausbildungs­vorbereitung
145,00

Prüfung – Ausbildung / Umschulung



2.2
Abschluss- oder Umschulungs­prüfung nach Zulassung in besonderen Fällen (§§ 43 Abs. 2, 45 Abs. 2 BBiG). Sofern die Abschluss­prüfung in zwei zeitlich auseinander­fallenden Teilen durchgeführt wird, fällt die Gebühr pro Prüfungsteil an:
  • kaufmännische
  • kaufmännisch verwandte
  • gewerblich-technische Ausbildungs­berufe.




430,00
430,00
430,00
2.2.1 Wiederholung einer Abschluss- oder Umschulungs­prüfung 50 % der Gebühr nach 2.2
50 %
2.2.2 Prüfung einer Zusatz­qualifikation (und kodifizierten Zusatz­qualifikationen) oder deren Wiederholung
140,00-430,00
2.2.3 Berufskraft­fahrerprüfung
430,00
2.2.4 Mitprüfung Fremdkammern (Zwischenprüfung)
140,00-430,00
2.2.5 Mitprüfung Fremd­kammern (Abschluss­prüfung). Sofern die Abschluss­prüfung in zwei zeitlich auseinander­fallenden Teilen durchgeführt wird, fällt die Gebühr pro Prüfungsteil an.
140,00-430,00
2.2.6 Feststellung und Zulassung zur Prüfung von Externen
75,00
2.2.7 Bei ordnungs­gemäßem Rücktritt vor der Prüfung werden auf Antrag 50% der Prüfungs­gebühr erstattet.
50 %
2.2.8 Prüfung von Bildungs- Qualifizierungs- und Umschulungs­konzepten
610,00

Prüfung – Weiterbildung



2.3 Weiter­bildungs­prüfung je Prüfungsteil oder deren WiederStand: 15.06.2026holung
150,00- 485,00
2.3.1 Gesonderte Ablegung weiterer Prüfungs­bestand-teile als Ergänzung einer Weiter­bildungs­prüfung, je Bestandteil oder deren Wiederholung.
140,00-430,00
2.3.2 Gebühr bei ordnungs­gemäßem Rücktritt von einem Prüfungsteil nach Anmeldung werden auf Antrag 50 % der Prüfungsgebühr nach 2.3 erstattet.
50 %
2.4 Feststellung der Gleich­wertigkeit eines Prüfungs­zeugnisses oder beruflichen Befähigungs­nachweises
35,00- 65,00
2.5 Bescheinigung über die Befreiung von der Ausbilde­reignungs­prüfung gemäß § 6 Abs. 3 oder Abs. 4 AEVO
11,00
2.6 Prüfung nach der Ausbildungs­eignungs­verordnung AEVO oder deren Wiederholung
85,00-270,00

3.       Handel und Dienstleistungen



3.1 Unterrichtung nach dem Gaststätten­gesetz (ohne Dolmetscher)
85,00
3.2 Gleich­wertigkeits­bescheinigungen
80,00
3.3 Unterrichtung nach dem Gast­stätten­gesetz mit Dolmetscher
135,00

4.       Recht / Fair Play / Vermittlerwesen



4.1

Sach­verständigen­wesen


4.1.1 Antrag auf Bestellung zum öffentlichen Sach­verständigen (bis Entscheidung SV-Ausschuss)
685,00
4.1.2 Bestellung und Vereidigung zum öffentlichen Sach­verständigen
415,00
4.1.3 Ablehnung des Antrags auf Bestellung durch die IHK nach Anhörung des SV-Ausschusses
410,00
4.1.4 Rücknahme oder Widerruf der Bestellung durch die Kammer
535,00
4.1.5 Erweiterung, Änderung oder Verkürzung des Sachgebiets
460,00
4.1.6 Antrag auf Wieder­bestellung vor Ablauf einer befristeten Bestellung
420,00
4.1.7 Übernahme eines öffentlich bestellten und vereidigten Sach­verständigen von einer anderen Kammer
215,00
4.1.8 Zurück­weisung eines Wider­spruches
135,00-380,00
4.1.9 Bei Rücknahme eines Antrags vor Anhörung des SV-Aus­schusses ermäßigt sich die Gebühr 4.1.1 um
20 %-50 %
4.1.10 Ablehnung des Antrags nach nicht bestandener Fachgremiumsprüfung
165,00
4.2.

Vermittler­wesen § 34c, 34d, § 34f, § 34h, § 34i, § 34k GewO



4.2.1 Erlaubnis­erteilung/-versagung je Verfahren § 34c, 34d, § 34f, § 34h, § 34i, § 34k GewO
340,00
4.2.2 Reduzierte Erlaubnis­gebühr bei gleichzeitiger Stellung mehrerer Erlaubnis­anträge gem. § 34c, 34d, § 34f, § 34h, § 34i, § 34k GewO, wobei die Gebühr eines Erlaubnis­verfahrens voll berechnet wird.
210,00
4.2.3 Anlass­bezogene Überprüfung der Erlaubnis­voraus­setzungen (Zuverlässigkeit, geordnete Vermögens­verhältnisse)
160,00-260,00
4.2.4
Erlaubnis­befreiung

200,00
4.2.5 Erweiterung / Reduzierung der bestehenden Erlaubnis gem. § 34f GewO / § 34h GewO um eine oder mehrere Kategorien
60,00-75,00
4.2.6 Durchführung des Erlaubnis­verfahrens für Versicherungs­berater und Versicherungs­vermittler unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach § 34d GewO oder nach § 34h Abs.1 S. 5 GewO unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 GewO
85,00-185,00

4.2.7 Verfahrens­beendigung vor abschlie­ßender Entscheidung über den Antrag je Erlaubnisart gem. § 34c, 34d, § 34f, § 34h, § 34i, § 34k GewO
25,00-165,00
4.2.8
Ersatz­ausstellung Gewerbe­erlaubnis

35,00
4.2.9 Erweiterung der bestehenden Erlaubnis gem. § 34c GewO um einen oder mehrere Tatbestände oder Reduzierung um einen oder mehrere Tatbestände, außer bei Reduzierung um prüfberichts­pflichtigen Tatbestand
65,00-255,00

4.2.10 Rücknahme/Widerruf einer Erlaubnis oder Erlaubnis­befreiung je Erlaubnisart gem. § 34c, 34d, § 34f, § 34h, § 34i, § 34k GewO
195,00-305,00
4.2.11 Registrierung § 34c, 34d, § 34f, § 34h, § 34i, § 34k GewO
45,00
4.2.12 Registrierung von leitenden Ange­stellten bzw. beschäftigten Ange­stellten (je Person)
25,00
4.2.13 Eintragung/Ver­änderung der (beabsichtigten) Betätigung in anderem EU- oder EWR-Staat (pro Staat) und Änderung der Registerdaten, soweit für die IHK eine Pflicht zur Weiter­leitung der Information besteht.
20,00
4.2.14
Schriftliche Auskünfte aus dem Register

20,00
4.2.15 Überprüfung der Erlaubnis- bzw. Erlaubnis­befreiungs­voraussetzungen infolge personen­bezogener Änderungen
130,00
4.2.16 Überprüfung der Erlaubnis­voraussetzungen infolge Änderungen/Beendigung der Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung
65,00
4.2.17 Prüfung nach § 23 VersVermV, § 24 Abs. 2 FinVermV, § 15 Abs. 1 ImmVermV, § 16 Abs. 2 MaBV
165,00-425,00
4.2.18 Anordnung zur Einreichung des Weiter­bildungs­nach­weises gem.§ 7 Abs. 3 VersVermV, 15b Abs. 3 MaBV oder Rechts­verordnung zu § 34kGewO
75,00
4.2.19 Anforderung des Prüfberichtes gem. § 24 Abs. 1 FinVermV und § 16 MaBV
55,00
4.2.20 Anordnung zur Einreichung von Einzel­nachweisen
55,00
4.2.21 Erlaubniserteilung § 34k GewO im vereinfachten Verfahren gem. Übergangsregelung
90,00

6.       Verkehr / Bewachungs­gewerbe




Fach­kunde­nachweis nach dem Güter­kraft­verkehrs­gesetz (GüKG) und nach dem Personen­beförderungsgesetz (PbefG)

6.1.1 Prüfung einer Vortätigkeit
125,00
6.1.2 Bestätigung aufgrund eines gleichwertigen Aus­bildungs­abschlusses
45,00
6.1.3 Ersatzausstellung eines Fach­kunde­nachweises
30,00
6.2 Sach­kunde­prüfung im Be­wachungs­gewerbe

6.2.1 Sach­kunde­prüfung (schriftlich und mündlich)
430,00
6.2.2 Wieder­holung einer Teilprüfung
430,00
6.2.3 Die Gebühr nach 6.2.1 oder 6.2.2 ermäßigt sich bei ordnungs­gemäßem Rücktritt vor dem 5. Werktag auf
60,00
6.2.4 Bei späterem Rücktritt oder Nicht­teil­nahme an der Prüfung: Volle Gebühr nach 6.2.1 oder 6.2.2
Volle Gebühr nach 6.2.1 oder 6.2.2
6.2.5 Ersatzausstellung der Prüfungsbescheinigung
35,00

7.       Verschiedenes

Gebühr €

7.1 Zurück­weisung eines Widers­pruchs
70,00-330,00
7.2 Ausstellung von Be­scheini­gungen
25,00-40,00
7.3 Zweitschriften
25,00-40,00
7.4 Beglaubigung von Zweit­schriften, Prüfungs­zeugnissen und sonstigen Urkunden
20,00
7.5 Mahn­gebühren

7.5.1 Zweite Mahnung
15,00
7.5.2 Bei­treibun­gen
65,00
Der Gebührentarif wurde durch die Vollversammlung am 15.04.2026 gem. § 3 Abs. 6 i.V.m. § 4 Satz 2 Ziffer 2 IHKG beschlossen, vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg mit Schreiben vom 16.04.2026 (AZ: WM42-42-364/64) genehmigt und am 17.04.2026 ausgefertigt.
Der Gebührentarif tritt am 15.06.2026 in Kraft.
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
gez. Claudia Gläser,
Präsidentin
gez. Tanja Traub,
Hauptgeschäftsführerin