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Nr. 28152

Unterrichtung für Bewachungspersonal gemäß § 34a

Ihr Einstieg in die Sicherheitswirtschaft: Die Unterrichtung nach § 34a GewO vermittelt das notwendige Fachwissen für verantwortungsvolle Aufgaben im Bewachungsgewerbe. Qualifizieren Sie sich jetzt für neue berufliche Perspektiven.

Veranstaltungsdetails

Die Unterrichtung nach § 34a GewO vermittelt Ihnen die Kenntnisse und Kompetenzen, die für eine verantwortungsvolle Tätigkeit im Bewachungsgewerbe erforderlich sind. Praxisnah, verständlich und auf die Anforderungen des Arbeitsalltags ausgerichtet, bereitet der Lehrgang Sie optimal auf den Einsatz in unterschiedlichen Sicherheitsbereichen vor.

Im Mittelpunkt stehen rechtliche Grundlagen, der professionelle Umgang mit Menschen sowie sicherheitsrelevante Handlungskompetenzen. Sie lernen, Situationen richtig einzuschätzen, angemessen zu reagieren und Ihre Aufgaben souverän und rechtssicher wahrzunehmen.

 

Sachgebiete:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschl. Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Recht (BGB)
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschl. Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Umgang mit Menschen und Kommunikation, Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalation
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

 

Mit der Unterrichtung nach § 34a GewO schaffen Sie die Voraussetzung für zahlreiche Tätigkeiten im Wach- und Sicherheitsgewerbe und erschließen sich neue berufliche Perspektiven in einer zukunftsstarken Branche.


Bitte beachten Sie die Hinweise und Voraussetzungen, die zur Teilnahme an der Unterrichtung gem. § 34a zu Lehrgangsbeginn erfüllt sein müssen.

 

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

Weitere Informationen

Die Unterrichtung gem. § 34a GewO ist geeignet für Berufseinsteiger, Quereinsteigende und Arbeitssuchende, die im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätig werden möchten. Sie ist die grundlegende Qualifikation für zahlreiche Aufgabenbereiche der privaten Sicherheitswirtschaft und vermittelt das notwendige Fachwissen für einen professionellen und rechtssicheren Einsatz. Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen. Wichtiger Hinweis zur Teilnahme:

Zu Beginn der Unterrichtung nach § 34a GewO ist die Identität der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers durch Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments zweifelsfrei nachzuweisen.

Die Kursgebühr in Höhe von 495,- Euro müssen vor Beginn überwiesen sein.

Damit Sie bestmöglich von der Unterrichtung nach § 34a GewO profitieren können, prüfen wir im Vorfeld, ob die sprachlichen und sonstigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme gegeben sind. Sollten wir aufgrund unserer Einschätzung Bedenken haben, dass die Unterrichtung erfolgreich absolviert werden kann, beraten wir Sie hierzu offen und ehrlich.
Wenn Sie sich trotz unserer Bedenken ausdrücklich für eine Teilnahme entscheiden, ist der volle Lehrgangspreis zu entrichten. Wir bitten um Verständnis, dass in diesem Fall keine Erstattung oder Reduzierung der Lehrgangskosten allein aufgrund einer nicht erfolgreichen Teilnahme erfolgt.
Wichtige Voraussetzung für die Anmeldung:

Bereits mit der Anmeldung zur Unterrichtung gem. § 34a GewO oder spätestens zu Beginn müssen Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden. Bitte halten Sie einen entsprechenden Sprachnachweis bereit (z. B. Einbürgerungsurkunde, B1-Sprachzertifikat, BAMF-Bescheinigung, Abgeschlossene deutsche Berufsausbildung, deutscher Schulabschluss).
  • IHK-Teilnahmebescheinigung
Industrie- und Handelskammer
Nordschwarzwald
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim
+ 49 7231 201 0
+ 49 7231 201 158 (Fax)