Industriekaufleute

Handreichung zur Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Informationen zu Antrag, Dokumentation, Präsentation und Fachgespräch

Allgemeine Hinweise

Als Einsatzgebiet kommen insbesondere Prozesse aus folgenden Bereichen in Betracht:
  • Vertrieb (Vertrieb, Außendienst, Export (Außenhandel), Export (EU-Binnengeschäfte), After-Sales, E-Commerce, Kundenprojekte)
  • Marketing (Produktmanagement, Marktbeobachtung, Wettbewerbsanalyse, Unternehmenskommunikation, Produktmarketing)
  • Beschaffung (Operativer Einkauf, Strategischer Einkauf, Ausschreibungsverfahren, Lieferantenmanagement)
  • Logistik (Bevorratung, Lagerlogistik, Supply Chain Management)
  • Personalwirtschaft (Personalentwicklung, Personalmarketing, Entgeltsysteme, Arbeitsmodelle, Recruiting, Gesundheitsmanagement/Arbeitsschutz, Auslandsentsendungen)
  • Leistungserstellung (Arbeitsvorbereitung, Investitionsplanung, Produkt- und Leistungsentwicklung, Qualitätsmanagement, Umweltschutzmanagement)
  • Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (Kostenrechnungssysteme, Projektabrechnung, Finanzbuchhaltung, Controlling, Berichtswesen, Finanzierungskonzepte)
Der Auszubildende darf ein von dieser Übersicht abweichendes Einsatzgebiet festlegen, wenn die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Absatz 2 Nummer 8 und 9 der AO genannten Berufsbildpositionen vermittelt werden (siehe § 4 Abs. 4 der AO).

Termine und Fristen

Zeitlicher Ablauf der Fachaufgabe im Einsatzgebiet Sommerprüfung Winterprüfung
Beginn der Antragsbearbeitung Mitte Januar Anfang August
Antragsfrist 15. Februar 15. September
Genehmigungszeitraum 3 Wochen nach Antragsfrist 3 Wochen nach Antragsfrist
Durchführungszeitraum Mitte März bis Abgabefrist Dokumentation Mitte Oktober bis Abgabefrist Dokumentation
Abgabefrist Dokumentation Am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung Am Tag der schriftlichen Abschlussprüfung
Präsentation und Fachgespräch Juni/Juli
(bis zu den Sommerferien)
im Januar des Folgejahres

Anforderungen an eine betriebliche Fachaufgabe

In einer Fachaufgabe im Einsatzgebiet muss eine komplexe, berufstypische Aufgabe prozessorientiert umgesetzt werden. Diese kann aus betrieblichen Rahmenbedingungen, speziellen Kundenanforderungen, geänderten Auflagen, Prozessoptimierungen usw. abgeleitet werden. Prüfungsteilnehmer müssen in der Fachaufgabe Lösungsmöglichkeiten analysieren und daraus begründete Auswahlen treffen. Wiederkehrende Standardaufgaben mit fest strukturierten Abläufen entsprechen nicht den Anforderungen einer komplexen Fachaufgabe.
Die Ausbildungsverordnung definiert klare Anforderungen. So sind
  • komplexe berufstypische Fachaufgabe prozessorientiert zu planen, durchzuführen und auszuwerten,
  • einsatzgebietsspezifische Lösungen zu analysieren,
  • begründete Auswahl von Lösungen, unter Berücksichtigung rechtlicher, ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte zu treffen,
  • das gewählte Vorgehen zu reflektieren,
  • zu dokumentieren,
  • Ergebnisse zu präsentieren und zu bewerten.

Antrag für die Fachaufgabe

Vor der Durchführung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet der Industriekaufleute hat der Prüfling dem Prüfungsausschuss eine Beschreibung der Fachaufgabe (einen Antrag für die Fachaufgabe) zur Genehmigung vorzulegen. Das Antragsverfahren für die Fachaufgabe erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der IHK Nord Westfalen. Der Antrag muss spätestens bis zum Abgabetermin mittels PIN-Freigabe an die IHK übermittelt werden. Nach der PIN-Freigabe ist die weitere Bearbeitung des Antrages im Online-Portal nicht mehr möglich. Die zur Freigabe notwendige PIN wird dem Prüfling rechtzeitig - circa vier Wochen - vor der Abgabefrist über das Online-Portal bzw. per E-Mail zur Verfügung gestellt. Über den eingereichten Antrag erhält der Prüfling eine Bestätigungsmail.
Liegt bis zum Ende der Antragsfrist kein Antrag für die Fachaufgabe im Einsatzgebiet vor, so kann die Prüfungsleistung mit null Punkten „ungenügend“ bewertet werden!

Antragsgenehmigung/-ablehnung

Der Prüfling erhält circa 3 bis 4 Wochen nach Antragsfrist Nachricht über die Entscheidung des Prüfungsausschusses. Erst nach der Genehmigung des Antrages durch den Prüfungsausschuss kann der Prüfungsteilnehmer mit der Erstellung der Dokumentation beginnen. Bei der Genehmigung mit Auflage kann der Prüfling mit der Durchführung unter Beachtung der Auflagen beginnen. Sollte der Antrag vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt werden, erhält der Prüfling per E-Mail die Aufforderung, den Antrag gemäß den Hinweisen des Prüfungsausschusses zu überarbeiten. Hierfür werden dem Prüfling einige Tage zur Überarbeitung eingeräumt.

Dokumentation

Die Dokumentation bei den Industriekaufleuten ist ein bewertungsrelevanter Bestandteil der Fachaufgabe im Einsatzgebiet und dient dem Prüfungsausschuss zur Orientierung für die Präsentation und zur Vorbereitung auf das Fachgespräch. Sie ist die Gesprächsgrundlage für das fallbezogene Fachgespräch.

Die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planungsschritte, die Durchführung, die Analyse von Lösungsalternativen und die daraus abgeleiteten Entscheidungen sollen transparent dargestellt und begründet werden. Abweichungen und Anpassungen sollen nachvollziehbar erläutert und Ergebnisse reflektiert werden.

Die Dokumentation sollte so aufgebaut sein, dass alle Phasen - von der Ausgangssituation bis zur Auswertung der Ergebnisse - transparent und umfassend dargestellt sind.
Durch die gezielte Verwendung der „Ich-Form“ kann der Prüfungsausschuss feststellen, welche Bearbeitungsschritte vom Prüfungsteilnehmer/von der Prüfungsteilnehmerin selbstständig durchgeführt wurden.

Formvorschriften

  • Jede Seite muss dem Prüfling eindeutig zugeordnet werden können.
  • Alle Seiten müssen durchgängig nummeriert sein.
  • Darstellung des Prozesses in der “Ich-Form”
  • Schriftgröße: 12 Punkt, Schriftart: Arial
  • Seitenrand: links 3,5 cm; rechts 2,0 cm
  • DIN A4-Hochformat
  • Zeilenabstand: 1- oder 1,5-zeilig
  • Der Umfang der Dokumentation soll sich über 3 bis 5 Seiten erstrecken. Die Seitenangaben zur Dokumentation sind ohne Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anlagen zu verstehen.
  • Anlagen müssen ebenfalls DIN A4-Format haben. Die Seitenzahl der Anlagen darf insgesamt 3 Seiten nicht überschreiten.
  • Das Deckblatt der Dokumentation soll folgende Daten beinhalten:
    • Name des Prüflings
    • Ausbildungsberuf
    • Ausbildungsbetrieb
    • Einsatzgebiet
    • Thema der Fachaufgabe im Einsatzgebiet
  • Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
  • Abgabe der “Persönlichen Erklärung” durch den Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb

Gliederung der Dokumentation

In der Dokumentation soll der Prüfling das Umfeld der praxisbezogenen Aufgabe skizzieren, die Aufgabe beschreiben, den Prozess der Planung und Durchführung darstellen und das Ergebnis bewerten. Neben der Beschreibung der Aufgabenstellung soll die Dokumentation die Phasen Planung, Durchführung, Berücksichtigung der Rahmenbedingungen und Kontrolle/Bewertung des Gesamtzusammenhangs darstellen:
Was müssen die Prüfer unbedingt wissen, um die Aufgabe zu verstehen? Was ist das Ziel der Aufgabenbearbeitung? Welches Ergebnis soll erreicht werden? Benötigen die Prüfer einen Überblick über die relevanten betrieblichen Rahmenbedingungen?
  1. Planung: Welche wesentlichen Prozessschritte sind zu berücksichtigen? Welche Lösungsvarianten kommen in Betracht und wie sind sie zu bewerten? Was sind die eigenständigen Leistungen des Prüflings?
  2. Durchführung/Begründung der Vorgehensweise: Für welche der gefundenen Lösungsvarianten hat sich der Prüfling entschieden? Wie begründet er seine Entscheidung? Wie hat er die einzelnen Prozessschritte umgesetzt?
  3. Berücksichtigung der Rahmenbedingungen/des Gesamtzusammenhangs: Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgaben und Kriterien waren zu berücksichtigen? Mit welchen Personen, Auftraggebern, externen Partnern, Kunden oder anderen Mitarbeitern war eine Abstimmung erforderlich? Welche vor- und nachgelagerten Prozesse sind zu berücksichtigen?
  4. Kontrolle/Bewertung der Ergebnisse: Welches Ergebnis wurde erzielt? Sind unvorhergesehene Schwierigkeiten aufgetreten? Wie hat das Zusammenwirken mit verschiedenen Schnittstellen funktioniert? Was könnte zukünftig verbessert werden?
  5. Anlage: Der Dokumentation können zur Erläuterung maximal drei Seiten praxisüblicher Unterlagen beigefügt werden.

Abgabe der Dokumentation

Die Dokumentation inklusive der “Persönlichen Erklärung” und aller Anlagen stellt der Prüfling in einer PDF-Datei im Online-Portal mittels Dateiupload ein. Die Datei darf eine Größe von 5 MB nicht überschreiten. Ein Upload mehrerer Dateien ist nicht möglich. Die zum Dateiupload notwendige PIN ist die gleiche PIN, die auch schon zur Antragsweitergabe an die IHK verwendet wurde.
Liegt bis zum Ende der Abgabefrist keine Dokumentation vor, so kann die Prüfungsleistung mit null Punkten „ungenügend“ bewertet werden!

Prüfungszeiten

Die Prüfungszeit für die Erstellung der Dokumentation, für die Präsentation und für das fallbezogene Fachgespräch beträgt insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten. Für die Erstellung der Dokumentation soll der Prüfling 16 Stunden und für die Erstellung der Präsentation 8 Stunden nicht überschreiten.
Die Prüfungszeit für die Durchführung der Präsentation und das fallbezogene Fachgespräch beträgt insgesamt 30 Minuten. Die Durchführung der Präsentation soll eine Dauer von 10 Minuten nicht überschreiten.

Präsentation

Der Prüfling hat dem Prüfungsausschuss die Planung, Durchführung und Auswertung der betrieblichen Fachaufgabe in einer Präsentation darzustellen.
Die Präsentationsmittel (Notebook/Laptop und Beamer) sind, wie im Antrag genannt, vom Prüfungsteilnehmer selbst mitzubringen. Für die Funktionsfähigkeit der mitgebrachten Präsentationsmittel und Zubehör ist der Prüfungsteilnehmer selbst verantwortlich.
In der Präsentation soll der Prüfling auf der Grundlage der Dokumentation zeigen, dass er Sachverhalte, Abläufe und Ergebnisse der bearbeiteten Fachaufgabe erläutern und mit praxisüblichen Mitteln darstellen kann. Für die Präsentation sind der Aufbau und die inhaltliche Struktur, die sprachliche Gestaltung und die zielgruppengerechte Darstellung entscheidend. Von Bedeutung ist, wie es dem Prüfling gelingt, die inhaltlichen Ausführungen, die bereits mit der Dokumentation eingereicht wurden, prägnant, zielorientiert und überzeugend darzustellen.

Fachgespräch

Das Fachgespräch findet nach der Präsentation statt. Es bezieht sich ausschließlich auf Inhalt und Umfeld der Fachaufgabe im Einsatzgebiet, der dazu erstellten Präsentation und Dokumentation. Es können allerdings auch relevante Punkte angesprochen werden, die vom Prüfling nicht erwähnt oder dokumentiert wurden, aber für die Durchführung und Hintergründe eine Bedeutung haben.
Im Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er die dargestellte Fachaufgabe in Gesamtzusammenhänge einordnen, Hintergründe erläutern und Ergebnisse bewerten kann. Dabei soll er zeigen, dass er die Sachbearbeitung in einem speziellen Geschäftsfeld beherrscht. Der Prüfungsausschuss wird durch gezielte Fragestellungen die Inhalte und Methoden der Präsentation hinterfragen.
Die Beurteilung der Prüfungsleistung findet nach dem Fachgespräch statt.

Bewertung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet

Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich Fachaufgabe im Einsatzgebiet sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
  • 1. die Bewertung für die Dokumentation mit 10 Prozent
  • 2. die Bewertung für die Präsentation mit 20 Prozent
  • 3. die Bewertung für das fallbezogene Fachgespräch mit 70 Prozent.

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