Bildung A-Z
Digitales mobiles Ausbilden kann die klassische Ausbildung im Unternehmen ergänzen. Es ermöglicht die Vermittlung von Ausbildungsinhalten auf Distanz unter Einsatz digitaler Technologien. Die Ausbildung im Betrieb bleibt dabei der Regelfall und bildet weiterhin die Grundlage der dualen Berufsausbildung.
Digitales mobiles Ausbilden - Praxis-Leitfaden
Die folgenden Hinweise und Fragestellungen zu
- grundsätzlichen und rechtlichen Voraussetzungen,
- pädagogischen Aspekten und zur Rolle der Vorgesetzten und des Ausbildungspersonals,
- technischen Voraussetzungen,
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
- Kommunikation, Didaktik und Regeln für die Zusammenarbeit
sollen Ausgestaltungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen aufzeigen.
Der Leitfaden basiert auf einer Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Der Leitfaden basiert auf einer Empfehlung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Die DIHK Bessere hat im Impulspapier Mobiles Ausbilden zusammengefasst, wann Ausbildung im Homeoffice oder an anderen Lernorten möglich ist, welche Voraussetzungen Betriebe erfüllen müssen und welche Empfehlungen für die praktische Umsetzung gelten.
Grundsätzliche und rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
- Digitales mobiles Ausbilden ist eine ergänzende Ausbildungsform und bleibt auf vereinbarte Ausbildungsanteile beschränkt. Die Ausbildung im Betrieb hat Vorrang.
- Ausbildungsinhalte dürfen digital mobil vermittelt werden, wenn Informationstechnik eingesetzt wird und die Ausbildungsinhalte für eine Vermittlung auf Distanz geeignet sind.
- Die Auszubildenden verfügen über die notwendige Reife, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
- Ausbildende und Auszubildende entscheiden gemeinsam, dass in bestimmtem Umfang digital mobil ausgebildet werden soll. Sind Auszubildende minderjährig, ist eine Einverständnisklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Wenn die Anwesenheit der Auszubildenden im Unternehmen für notwendig oder sinnvoll erachtet wird, oder die Auszubildenden ins Ausbildungsunternehmen kommen möchten, ist dies zu ermöglichen. Ein Wechsel in die klassische betriebliche Ausbildung in Präsenz in der Ausbildungsstätte muss beidseitig kurzfristig ermöglicht werden.
- Die Qualität der Vermittlung muss der Ausbildung bei gemeinsamer Anwesenheit von Auszubildenden und Ausbildern gleichwertig sein.
- Die Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz gelten uneingeschränkt fort.
- Es besteht weiterhin die Pflicht, Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß zu führen.
- Die Grundsätze über die Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbilder gelten unvermindert weiter.
- Die für das Ausbildungsunternehmen örtlich zuständige IHK ist für die Überwachung der Ausbildung zuständig. Das Ausbildungsunternehmen weist gegenüber der IHK nach, dass Digitales mobiles Ausbilden in gleicher Qualität wie klassisches betriebliches Ausbilden möglich und wie dies konkret vorgesehen ist.
- Im betrieblichen Ausbildungsplan werden Elemente und Inhalte des Digitalen mobilen Ausbildens aufgeführt beziehungsweise entsprechend ergänzt.
- Das Ausbildungsunternehmen stellt den Auszubildenden geeignete Arbeitsmittel, insbesondere Hard- und Software zur Verfügung.
Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:
- In welchen Berufen kann/soll digital mobil ausgebildet werden? In allen oder nur in ausgewählten, geeigneten Berufen?
- Sind die geplanten Tätigkeiten und Aufgaben grundsätzlich für das digitale mobile Ausbilden und die virtuelle Vermittlung geeignet?
- Welche Inhalte wollen Sie virtuell vermitteln? Wählen Sie anhand der geltenden Ausbildungsverordnung und der sachlichen und zeitlichen Gliederung die passenden Inhalte aus. Welche Ausbildungsinhalte erfordern weiterhin eine persönliche Anleitung oder praktische Durchführung vor Ort?
- Gibt es Themenfelder, die dem Vertiefen bereits erworbener Ausbildungsinhalte gewidmet werden können? Eine Auflistung erleichtert die Einschätzung.
- Soll es, unter dem Vorbehalt der persönlichen Reife und Eignung des Auszubildenden, einen Anspruch auf oder eine Verpflichtung zum digitalen mobilen Ausbilden in Ihrem Ausbildungsunternehmen geben?
- Müssen Arbeitnehmervertretungen eingebunden werden und gibt es Dienstanweisungen oder sonstige betriebliche Vorschriften, die beachtet werden müssen?
- Wie viele Tage pro Woche kann/soll digital mobil ausgebildet werden und wie werden die Einhaltung der täglichen Ausbildungszeiten, Pausen und Ruhezeiten sichergestellt?
- Kann/soll digitales mobiles Ausbilden bereits in der Probezeit stattfinden oder erst später?
- Wie wird sichergestellt, dass die Ausbildungsqualität der Ausbildung in Präsenz gleichwertig ist?
- Wie werden die vorgesehenen Inhalte und Phasen des digitalen mobilen Ausbildens im betrieblichen Ausbildungsplan dokumentiert?
Im § 28 Absatz 2 BBiG ist die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auch digital mobil auszubilden, verankert.
Pädagogische Aspekte und Rolle der Vorgesetzten und des Ausbildungspersonals
- Grundsätzlich haben Ausbildungsunternehmen, Ausbildungspersonal und gegebenenfalls betriebliche Betreuer beim Digitalen mobilen Ausbilden die gleiche Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber den Auszubildenden wie bei der Ausbildung vor Ort in der Ausbildungsstätte. Dies betrifft sowohl die Koordination der Ausbildung, Betreuung des Auszubildenden und Überwachung von Vorschriften und Regeln als auch die Vermittlung von Ausbildungsinhalten und die Kontrolle von Ausbildungsergebnissen.
- Grundsätzlich müssen die Auszubildenden über die entsprechende persönliche Reife und psychische Verfassung verfügen, um die übertragenen Aufgaben auch beim Digitalen mobilen Ausbilden erfolgreich zu erledigen. Ansonsten ist vom Digitalen mobilen Ausbilden abzusehen. Der Auszubildende sollte diesbezüglich anhand nachvollziehbarer Kriterien beurteilt und ihm Feedback gegeben werden.
- Digitale Interaktion und Kommunikation sind integrale Bestandteile des Digitalen mobilen Ausbildens. Deshalb muss das Ausbildungsunternehmen organisatorisch und technisch sicherstellen, dass das Ausbildungspersonal jederzeit für die Auszubildenden erreichbar ist.
- Das Ausbildungspersonal muss seinerseits sicherstellen, dass auch über virtuelle Kommunikationswege eine Betreuung und gegebenenfalls Anleitung auf gleichem Niveau wie beim Ausbilden in Präsenz erfolgt.
- Virtuelles Führen und gegebenenfalls Anleiten auf Distanz heißt auch, den Auszubildenden mehr Freiraum zu geben als bei der Präsenzausbildung. Voraussetzung ist dafür, dass ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wird.
Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:
- Hat das Ausbildungspersonal die notwendigen fachlichen und persönlichen Kompetenzen? Sind die zeitlichen und personellen Ressourcen sowie die technische Ausstattung sichergestellt?
- Verfügen die Auszubildenden über die entsprechende persönliche Reife und psychische Verfassung, um die übertragenen Aufgaben auch beim Digitalen mobilen Ausbilden erfolgreich zu erledigen? Welche Hilfestellung kann das Ausbildungsunternehmen den Auszubildenden anbieten?
- Aufgrund der Arbeits- und Ausbildungsbeziehung auf Distanz steigt die Anforderung an das Ausbildungspersonal, den Auszubildenden Orientierung zu bieten. Achtet das Ausbildungspersonal darauf, dass auftretende Probleme zeitnah besprochen werden können? Hat das Ausbildungspersonal geeignete Möglichkeiten, um die notwendigen Gespräche zu führen und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen zu ergreifen?
- Wie werden regelmäßige Feedback- und Entwicklungsgespräche sichergestellt?
Technische Anforderungen
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
- Das Ausbildungsunternehmen stellt den Auszubildenden eine geeignete EDV-Ausstattung wie zum Beispiel Laptop mit geeigneten Softwareprodukten sowie Kommunikationsmittel wie zum Beispiel Smartphone als kostenfreies Arbeitsmittel für Digitales mobiles Ausbilden zur Verfügung. Sollte durch Betriebsvereinbarung oder Vertrag vorgesehen sein, dass das Ausbildungsunternehmen beim mobilen Arbeiten weitere Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, muss Betrieb geklärt werden, ob dies auch für die Auszubildenden gelten soll.
- Betriebliche und gesetzliche Datenschutzvorschriften müssen bekannt sein und beachtet werden.
- Arbeit und Ausbildung betreffende Informationen sollten nur über betrieblich legitimierte Kanäle (zum Beispiel MS Teams) geteilt werden. Die Nutzung privater Endgeräte sollte insb. im Blick auf den Datenschutz sensibel und zurückhaltend gehandhabt werden.
- Die Verwendung sicherer Passwörter ist beim mobilen Lernen besonders wichtig. Die Passwortvergabe und -verwaltung sollte daher regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
- Auszubildende sollten auch im Rahmen des Digitalen mobilen Ausbildens an ihrem Laptop beziehungsweise Tablet-PC Updates durchführen (lassen). Das gilt vor allem für Betriebssystem, Virenschutz, Firewall und Browsers. Wann und wo diese Updates durchgeführt werden sollen, muss festgelegt werden.
Zur Ausgestaltung sollten Sie sich im Vorfeld folgende Fragen beantworten:
- Welche Sicherheitsaspekte müssen berücksichtigt werden? Dürfen Dritte betriebliche Daten zu Gesicht bekommen oder geschäftliche Telefonate mithören?
- Welche wichtigen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften müssen auch beim Digitalen mobilen Ausbilden beachtet werden?
- Sollten die Beteiligten eine darauf ausgerichtete Unterweisung oder Anweisung erhalten?
Können diese technischen Voraussetzungen nicht geschaffen werden, sollte vom Digitalen mobilen Ausbilden abgesehen werden.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Auch beim Digitalen mobilen Lernen ist die Verantwortung für die eigene Gesundheit wichtig. Das Ausbildungsunternehmen muss sich vergewissern, dass vorgeschriebene Standards auch beim Mobilen Ausbilden erfüllt und eingehalten werden.
- Auch beim Digitalen mobilen Ausbilden müssen die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse und Vorschriften beispielsweise über die Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Arbeitssicherheit Beachtung finden.
- Grundsätzlich sollten Auszubildende darauf achten, auch im Rahmen des digitalen mobilen Lernens ausreichend in Bewegung zu sein, eine passende Raumtemperatur einzustellen oder regelmäßig zu lüften.
Zur Ausgestaltung sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:
- Welche Anforderungen an den Arbeitsschutz müssen berücksichtigt werden?
- Ermöglichen die räumlichen Gegebenheiten beim Digitalen mobilen Ausbilden ein weitgehend ungestörtes Lernen mit geeigneter Ausstattung beim Auszubildenden?
- Wie kann die Umsetzung gewährleistet werden? Empfehlenswert ist, sich nach der Einrichtung des digitalen mobilen Arbeitsplatzes die Gegebenheiten schriftlich beschreiben und bestätigen zu lassen. Zu achten wäre unter anderem insbesondere auf einen geeigneten Tisch, Stuhl sowie ausreichende Beleuchtung.
Können die genannten Aspekte nicht gewährleistet werden, ist vom Digitalen mobilen Ausbilden abzusehen.
Kommunikation, Didaktik und Regeln für die Zusammenarbeit
Die Voraussetzungen sind:
- Die Auszubildenden müssen sicherstellen, dass sie genau wie die Ausbildenden während der Ausbildungszeit über die vorher vereinbarten Kommunikationskanäle (zum Beispiel über das dienstliche Smartphone) erreichbar sind.
- Das Ausbildungsunternehmen muss sicherstellen, dass die Auszubildenden mit der zu nutzenden Hard- und Software ausreichend vertraut sind oder geschult werden.
- Auszubildende sollten beim Digitalen mobilen Ausbilden Arbeits- und Privatleben im Alltag voneinander trennen und sich jeweils auf eine Tätigkeit fokussieren.
- Das Ausbildungspersonal ist sich seiner besonderen Fürsorgepflicht bewusst und nimmt diese verantwortlich wahr.
- Das Ausbildungspersonal verfügt über die notwendigen didaktischen Kompetenzen.
Zur Ausgestaltung sollten Sie sich folgende Fragen beantworten:
- Ist sichergestellt, dass in der Zeit des Digitalen mobilen Ausbildens regelmäßig virtueller Austausch mit dem Ausbildungspersonal stattfindet?
- Findet in der Zeit des digitalen mobilen Lernens regelmäßig virtueller Austausch mit Kollegen und evtl. Kunden statt?
- Ist die Einhaltung und Dokumentation von Ausbildungs- und Pausenzeiten mit allen Beteiligten (zum Beispiel technische Erfassung oder Mitteilung an das Ausbildungspersonal) abgestimmt und datenschutzkonform ausgestaltet?
- Wann und wie wird mit den Auszubildenden besprochen, welche Lerninhalte vermittelt werden sollen?
- Was soll bis zu welchem Zeitpunkt als Ergebnis bzw. Lernziel erreicht sein, und wie und wann wird dieses besprochen und dokumentiert?
- Welche regelmäßigen Kontaktpunkte (Check-in/out, Jour Fixe, Unterweisungen, Termine, Gespräche) gibt es?
- Zu welchen Anlässen sollen Auszubildenden sich ansonsten melden und beispiels-weise nach Feedback oder Hilfe fragen?
- Welche Kommunikationskanäle werden wann und wie eingesetzt (Telefon, E-Mail, Chat, Video-Telefonie oder MS-Teams)?
- Wie wird im Ausbildungsnachweis dokumentiert, dass die Vermittlung von Ausbildungsinhalten in virtueller Form stattgefunden hat?
Fazit
Digitales mobiles Ausbilden eröffnet Ausbildungsbetrieben zusätzliche Möglichkeiten, Ausbildungsprozesse flexibel und zeitgemäß zu gestalten. Es kann die betriebliche Ausbildung sinnvoll ergänzen, ersetzt jedoch nicht die persönliche Ausbildung im Betrieb. Entscheidend für den Erfolg sind geeignete Ausbildungsinhalte, eine zuverlässige technische Infrastruktur, klare organisatorische Rahmenbedingungen sowie eine kontinuierliche Betreuung durch das Ausbildungspersonal. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann digitales mobiles Ausbilden einen wertvollen Beitrag zur modernen Berufsbildung leisten.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zur konkreten Ausgestaltung des mobilen Ausbildens in Ihrem Ausbildungsbetrieb an die IHK-Ausbildungsberatung.
