Fortbildungsprüfungen

Technische/-r Fachwirt/-in

Der Technische Fachwirt verbindet technisches Fachwissen mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen und übernimmt Fach- und Führungsaufgaben an der Schnittstelle zwischen Technik und Management. Zu den Aufgaben gehören die Planung und Steuerung von Produktionsprozessen, die Organisation betrieblicher Abläufe sowie die Führung von Mitarbeitenden.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Technischer Fachwirt“ beziehungsweise „Geprüfte Technische Fachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Technischen Betriebswirt bzw. zur Geprüften Technischen Betriebswirtin erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. das Ablegen (Teilnahme) der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
  2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes / einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung haben.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  2. Technische Qualifikationen
  3. Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ können unabhängig voneinander abgelegt werden. Die Zulassung zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ setzt das Ablegen der beiden ersten Prüfungsteile innerhalb der letzten fünf Jahre voraus.

I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in vier Qualifikationsbereiche:
Prüfungsfach Uhrzeit
Volks- und Betriebswirtschaftslehre
(75 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
8:30 - 9:45 Uhr
Rechnungswesen
(90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
10:15 - 11:45 Uhr
Recht und Steuern
(75 Minuten Prüfungsdauer schriftlich
12:15 - 13:30 Uhr
Unternehmensführung
(90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich)
14:00 - 15:30 Uhr
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich (zum Beispiel Unternehmensführung) eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.

In circa 15 Minuten werden vom Prüfungsausschuss Fragen gestellt, die sich auf den für dieses Prüfungsfach vorgesehenen Inhalt (siehe Rahmenplan) beziehen. Das bedeutet, dass Prüfungsteilnehmer/-innen nur in dem Prüfungsfach geprüft werden, in dem Sie eine mangelhafte Prüfungsleistung erzielt haben. Es gibt keine Vorbereitungszeit.

Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Endleistungen erbracht wurden. Für die Teilprüfung wird zusätzlich zu den Einzelnoten eine Durchschnittspunktzahl/-note gebildet, die auch auf dem IHK-Zeugnis aufgeführt wird.

II. Technische Qualifikationen

Die schriftliche Teilprüfung gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
Prüfungsfach Uhrzeit
1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen 8:30 - 10:00 Uhr
2. Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie 10:30 - 12:00 Uhr
3. Fertigungs- und Betriebstechnik 12:30 - 14:30 Uhr
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, so ist darin eine Ergänzungsprüfung anzubieten. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern.

Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Punktbewertung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

III. Handlungsspezifische Qualifikationen

Die schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird in Form einer Situationsaufgabe (240 Minuten) durchgeführt.
Prüfungsfach Uhrzeit
Situationsaufgabe
  • Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
  • Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
  • Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
  • Führung und Zusammenarbeit
8:30 - 12:30 Uhr
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich.

Das Situationsbezogene Fachgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 149 KB) mit Präsentation (Einzelprüfung) wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", “Technische Qualifikationen” sowie der schriftlichen Situationsaufgabe im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen durchgeführt.

Die mündliche Prüfung bezieht sich inhaltlich auf alle Handlungsbereiche. Schwerpunkte bilden die Qualifikationsbereiche „Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik“ sowie „Produktionsplanung, -steuerung und –kontrolle“. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Die Bewertung des situationsbezogenen Fachgesprächs fließt mit zwei Dritteln und die Bewertung der Präsentation mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.

Wer die Prüfung Geprüfte Technische Fachwirte bestanden hat, kann innerhalb von 10 Jahren nach bestandener Prüfung auf Antrag vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit werden.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
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Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.

Prüfungsgebühr


Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Häufige Fragen (FAQ)

Hier finden Prüfungsteilnehmende Antworten zu Anmeldung, Fristen, Prüfungen, Prüfungsergebnissen, Gebühren, Online-Portal und weiteren wichtigen Fragen rund um die Fortbildungsprüfung.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.