Nr. 3557670
Dienstleistung

Bewachungsgewerbe

Bewachungsgewerbe
Weiterbildung
Personenschützer von hinten fotografiert. © Claireliot/Fotolia

Für Mitarbeitende mit Bewachungsaufgaben, schreibt die Bewachungsverordnung ein 40-stündiges Unterrichtungsverfahren vor. Informationen gibt es hier.

IHK Nord Westfalen