Öffentliche Fördermittel

Zuschüsse für Investitionen

Unternehmen vieler Branchen können Zuschüsse erhalten, wenn sie Investitionen in der Emscher-Lippe-Region tätigen. Die ehemals unter der Bezeichnung RWP bekannte Förderrichtlinie wurde zum 15. April 2026 aktualisiert und trägt nun die Bezeichnung GRW („Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur in NRW“). Mit der neuen Förderrichtlinie werden viele Ziele und Anwendungsbereiche der bewährten regionalen Zuschussförderung fortgesetzt, gleichzeitig die Programmstruktur verschlankt und stärkere Investitionsanreize für kleine und mittlere Unternehmen gesetzt.
In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße, dem Vorhaben und dem Investitionsort können ab einem Investitionsvolumen von 150.000 Euro im Einzelfall bis zu 50 Prozent der Investitionskosten gefördert werden. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aus vielen Branchen.
Der Investitionszuschuss kann insbesondere für folgende Vorhaben verwenden werden:
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen sind reine Betriebsverlagerungen
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • Erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte
    und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
  • Umwelt- und Energieeffizienzmaßnahmen, die Ressourcen schonen, Energieeffizienz steigern oder den Eigenbedarf aus erneuerbaren Energien decken.
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte: Gefördert werden kann der Erwerb der Vermögenswerte eines inhabergeführten Unternehmens bzw. der dazugehörigen Betriebsstätte, wenn diese ansonsten aus Gründen, die in der Person der bisherigen Inhaberin oder des bisherigen Inhabers liegen (z.B. wegen Alter oder Krankheit) geschlossen werden müsste und kein Nachfolger innerhalb der Familie zur Übernahme bzw. Fortführung der Betriebsstätte zur Verfügung steht.
Als zentrales Förderprogramm der regionalen Strukturpolitik in Nordrhein-Westfalen verfolgt das GRW-Förderprogramm im Wesentlichen drei zentrale Ziele:
  • Arbeitsplätze sichern und neue schaffen, Einkommen steigern, Wohlstand fördern
  • Standortnachteile ausgleichen
  • Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
Wichtig: Die Antragstellung muss immer zwingend vor Beginn des Vorhabens bzw. vor Vertragsunterzeichnung über das Kundenportal der NRW.BANK erfolgen. Erst nach Eingang des Antrages bei der NRW.BANK ist ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn möglich.
Zugangsbestätigung der NRW.BANK abwarten, dann starten!
Zu Details beraten wir Sie gern im persönlichen Gespräch oder im Rahmen unserer monatlichen Finanzierungssprechtage!