Gründung

Gründungsstipendium

Gründungsstipendium.NRW

Sie haben eine innovative Geschäftsidee und möchten daraus ein erfolgreiches Unternehmen entwickeln? Mit dem Gründungsstipendium.NRW unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen angehende Gründerinnen und Gründer dabei, ihre Ideen in marktfähige Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu überführen.
Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben, die einen erkennbaren Mehrwert für Kundinnen und Kunden schaffen und sich durch besondere Alleinstellungsmerkmale vom Wettbewerb abheben. Ob neuartiges Produkt, innovative Dienstleistung oder ein fortschrittliches Verfahren: Das Gründungsstipendium bietet die Möglichkeit, die eigene Geschäftsidee professionell weiterzuentwickeln und den Schritt in die Selbstständigkeit vorzubereiten.
Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten eine monatliche Förderung von 1.200 Euro. Darüber hinaus profitieren sie von einem individuellen Coaching durch erfahrene Gründungsnetzwerke und Coaches, die bei der Weiterentwicklung des Vorhabens unterstützen und wertvolle Impulse für den erfolgreichen Markteintritt geben.
Antragsberechtigt sind Einzelgründende sowie Teams von bis zu drei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben und ihr Gründungsvorhaben hauptberuflich in NRW verfolgen. Bewerben können sich Personen mit einer marktreifen Geschäftsidee. Die Auswahl erfolgt nach der Präsentation des Gründungsvorhabens vor einer Jury.
Nach einer vorübergehenden Aussetzung aufgrund der hohen Nachfrage wird das Gründungsstipendium.NRW seit dem 1. Oktober 2026 wieder angeboten. Gleichzeitig wurden einige Anpassungen vorgenommen, um die Fördermittel noch gezielter einzusetzen und eine landesweite Verfügbarkeit sicherzustellen.

Wichtige Änderungen seit dem 1. Oktober 2026

Antragstellung Das Unternehmen muss künftig während des Förderzeitraums gegründet werden. Zudem dürfen Antragstellende während des Bezugs des Stipendiums keine weiteren Unternehmen führen oder an anderen Unternehmen beteiligt sein. Damit richtet sich die Förderung gezielt an Personen, die ihre Gründung parallel zur Stipendienphase aufbauen und besonders vom begleitenden Coaching profitieren.
Regionale Kontingente Durch die Einführung regionaler Kontingente für die Gründungsnetzwerke wird sichergestellt, dass das Gründungsstipendium auch künftig in allen Regionen Nordrhein-Westfalens verfügbar bleibt und innovative Gründungsideen landesweit gefördert werden können.
Erfolgskontrolle Neu eingeführt wurde eine Zwischenbewertung zur Hälfte des Förderzeitraums. Dabei überprüft die betreuende Coachin bzw. der betreuende Coach den Fortschritt des Gründungsvorhabens und begleitet die weitere Entwicklung bis zur Umsetzung der Geschäftsidee.
Ausführliche Informationen zu Fördervoraussetzungen, Antragsverfahren und den beteiligten Gründungsnetzwerken sind auf dem offiziellen Portal hinterlegt: Gründungsstipendium.NRW

EXIST-Gründungsstipendium

Hochschulen werden mit Zuschüssen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Studierenden sowie Absolventinnen und Absolventen und für Sachausgaben bei konkreten Gründungsabsichten dieses Personenkreises in technologisch-innovativen Geschäftsfeldern unterstützt, max. 1 Jahr lang. Details zum EXIST-Gründungsstipendium