Gründung

Private Absicherung

Soziale Sicherheit gibt es für Selbstständige nicht, wenn sie sich nicht selbst kümmern. Gründer und junge Unternehmer sollten sich darum möglichst früh mit Fragen zur Gesundheits- und Altersvorsorge beschäftigen – am besten schon bei der Gründungsplanung. Wichtig: Beachten Sie die Fristen!

Kranken- und Pflegeversicherung

Für alle Personen in Deutschland besteht die Pflicht zur Absicherung im Krankheitsfall. Existenzgründerinnen und -gründer müssen daher entweder Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder bei Vorliegen der Voraussetzungen privat krankenversichert sein. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind zugleich in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Welche Versicherungsform im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation ab. Häufig bietet die gesetzliche Krankenversicherung eine solide Absicherung, die bei Bedarf durch private Zusatzversicherungen ergänzt werden kann.

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge überlässt der Staat zum großen Teil den Unternehmern. Sie müssen selbst dafür sorgen, dass sie finanziell für den Ruhestand gerüstet sind.
Gerade für ältere Gründer kann es sinnvoll sein, sowohl auf die gesetzlichen Sicherungssysteme als auch auf die private Altersvorsorge zu setzen. Für viele jüngere dürfte wohl nur die letztgenannte zweite Säule – möglicherweise kombiniert mit staatlicher Förderung – interessant sein. Ausnahme sind Selbstständige, die regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Sie sind aufgrund gesetzlicher Regelungen rentenversicherungspflichtig.

Berufsunfähigkeit

Immer mehr Menschen können aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zu dem Zeitpunkt arbeiten, ab dem sie von ihrer Altersvorsorge leben wollen. Die gesetzliche Rentenversicherung sorgt in den meisten Fällen nur noch für den Erwerbsminderungsschutz oder kommt nicht mehr zum Tragen. Die Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher zu empfehlen.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind in der Regel die Berufsgenossenschaften (BG). Der Gründende hat sich innerhalb einer Woche nach dem Start mit seiner zuständigen BG in Verbindung zu setzen, auch wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden. Es gibt Berufsgenossenschaften, die auch den Inhaber selbst zur Mitgliedschaft verpflichten. Es ist ratsam, sich rechtzeitig zu erkundigen, damit es nicht zu späteren Nachforderungen kommt. Eine Unfallversicherung sollten Unternehmer aber auf jeden Fall abschließen. Auch eine freiwillige Absicherung bei einer BG kann angebracht sein.

Arbeitslosenversicherung

Existenzgründerinnen und -gründer können unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenanntes „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ in der Arbeitslosenversicherung begründen. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Durch die freiwillige Absicherung können bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Ansprüche auf Arbeitslosengeld erworben werden. Ob der Abschluss sinnvoll ist, sollte im Einzelfall geprüft werden. Dabei sind insbesondere die Höhe der Beiträge, der bestehende Arbeitslosengeldanspruch sowie die persönliche wirtschaftliche Situation zu berücksichtigen.

DIHK-Broschüre „Soziale Absicherung"

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag gibt jährlich neu die die Broschüre „Soziale Absicherung“ heraus. Alle wichtigen Aspekte der sozialen Absicherung werden dort intensiv beleuchtet. Der Unternehmer findet viele Tipps, die zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen dienen. Die Broschüre ist direkt über den Verlag zu beziehen. Sie ist kostenpflichtig.