International
Beantragung: EU-Bescheinigung
Wir bitten um Verständnis, dass EU-Bescheinigungen nur für Unternehmen ausgestellt werden können, die Ihren Sitz in unserem Kammerbezirk haben. Bei Unsicherheiten hilft der IHK-Finder.
Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten nach den Bestimmungen der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Amtsblatt Nr. L 255 vom 30.9.2005, Seite 22)
