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Neue Regeln für Verpackungen
Zum 12. August 2026 lösen die europäische Verpackungsverordnung PPWR und das nationale Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz das bisherige Verpackungsgesetz in Deutschland ab. Für Unternehmen bleiben grundlegende Pflichten wie Registrierung, Systembeteiligung und Datenmeldung bestehen. Die Zuständigkeiten werden jedoch neu geordnet.
Wichtig ist künftig die Unterscheidung zwischen Erzeuger und Hersteller. Der Erzeuger ist für die Konformität der Verpackung verantwortlich. Er muss unter anderem nachweisen, dass die Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Dazu gehören technische Dokumentation und Konformitätserklärung.
Der Hersteller trägt die erweiterte Herstellerverantwortung in dem EU-Mitgliedstaat, in dem die Verpackung zu Abfall wird. Dazu zählen insbesondere die Finanzierung des Verpackungsrecyclings sowie Registrierungs- und Meldepflichten.
Für viele Unternehmen können beide Rollen zusammenfallen. Bei grenzüberschreitenden Lieferketten, Eigenmarken, Serviceverpackungen oder Verpackungen ohne eigene Marke kann die Zuordnung jedoch komplexer werden. Betriebe sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Verpackungen sie einsetzen, wer sie in Verkehr bringt und wo sie zu Abfall werden.
Weitere Informationen bietet die Zentrale Stelle Verpackungsregister. Auch die Fachseite der IHK Nord Westfalen informiert zu Fragen der Abfallwirtschaft und Verpackungspflichten.
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Redaktion Wirtschaftsspiegel
