Technische Betriebswirte

Handreichung zur Erstellung der Projektarbeit

Zielsetzung

Die Qualifikation zum Geprüften Technischen Betriebswirt / zur Geprüften Technischen Betriebswirtin soll dazu befähigen, mit der erforderlichen unternehmerischen Handlungskompetenz zielgerichtet Lösungen technischer und kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und
Leistungsprozess zu erarbeiten.
Im Prüfungsteil "Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, komplexe, praxisorientierte Problemstellungen an der Schnittstelle der technischen und kaufmännischen Funktionsbereiche im Betrieb erfassen, darstellen, beurteilen und lösen zu können.
Die Themenstellung kann alle in den §§ 4 und 5 genannten Prüfungsanforderungen umfassen und soll die Fachrichtung sowie die betriebliche Praxis, insbesondere die betriebs-, fertigungs-, produktions- und/oder verfahrenstechnischen Kenntnisse und Fertigkeiten des Prüfungsteilnehmenden einbeziehen.
Das Thema der Projektarbeit wird vom Prüfungsausschuss gestellt und soll einen Vorschlag des Prüfungsteilnehmenden berücksichtigen. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen.
Ausgehend von der Projektarbeit soll in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch einschließlich einer Präsentation die Fähigkeit nachgewiesen werden, Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten. Dabei sollen die Prüfungsteilnehmenden die bisherigen Berufserfahrungen einbringen.
Ausgangspunkt für die Themenstellung soll eine aktuelle praxisorientierte Fragestellung sein. Diese soll unter Berücksichtigung von relevanten technischen Daten in Verbindung mit betriebswirtschaftlichen Erfordernissen einer Lösung bzw. einer Entscheidungsgrundlage zugeführt werden. Vergleiche dazu § 6 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin vom 22.11.2004.

Thema

Bei der Vergabe der individuellen Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss soll ein Themenvorschlag des Prüfungsteilnehmenden berücksichtigt werden.
Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
  • Dem Prüfungsausschuss ist ein Themenvorschlag mit einer Inhaltsangabe und einer Gliederung (Umfang je Thema ca. eine DIN A-4-Seite) vorzulegen. Hieraus muss Thema und Ziel der Projektarbeit ersichtlich sein.
  • Das Thema muss den in der Verordnung genannten Prüfungs- und Handlungsbereichen
    entsprechen (§§ 4 + 5).
  • Das Thema muss konkret und einzelfallbezogen sein.
  • Das Thema umfasst eine praxisorientierte Problemstellung, die analysiert, strukturiert und einer Lösung zugeführt wird.
  • Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen.
  • Die Projektarbeit ist kein Erfahrungsbericht und darf daher noch nicht umgesetzt sein.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 30 Kalendertage. Für die rechtzeitige Abgabe der Projektarbeit ist der Prüfungsteilnehmende verantwortlich.
Der Prüfungsausschuss wird im Rahmen der Themenvergabe folgende Sachverhalte prüfen:
  • Die Möglichkeit einer angemessenen Bearbeitung auf dem Niveau einer/eines Geprüften technischen Betriebswirtin/Geprüften Technischen Betriebswirts auf der Basis des Themenvorschlags.
  • Die Entsprechung des Themas mit den in der Verordnung genannten Prüfungs- und Handlungsbereichen.
  • Entspricht der Themenvorschlag nicht den Anforderungen, kann das Thema vom Prüfungsausschuss modifiziert werden.

Form

Die Arbeit ist klar und übersichtlich zu gestalten. Im Vordergrund der Arbeit stehen klare und logisch überzeugende Sachinhalte. Das Gesamtlayout soll durchgängig und einheitlich sein. Der Prüfungsteilnehmende sollte mit Gestaltungsvarianten sparsam umgehen, wobei Aufwand und Nutzeffekt
gegeneinander abzuwägen sind.
  • Erstellung: mit PC, einseitig
  • Zeilenabstand: 1½-zeilig
  • Schrift: technische Schrift, z.B. Arial
  • Schriftgröße: 12 Punkt
  • Papierformat: DIN A 4
  • Linker Rand: 2,5 cm
  • Rechter Rand: 2,5 cm
  • Seitennummerierung: ab Textseite fortlaufend, mit 1 beginnend
  • Seitenumfang: max. 30 Seiten (Textteil)
  • Anzahl Exemplare: 2 (geheftet oder gebunden).
Die Projektarbeit besteht aus den Punkten 1-5:
  1. Deckblatt / Eigenständigkeitserklärung in Fortbildungsprüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 176 KB)
  2. Deckblatt/Projektarbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 500 KB)
  3. Inhaltsverzeichnis (Gliederung), ggf. Glossar, ggf. Abkürzungsverzeichnis
  4. Textteil, ggf. mit Anhang
  5. Literaturverzeichnis
Deckblatt/Projektarbeit
Das Deckblatt enthält folgende Informationen:
  • Bezeichnung der Arbeit und Hinweis auf die zuständige Stelle (hier Oldenburgische IHK)
  • Thema der Arbeit,
  • Name, Vorname, Anschrift und Prüfungsnummer des Erstellers/der Erstellerin,
  • Abgabetermin,
  • ggf. Geheimhaltungshinweis
Inhaltsverzeichnis
Das Inhaltsverzeichnis enthält folgende Informationen:
  • Numerische oder alphanumerische Gliederung
  • bis zu vier Gliederungsebenen (Hinweis: Auf einen Gliederungspunkt muss mindestens ein weiterer gleichwertiger folgen).
Textteil
  • Der Textteil soll 30 Seiten nicht überschreiten. Nicht mitgerechnet werden dabei Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Anhang, Glossar, Abkürzungs- und Literaturverzeichnis.
  • Ein Abkürzungsverzeichnis ist nach dem Inhaltsverzeichnis einzufügen, wenn im Text allgemein nicht bekannte Abkürzungen verwendet werden.
  • Die Gliederungsüberschriften sollen den nachfolgenden Text zutreffend charakterisieren.
  • Übernommene Tabellen, Textpassagen und Abbildungen sind mit den entsprechenden Quellenangaben zu versehen.
  • Die Quellenangaben werden in der Fußnote angegeben. Sie sind am Ende der Seite anzubringen und fortlaufend durchzunummerieren.
  • Ggf. können im Anhang Abbildungen, umfangreiche Berechnungen oder Ausschnitte aus Firmenmaterial beigefügt werden.
Literaturverzeichnis
  • In das Literaturverzeichnis soll nur öffentlich zugängliche Literatur aufgenommen werden (z.B. Bücher: Autor(en) (Erscheinungsjahr): Buchtitel (mit Untertitel). [x-te Aufl.] Verlagsort: Verlag. oder: Autor(en) ([x-te Aufl.]Jahr): Buchtitel. Verlagsort: Verlag).
  • Zitate und Hinweise sollen kurz sein und nur, wenn wirklich notwendig, verwendet werden (Wörtlich übernommene Textteile werden durch Anführungszeichen kenntlich gemacht). Die Quellen sind anzugeben.

Bewertung

Im Wesentlichen wird der Prüfungsausschuss die Projektarbeit nach folgenden Gesichtspunkten bewerten (wobei der Schwerpunkt auf der inhaltlichen Bearbeitung und der eigenen gedanklichen Leistung liegt):
  • Übereinstimmung der Arbeit mit dem eingereichten Vorschlag
  • Aufbau und Struktur (z.B. richtige, klare Problemstellung, übersichtliche und inhaltlich angemessene Strukturierung, logischer Aufbau, ausgewogenes Verhältnis betriebswirtschaftlicher gegenüber technischer Inhalte)
  • Einhaltung der formalen Vorgaben (z.B. äußere Form, Vollständigkeit, Umfang, Nummerierung, Literaturverzeichnis)
  • Inhaltliche Bearbeitung (z.B. fachlich richtige umfassende Darstellung der Lösung, begrifflich präzise und einheitlich, Darstellungen von Sachverhalten aus der Praxis klar und logisch, Rechenwege und Methoden nachvollziehbar, Aufbau und Schlüssigkeit der Argumentation
    technisch/ wirtschaftlich/ organisatorisch)
  • Eigene gedankliche Leistung (z.B. unternehmerisches Denken, Originalität,
    Schlussfolgerungen)

Hinweise zum Fachgespräch

Ausgehend von der Projektarbeit soll der Prüfungsteilnehmende in einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch einschließlich einer Präsentation nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen im Sinne der Unternehmenspolitik zu erarbeiten. Das projektarbeitsbezogene Fachgespräch soll in der Regel 30 Minuten, jedoch nicht länger als 45 Minuten dauern. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Das Fachgespräch ist nur zu führen, wenn in der Projektarbeit mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Im projektarbeitsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer zuerst die Ergebnisse und Kernelemente seiner Projektarbeit unter Einsatz sachgerechter Präsentationstechniken darstellen.
Die erforderlichen Präsentationsmittel (z.B. Flipchart, Metaplanwand) stehen zur Verfügung. Notebook/Beamer können bei der unten aufgeführten Ansprechpartnerin beantragt werden. Der Präsentation schließt sich ein vertiefender Dialog an.
Hinweis: Das Ergebnis des Fachgesprächs wird eigenständig im Zeugnis ausgewiesen. Ist das Fachgespräch nicht bestanden, muss bei einer Wiederholungsprüfung die Projektarbeit mit einem neuen Thema gestellt werden.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).