Zollstreit USA

Zollerhöhungen USA

Seit Beginn der zweiten Amtsperiode von US-Präsident Donald Trump sind Zölle wieder auf die Tagesordnung zurückgekehrt. Gegen die meisten Länder, mit denen die USA ein Handelsdefizit haben, wurden und werden unterschiedliche Ideen zu Zusatzzöllen verkündet. Dass meist im Gegenzug ein Überschuss der USA bei Dienstleistungen besteht, wird dabei unterschlagen.

Welche US-Zölle gelten aktuell?

Zum 24. Juli 2026 wurde eine neue Zollstruktur festgelegt:

Für die EU, zusammen mit Taiwan, gilt seitdem folgendes:
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von weniger als 10% gilt ein Zollsatz von 10% inklusive MFN.
- Für Produkte mit einem MFN-Zoll von mehr als 10% gilt der nur MFN-Zoll, ohne zusätzliche Zölle.

Für Japan, Korea und die Schweiz gilt eine ähnliche Struktur wie für die EU, aber mit einem „Mindestzollsatz“ von 12,5% anstatt 10%.
Für weitere ausgewählte Handelspartner gilt ein Zoll von 10% plus MFN (Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, Kanada, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Jordanien, Malaysia, Mexiko, Pakistan, Sri Lanka, das Vereinigte Königreich und Trinidad und Tobago).
Für alle weitere Handelspartner (weitere 38 Länder, inkl. China) gilt ein Zollsatz 12,5% plus die jeweils anfallenden MFN-Zölle.

Güter die bereits von Sektorale Zöllen (Section 232, Stahl/Alu, Autos, Halbleiter) betroffen sind, sind von diesen neuen Maßnahmen nicht betroffen.

Am 20. Februar 2026 hat der US-Supreme-Court die 2025 erklärten länderspezifischen Zollsätze auf Grundlage des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) für rechtswidrig erklärt. Trump hat im Anschluss neue Zölle in Höhe von 10% für alle Länder auf Grundlage der Section 122 des Trade Act von 1974 verkündet. Seit dem 24. Februar 2026 werden nun pauschal für alle Länder ein Basiseinfuhrzollsatz von 10% plus dem bereits vorher gültigen produktspezifischen MFN-Zollsatz erhoben.
Die sektoralen Zölle, beispielsweise für Stahl, Aluminium und Holz, bleiben von dieser Entwicklung unberührt und gelten weiterhin. Die EU hat eine für Februar 2026 geplante Ratifizierung des EU-US-Deals vorläufig ausgesetzt und prüft nun, ob der Deal aufgrund der neuen Gesetzeslage in den USA noch Bestand hat. Päsident Trump machte deutlich, dass die bereits geschlossenen Deals weiterhin Bestand hätten, zur Umsetzung bei der Einfuhr in die USA liegen uns derzeit jedoch noch keine Informationen vor.

Die EU und die USA hatten am 27. Juli 2025 einen Zoll "Deal" abgeschlossen, der seit dem 7. August 2025 gilt. Dieser ist jedoch nicht rechtsverbindlich. Eine Übersicht wurde von der GTAI zusammengestellt.
Die Autozölle wurden rückwirkend zum 1. August 2025 gesenkt. Bei der Einfuhr von KfZ und KfZ-Teilen fallen nun nicht mehr 27,5% sondern lediglich 15% Zoll an.
Grundsätzlich soll für EU-Ursprungswaren bei der Einfuhr in die USA ein pauschaler Zollsatz von 15 Prozent ohne Hinzurechnung der bisherigen Zollsätze des US-Tarifs gelten - auch für Autos und Autoteile.
Das gilt nicht
- für bestimmte “strategische” Güter, die zollfrei sind
- falls der bisherige US-Zollsatz höher als 15 Prozent. Dann bleibt der bisherige Zollsatz bestehen.
- für Produkte, die unter Section 232 fallen wie Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer sowie bestimmte Derivate. Hier finden weitere Verhandlungen statt. Quotenregelungen sind angedacht.
Die bisherige Zollfreiheit für Sendungen bis 800 Dollar Warenwert ist generell und unabhängig vom Warenursprung zum 29. August 2025 entfallen.
Der US-Zoll hat Einzelheiten zur Umsetzung dieses “Deals” in der Nachricht CSMS # 65829726 veröffentlicht.
Bei der Einfuhr in die EU sollen zahlreiche US-Ursprungswaren zollfrei werden. Die EU-Gegenmaßnahmen wurden vorläufig ausgesetzt.
Maßgeblich für die Anwendung des US-Zollsatzes dürfte das Verzollungsdatum in den USA sein, bestenfalls könnte es eine Regelung für “schwimmende Ware” geben.
Die US-Zollvorhaben werden generell an folgenden Stellen veröffentlicht:

Was steht fest?

Seit dem 5. Juni 2025 betragen die Zusatzzölle für Waren aus Eisen, Stahl, Aluminium und bestimmte Waren daraus 50 Prozent statt zuvor 25 Prozent. Die Zusatzzölle in Höhe von 50 Prozent betreffen Ursprungswaren aller Länder außer Ursprungswaren aus dem Vereinigten Königreich. Der US-Zoll hat häufig gestellte Fragen zu diesen und anderen Fragestellungen veröffentlicht. Details sind im Informationssystem des US-Zolls (CSMS) insbesondere unter den Nachrichten CSMS # 65236374 and CSMS # 65236645 - UPDATED GUIDANCE veröffentlicht.
Die von den Zusatzzöllen betroffenen Zolltarifnummern (Eisen, Stahl, Aluminium) stehen fest. Sie sind in den Veröffentlichungen 10895 und 10896 vom 10. Februar 2025 enthalten. Für Waren, die nicht in den Kapiteln 73 oder 76 enthalten sind, werden die Zusatzzölle anteilig auf das Gewicht des Metallanteils erhoben. Diese Information muss der Importeur bereitstellen. Er ist dabei auf Informationen des Exporteurs angewiesen.
Die Zölle verstehen sich zusätzlich zu den normalen Drittlandszöllen und zu den bislang teilweise ausgesetzten Zusatzzöllen aus den Proclamations 9704/2018 und 9980/2020 für Aluminium und den Proclamations 9705/2018 und 9980/2020 für Stahl. Die Zusatzzölle betreffen Ursprungswaren aller Länder. Trotzdem werden Informationen zum Land des “Schmelzens und Gießens” verlangt. Der US-Zoll hat häufig gestellte Fragen zu diesen Zusatzzöllen veröffentlicht.
Zusatzzölle, die (auch) Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet.

Was ist unklar?

Zahlreiche Detailregelungen sind offen:
Es werden zusätzliche Angaben zum Land des Schmelzens/Gießens verlangt. Wie diese belegt werden sollen, ist offen. Die häufig verlangten Mill Test Certificates (MTC) sind oft nicht beizubringen. Die Handhabung der US-Importeure/Zollagenten ist noch sehr unterschiedlich, weil die Vorgaben unklar sind.
Besonders kritisch ist die Situation im Bereich Aluminium: Wenn das Ursprungsland nicht belegt werden kann, werden aktuell 200 Prozent Zoll erhoben. Hintergrund: Es kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um russisches Aluminium handelt auf dem 200 Prozent Zoll liegen. Wegen des Russland-Embargos liegen häufig Bestätigungen vor, dass es sich nicht um russisches Vormaterial handelt. Es ist offen, ob dies ausreicht.
Wichtig sind die von den US-Zollverwaltung bereitgestellten Frequently Asked Questions, die laufend aktualisiert werden.
Falls ein Produkt von mehreren Zusatzzöllen betroffen ist: Fallen diese mehrfach an? Falls ein Produkt sowohl Stahl als auch Aluminium enthält und jeweis von der Regelung erfasst wird, werden die jeweiligen Anteile verzollt. Bei anderen Kombinationen (z.B. Aluminium und Autoteil) ist dies noch offen.

Wie sehen die Gegenmaßnahmen der EU aus?

Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen könnte die EU geplante Gegenmaßnahmen bald in Kraft setzen. Eine Entscheidung hierzu steht aktuell noch aus.
Mögliche Gegenmaßnahmen der EU umfassen zum einen das automatische Wiederinkrafttreten der EU-Rebalancing-Maßnahmen aus den Jahren 2018 und 2020 und zum anderen zusätzliche EU-Gegenmaßnahmen, die ursprünglich Mitte April in Kraft treten sollten.

Maßnahmen zum 15. Juli 2025 (vorerst weiterhin ausgesetzt):

Mögliche EU-Maßnahmen:

Für die zusätzlichen Gegenmaßnahmen hat die EU bereits eine umfangreiche Liste mit potentiellen Produkten, die von den Gegenzöllen erfasst werden könnten, veröffentlicht: Pressemitteilung der EU-Kommission zu den angekündigten Maßnahmen (inkl. Warenliste) Diese wurde im Juli noch einmal erweitert: Pressemitteilung der EU-Kommission zu möglichen Importbeschränkungen (inkl. Warenliste).

Was kann man tun?

  • Betroffenheit prüfen: Zölle gehen zunächst immer zu Lasten des Importeurs, sofern nicht die extreme Lieferkondition frei Haus / DDP vereinbart worden ist.
  • Hinweis: Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert. Es empfiehlt sich immer, diesen anzugeben: Damit wird verhindert, dass auch noch die Frachtkosten mit verzollt werden.
  • Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind international einheitlich.
  • Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
  • Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden von der GTAI veröffentlicht.
  • Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
    Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind? Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung?
  • Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.

Hinweis: Dieser Artikel soll – als Service Ihrer IHK – nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl er mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.