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Wichtige Information: Unsere aktuellen Abfragen haben ergeben, dass die Oldenburgische IHK von der weltweit bekannt gewordenen Sicherheitslücke bei Webseiten nicht betroffen ist. Für weitere Fragen zu diesem Thema verweisen wir an das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Nr. 3171336
Geschäfte weltweit

Import

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Beim Import aus Drittländern, d.h. aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern, ist der Zoll immer mit im Boot. Auch bei Kleinsendungen. Seit dem 1. Juli 2026 wird auf Kleinpakete mit einem Warenwert unter 150 EUR pauschal eine Abgabe pro Artikel erhoben

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Die Zollabwicklung von Importen aus Ländern außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (Drittländer) unterliegt zwingend dem Einfuhrverfahren. Die zuständige Zollstelle verlangt die Vorlage einer Einfuhranmeldung/Zollanmeldung, die der Anmelder auch online erstellen kann.