Zum Hauptinhalt springen
Wichtige Information: Unsere aktuellen Abfragen haben ergeben, dass die Oldenburgische IHK von der weltweit bekannt gewordenen Sicherheitslücke bei Webseiten nicht betroffen ist. Für weitere Fragen zu diesem Thema verweisen wir an das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Nr. 3182094
Recht

Außergerichtliche Konfliktlösung

Schlichtung
Schlichtung
Recht
Recht

Bei Abschluss eines Vertrages können sich die Parteien darauf verständigen, im Falle von Streitigkeiten zunächst ein Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, wie z.B. eine Schlichtung oder Mediation, durchzuführen.

Recht
Außergerichtliche Konfliktlösung