Medien-Information
Mehr Rechtssicherheit bei Sonntagsöffnungen
IHK begrüßt Vorstoß der DIHK
58/2026 vom 15. Juli 2026
Der Einzelhandel braucht verlässliche und rechtssichere Rahmenbedingungen für verkaufsoffene Sonntage. Den aktuellen Vorstoß der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), diese grundlegend zu reformieren und dafür gegebenenfalls auch eine Änderung des Grundgesetzes in den Blick zu nehmen, begrüßt die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer ausdrücklich. Schließlich setzt sie sich bereits seit Jahren dafür ein, dauerhaft Rechtssicherheit für Kommunen, Veranstalter und den stationären Handel zu schaffen. „Endlich ist das Thema in der öffentlichen Diskussion angekommen”, sagt Carola Havekost, IHKGeschäftsführerin für den Bereich Handel. „Die derzeitige Rechtslage führt regelmäßig zu Unsicherheit und birgt erhebliche Klagerisiken – für Standortgemeinschaften, Händler und auch für Kommunen.“
Im Einzelhandelsausschuss der IHK hat sich die Händlerschaft auf maximal vier Sonntagsöffnungen verständigt – mit gesonderten Regeln für Ausflugsund Kurorte. „Es geht nicht darum, jeden Händler zur Sonntagsöffnung zu verpflichten. Es geht darum, denjenigen Betrieben beziehungsweise Standortgemeinschaften, die sich dafür entscheiden, dies auf einer rechtssicheren Grundlage zu ermöglichen“, so Havekost.
IHK-Präsident Peter Adrian sprach sich Anfang der Woche gegenüber der Funke Mediengruppe für eine grundlegende Reform aus. Angesichts der Tatsache, dass der Handel im Internet rund um die Uhr erreichbar ist, seien die heutigen Regelungen für die stationären Akteure nicht mehr zeitgemäß. „Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht “, so Adrian. „Der derzeitige Anlassbezug und die damit verbundenen hohen Klagerisiken führen dazu, dass verkaufsoffene
Sonntage vielerorts kaum noch durchgeführt werden“, berichtet Maike Kuhnt, IHK-Vizepräsidentin und wiedergewählte Vorsitzende des Einzelhandelsausschusses, aus der Praxis.
Aus Sicht der Oldenburgischen IHK sollte sich die niedersächsische Landesregierung dafür einsetzen, dass verkaufsoffene Sonntage grundsätzlich und ohne Anlassbezug ermöglicht werden. Hierfür müsse das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten einfach, praxistauglich und rechtssicher ausgestaltet werden, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Die dafür gegebenenfalls notwendige Änderung des Grundgesetzes unterstützt die IHK. Im Februar ist der gemeinsame Praxischeck „Verkaufsoffene Sonntage in Niedersachsen erfolgreich durchführen“ von den niedersächsischen IHKs und den zuständigen Landesministerien veröffentlicht worden.
„Der stationäre Handel steht unter erheblichem Wettbewerbsdruck. Moderne und rechtssichere Rahmenbedingungen stärken Innenstädte und Ortszentren und geben Unternehmen sowie Kommunen die notwendige Planungssicherheit“, sagt Havekost