Bewachungsgewerbe

Unser Teamleiter der Weiterbildungs-, Sach- und Fachkundeprüfungen informiert euch über das "Bewachungsgewerbe“. Dabei geht es u. a. um die Rechtsgrundlagen und den sogenannten 34a-Schein.

Für alle Bereiche, die nicht der verpflichtenden Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO unterliegen, ist der Unterrichtungsnachweis einer IHK Voraussetzung für eine Arbeitnehmertätigkeit im Bewachungsgewerbe. Hier erfahren Sie mehr zu Ablauf, Terminen und Anmeldung.

Für die direkte Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist der Nachweis einer abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung erforderlich. Die Prüfung ist außerdem Sachkundenachweis für eine Selbständigkeit im Bewachungsgewerbe. Hier erhalten Sie Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, zum Ablauf, zu den aktuellen Prüfungsterminen etc.

Um ein Bewachungsgewerbe ausüben zu dürfen, muss der Unternehmer eine behördliche Erlaubnis haben und sein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick, was bei der Gründung eines Bewachungsunternehmens zu beachten ist.

Hier finden Sie Informationen zur Waffensachkundeprüfung, die NICHT von den IHKs abgenommen werden.