Gründung von Verkehrsunternehmen

Im Verkehrsgewerbe greifen verschiedene Regulierungen. Zum einen ist die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit in dieser Branche erlaubnispflichtig. Eine Voraussetzung, die für die Erteilung der Erlaubnis erfüllt werden muss, ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Dieser wird in der Regel durch das Bestehen einer Fachkundeprüfung vor der IHK erbracht.
Unser Foto zeigt parkende Lkw auf einem Rastplatz. © Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

Auch die Selbständigkeit im Güterkraftverkehrsgewerbe ist an einige Voraussetzungen geknüpft, die hier beschrieben werden.

Taxi © B. Wylezich fotola.com

Lesen Sie hier die speziellen Gründungsvoraussetzungen für Taxi- und Mietwagenunternehmen.

Wer sich im Personenverkehrsgewerbe selbständig machen will, muss dazu eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, die hier näher erläutert werden.