Gründung von Verkehrsunternehmen
Im Verkehrsgewerbe greifen verschiedene Regulierungen. Zum einen ist die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit in dieser Branche erlaubnispflichtig. Eine Voraussetzung, die für die Erteilung der Erlaubnis erfüllt werden muss, ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Dieser wird in der Regel durch das Bestehen einer Fachkundeprüfung vor der IHK erbracht.
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Fachkundeprüfung/Gründung Güterkraftverkehr
Auch die Selbständigkeit im Güterkraftverkehrsgewerbe ist an einige Voraussetzungen geknüpft, die hier beschrieben werden.