Versicherungsfachmann/-fachfrau IHK (§ 34d Gewerbeordnung)

Informationen zur Prüfung

Die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler besteht aus einem schriftlichen und praktischen Prüfungsteil.

Schriftliche Prüfung

Im schriftlichen Prüfungsteil soll anhand von praxisbezogenen Aufgaben nachgewiesen werden, dass der/die Teilnehmer/-in die versicherungsfachlichen und rechtlichen Kenntnisse erworben hat und praktisch anwenden kann.
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus fünf Sachgebieten, die auf zwei Prüfungsteile verteilt sind ( § 2 Absatz 1 Nr. 1 VersVermV):
Teil 1 (90 Minuten)
Rechtliche Grundlagen für die Versicherungsvermittlung und die Versicherungsberatung
Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere
- Gesetzliche Rentenversicherung;
- Private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung;
- Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
- Staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch
- Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung; Unfallversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung

Teil 2 (70 Minuten)
Verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung
Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung
Die geschlossenen Aufgaben (Multiple Choice) des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am PC. Folgende Fragetypen sind möglich:
Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen.
Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramms zu erhalten, gibt es eine Demo-Version der Prüfung.

Praktische Prüfung

Zum praktischen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat und sich innerhalb von zwei Jahren, beginnend ab dem Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils, zum praktischen Prüfungsteil anmeldet und diesen ablegt. Die praktische Prüfung kann innerhalb der zwei Jahre beliebig oft wiederholt werden.
Die praktische Prüfung dauert rund 20 Minuten und findet in der Regel am Tag nach der schriftlichen Prüfung statt. Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden, der von einem Prüfer gespielt wird. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Der praktische Prüfungsteil umfasst die Kundenberatung nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 der Versicherungsvermittlungsverordnung und wird als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt. Der Prüfungsteilnehmer hat nachzuweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Dabei kann der Prüfungsteilnehmer wählen zwischen den Sachgebieten
Vorsorge mit den Teilsachgebieten Lebensversicherung, private Rentenversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung oder Sach- und Vermögensversicherung mit den Teilsachgebieten Haftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und Rechtsschutzversicherung.
Das Gespräch wird auf der Grundlage einer Fallvorgabe durchgeführt, die auf eine der beiden folgenden Situationen Bezug nimmt:
Versicherungsvermittler und Kunde bzw. Versicherungsberater und Kunde
Zur Bewertung des praktischen Prüfungsteils wird ein standardisierter Protokollbogen verwendet.
Wenn der praktische Prüfungsteil nicht innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des schriftlichen Prüfungsteils erfolgreich abgelegt wurde, gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als nicht bestanden.

Wann entfällt der praktische Prüfungsteil ?

Der praktische Teil der Prüfung entfällt, wenn der Prüfungsteilnehmer
eine Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung hat, oder
einen Sachkundenachweis erlangt hat nach
a) § 34f Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler),
b) § 34h Absatz 1 Satz 4 (Honorarfinanzanlagenberater) in Verbindung mit § 34f Absatz 2 Nummer 4 (Finanzanlagenvermittler) der Gewerbeordnung oder
c) § 34i Absatz 2 Nummer 4 (Immobiliardarlehensvermittler).

Hinweis: Wenn Sie die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK“ erfolgreich abgelegt haben, besitzen Sie noch nicht automatisch die Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO. Diese muss gesondert beantragt werden. Weitere Informationen

Prüfungstermine

Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens 30 Kalendertage vor dem Prüfungstermin erfolgen. Die Praktische Prüfung findet in der Regel am Tag nach der schriftlichen Prüfung statt.
Folgende Termine bieten wir in 2026 an:
  • 10./11. September
  • 08./09. Oktober
  • 12./13. November

Anmeldung

Anmelden können Sie sich über das Portal des Kooperationspartners BWV (Bildungswerk der Versicherungswirtschaft e.V.):http://www.versicherungsfachmann-ihk.mom/osnabrueck
Weitere Hinweise:
  • Eine Abmeldung von der Prüfung ist über den persönlichen Anmeldebereich möglich.
  • Falls Sie bereits registriert sind und Ihr Kennwort vergessen haben, können Sie Ihre Zugangsdaten erneut anfordern.

Prüfungsgebühren

Gesamtprüfung 380,00
Teilprüfung (nur schriftlich) 300,00
Teilprüfung (Wiederholung praktisch) 210,00
Stornogebühren:
Nach Anmeldeschluss und Erstellung der Einladung sind Sie zur Prüfung zugelassen. Im Falle eines späteren Rücktritts von der Prüfung werden 50 Prozent der Prüfungsgebühr fällig. Sie können von Ihrer Anmeldung ausschließlich über das Onlineportal zurücktreten. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am Prüfungstag wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 Prozent der Prüfungsgebühr erhoben.