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Aktuelles

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Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim lädt am 15. September 2026 zur Erfinder- und Patentberatung ein. Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen aus Industrie und Handwerk als auch an Privatpersonen.

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Anfang 2024 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf klare Regeln und Standards für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) verständigt. Die KI-Verordnung sieht vor, Künstliche Intelligenz nach den Risiken ihrer Anwendungszwecke zu klassifizieren, von risikoarmer, begrenzt riskanter, zu riskanter und verbotener KI.

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„Nachhaltigkeit bleibt im Fokus des Mittelstandes – trotz konjunktureller Schwächephasen, Fachkräftemangel und komplexer bürokratischer Vorgaben“, betonte IHK-Vizepräsident Mark Rauschen zum Auftakt des Nachhaltigkeitsforums 2025 in der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) in Osnabrück. Mehr als 120 Gäste aus der regionalen Wirtschaft folgten der Einladung von Creditreform, PKF WMS und der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.

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Die IHK-Organisation hat die Ergebnisse ihres bundesweiten Energiewendebarometers veröffentlicht. Dabei berichten 56 Prozent der Unternehmen in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim von negativen oder sehr negativen Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen. Für nur zehn Prozent gibt es positive Auswirkungen.

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Für knapp 60 Prozent der Unternehmen in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim hat die Energiewende negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Unter den Industrieunternehmen geben sogar 77 Prozent an, die Energiewende schade ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

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Mehr als die Hälfte der Unternehmen in der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim sehen die hohen Energiepreise als deutlichen Nachteil für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Fast jedes sechste Unternehmen schränkt weiterhin Angebot und Produktion aufgrund der Energiekosten ein.

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Die neue EU-Verordnung regelt, dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- , ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Verordnung ist grundsätzlich ab dem 30.12.2024 anzuwenden. Für kleine Unternehmen gilt die Sorgfaltspflicht ab 30.06.2025.

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Seit dem 4. Oktober 2023 können bei der NBank Anträge im Programm „Förderung der Inanspruchnahme von Forschungsinfrastruktur – Innovationsgutscheine“ gestellt werden.

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Mehr Engagement der Landesregierung für den Erhalt der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit – das wünschte sich die Wirtschaft von Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung des Landes Niedersachsen, jetzt beim Innovationsdialog der IHK Niedersachsen (IHKN).

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Über Innovationspotenziale smarter Sensordatenauswertung für die Automatisierung der Industrie informierten sich die Mitglieder des IHK-Netzwerks Industrie 4.0 Ende Juni in Melle.

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Sie haben eine technische Erfindung gemacht, wissen aber nicht genau, wie Sie dieses Wissen schützen lassen können? Die IHK bietet eine monatliche Erfinder- und Patentberatung in Osnabrück sowie jeweils zwei Beratungen in Lingen und Nordhorn an.

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