Nr. 137522

Informationspflichten und Pflichtangaben

Im Geschäftsverkehr sind vielfältige Informationspflichten zu beachten. Nicht nur gegenüber Verbrauchern sind zudem oftmals Pflichtangaben zu Produkten oder Dienstleistungen gesetzlich vorgesehen.

Fotolia_21746441_M © chairman - Fotolia

Durch die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) werden Dienstleistern - darunter fallen auch Händler - besondere Informationspflichten auferlegt. Unser Merkblatt beinhaltet ausführliche Informationen.

Bei der Gestaltung Ihrer Geschäftsbriefe haben Sie einige gesetzliche Vorgaben zu beachten. Was ein Geschäftsbrief ist und welche Angaben dieser für Ihr Unternehmen enthalten muss, erfahren Sie hier.

Der Gesetzgeber hat klargestellt, das auch E-Mails, Telefaxe etc. Geschäftsbriefe sind. Die gesetzlichen Pflichtangaben müssen in allen Geschäftsbriefen enthalten sein.

Fotolia_59892801_S © Maksym Yemelyanov - Fotolia

Jeder, der im Internet geschäftsmäßig Leistungen und Dienste anbietet, muss den Nutzern Informationen unter anderem über seine Identität zugänglich machen. Eine Übersicht über die Informationspflichten haben wir hier aufgeführt.

Paragraf Symbol 2 © Dörte Stiller

Seit dem 01.02.2017 gelten für nahezu alle Unternehmen, die im B2C-Bereich agieren, Informationspflichten zur Streitschlichtung. Homepages und AGB´s müssen entsprechende Informationen enthalten.

Helga Conrad
Recht und Steuern
Beraterin Wettbewerbsrecht und Konfliktmanagement
Stefan Schulenburg
Recht und Steuern
Berater Firmenrecht
Robert Alferink
Recht und Steuern
Projektleiter