Die Wirtschaft braucht Sie - Werden Sie Sachverständiger!
- Die öffentliche Bestellung gibt Vertrauen und Sicherheit
- Merkmale von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Worin besteht der Unterschied zu nicht öffentlich bestellten Sachverständigen?
- Welche Vorteile hat die öffentliche Bestellung für Sie?
- Sie sollten sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen, weil…
- Bewerben Sie sich jetzt!
- Kontakt
Die IHK sucht Experten auf höchstem Niveau, die sich für eine öffentliche Bestellung als Sachverständige interessieren. Vereinbaren Sie hier online ein Beratungsgespräch.
Wer seine Firma, sein Haus oder sein Auto bewerten oder wer Werkstoffe, Schimmelbefall oder Immissionen untersuchen lassen möchte, braucht Sachverstand. Sachverständige gibt es wie Sand am Meer. Um nachweisbar qualifizierte Gutachter finden zu können, gibt es die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Denn der Begriff “Sachverständige” oder “Sachverständiger” ist nicht geschützt, die Bezeichnung “öffentlich bestellte Sachverständige” und “öffentlich bestellter Sachverständiger” schon. Die öffentlich bestellten Sachverständigen erstellen Gutachten für Unternehmen, Gerichte, Behörden und Privatpersonen, sie beraten, bewerten und beurteilen.
Bei der IHK in Osnabrück können Sie sich in mehr als 250 Gebieten von A wie "Abdichtung und Wärme- und Feuchtigkeitsschutz" über L wie "Lüftungs- und Klimatechnik" bis V wie "Vorbeugender Brandschutz" zum öffentlich bestellten Sachverständigen vereidigen lassen.
Die öffentliche Bestellung gibt Vertrauen und Sicherheit
Um einen Experten von einem nicht ausreichend qualifizierten Sachverständigen abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Dadurch wird dem Auftraggeber die Auswahl erleichtert. Öffentlich bestellte Sachverständige beauftragen zu können gibt den Auftraggebern Vertrauen und Sicherheit.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist trotz Beauftragung durch eine Partei kein Interessenvertreter und verpflichtet, seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft, unparteiisch und eigenverantwortlich auszuüben.
Merkmale von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Art der Bezeichnung: Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige darf die Bezeichnung „von der IHK öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ führen.
- Rundstempel: Nur der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige darf einen Rundstempel führen. Dieser wird ihm von seiner zuständigen Industrie- und Handelskammer bei der öffentlichen Bestellung ausgehändigt.
- Ausweis: Öffentlich bestellte Sachverständige besitzen einen von ihrer zuständigen IHK ausgestellten offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen.
Worin besteht der Unterschied zu nicht öffentlich bestellten Sachverständigen?
Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, können sich als Sachverständige bezeichnen.
Zur Abgrenzung sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor, die von einer unabhängigen und neutralen Organisation wie der IHK erfolgt. Öffentlich bestellte Sachverständige verfügen über ein Qualitätssiegel, das besondere Sachkunde und persönliche Eignung garantiert.
Ein wesentlicher Unterschied zu "zertifizierten" oder "anerkannten" Sachverständigen findet sich in der Zivilprozessordnung: Sie sieht für Gerichtsverfahren vor, dass andere als öffentlich bestellte Sachverständige nur dann für Gutachten hinzugezogen werden, wenn besondere Umstände dies erfordern.
Welche Vorteile hat die öffentliche Bestellung für Sie?
- Durch die öffentliche Bestellung wird Ihnen durch eine neutrale Stelle amtlich bestätigt, was für den beruflichen Erfolg entwscheidend ist: fachliche Kompetenz und persönliche Integrität. Daraus ergibt sich ein enormer Wettbewerbsvorteil.
- Außerdem werden Sie auf Ihre Unabhängigkeit und Neutralität vereidigt. Das stärkt Ihre Position, da man Ihnen mit einem neutralen Gutachten keine Vorteilsnahme unterstellt.
- Auch Gerichte beauftragen daher bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige.
- Sie genießen ein hohes Ansehen und vor allem großes Vertrauen bei Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und Privatpersonen.
- Es besteht großer Bedarf an Leistungen öffentlich bestellter Sachverständiger.
- Eine Bestellung eignet sich gut als 2. Standbein etwa für Sachverständige, die ein eignes Ingenieurbüro betreiben oder angestellt sind.
- Flexible Arbeitszeiten machen die Tätigkeit auch für sachverständige Mütter oder Väter interessant.
- Öffentlich bestellte Sachverständige werden n einem bundesweiten, öffentlichen Verzeichnis www.ssv.ihk.mom geführt. Die Werbung ist quasi kostenlos und eine herausragende Referenz.
Sie sollten sich öffentlich bestellen und vereidigen lassen, weil…
- Sie über eine mehrjährige Berufspraxis und über Erfahrungen als Sachverständiger verfügen,
- für das Sachgebiet, für das Sie eine öffentliche Bestellung beantragen möchten, ein Bedarf an Sachverständigen-Leistungen besteht,
- Sie über Fachkenntnisse, die über dem Durchschnitt liegen, über praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, verfügen,
- Sie in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- Sie die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bieten sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen.
Bewerben Sie sich jetzt!
Ausführliche Informationen, wie Sie Sachverständiger werden, finden Sie in auf dieser Seite: Sachverständige werden und finden Die Bestellungsvoraussetzungen für die einzelnen Sachgebiete finden Sie hier: Bestellungsvoraussetzungen
Kontakt
Ist Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie gerne Ihre Ansprechpartnerin Helga Conrad bei der IHK in Osnabrück an, schreiben eine E-Mail oder nutzen unser Kontaktformular. Ich berate und begleite Sie!