IHK informiert: Neuregelung des Widerrufsrechts
Ab dem 19. Juni 2026 ergänzt ein Widerrufsbutton für Online-Verträge die bekannten Bestell- und Kündigungsbuttons. Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts wurden weitreichende Anpassungen des digitalen Verbraucherrechts beschlossen.
Ein zentraler Bestandteil ist der neue Widerrufsbutton, der ab Juni verpflichtend von Unternehmen bereitzustellen ist. Damit setzt Deutschland europäische Vorgaben um.
Betroffen sind alle Unternehmen, die Kaufverträge ohne persönlichen Kontakt abschließen, etwa per Internet, Telefon oder E‑Mail. Gleiches gilt für Dienstleistungsverträge, bei denen digitale Leistungen bereitgestellt werden – wie zum Beispiel Film- oder Musikstream-Abos, Online-Sprachkurse oder E-Book-Downloads.
Der Button muss für Verbraucher deutlich beschriftet – etwa mit „Vertrag widerrufen“ –, gut sicht- und lesbar hervorgehoben platziert, ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Der Button ist eindeutig von anderen Informationen wie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Impressum abzugrenzen.
Weitere Neuerungen der Reform sind insbesondere die Begrenzung der Widerrufsfristen bei Finanzdienstleistungen und das Verbot von Dark Patterns, also manipulativen Gestaltungselementen, die Verbraucher in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinflussen oder an der Ausübung ihrer Rechte hindern könnten. Hierzu zählen gezielt hervorgehobene Optionen, wiederholte oder aufdringliche Pop-ups sowie unnötig erschwerte Kündigungs- oder Abmeldeprozesse.
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hält vertiefende Hinweise und Checklisten zum Thema Widerrufsbutton und Informationspflichten bereit.