Ausschreibung der verlegerischen Betreuung des ihk-magazins
- Bewerbungsbedingungen
- 1. Gegenstand des Vergabeverfahrens
- 2. Vergaberechtliche Einordnung der Leistungen und Art des Vergabeverfahrens
- 3. IHK als Auftrag- bzw. Konzessionsgeber
- 4. Formelle Vorgaben für das Vergabeverfahren
- 5. Besondere Vorgaben für den ersten Verfahrensabschnitt: Erarbeitung und Kalkulation des ersten Angebotes
- 6. Besondere Vorgaben für den zweiten Verfahrensabschnitt: Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bewerbern und abschließendes Angebot
- 7. Zuschlagskriterien
- 8. Vorbehalt der Verfahrensaufhebung bei fehlender Wirtschaftlichkeit der Angebote
- 9. Leistungsbeginn
- 10. Zustandekommen eines Vertrages zur verlegerischen Betreuung, Herstellung, Anzeigenverwaltung inkl. Akquise/Vermarktung und zum Vertrieb der monatlich erscheinenden IHK-Mitgliederzeitschrift (inkl. Akquise/Vermarktung)
- 11. Verträge mit ausländischen Bietern
- 12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
- 13. Voraussichtlicher Zeitplan des Vergabeverfahrens
Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession zur verlegerischen Betreuung, Herstellung, Anzeigenverwaltung inkl. Akquise/ Vermarktung und zum Vertrieb der Mitgliederzeitschrift (inkl. Nebenpublikationen) der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Vergabeverfahren zur verlegerischen Betreuung, Herstellung, eigenverantwortlichen Anzeigenverwaltung inkl. Akquise/Vermarktung und zum Vertrieb der Mitgliederzeitschrift der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim (inkl. Nebenpublikationen).
Die Einzelheiten für die Angebotserstellung ergeben sich aus den nachfolgenden Ausführungen.
Bewerbungsbedingungen
1. Gegenstand des Vergabeverfahrens
1.1 Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim (im Folgenden nur: IHK oder Auftraggeber) ist Herausgeber der Zeitschrift „ihk-magazin“ sowie der Nebenpublikationen („Karriere mit Lehre“ einschließlich der Sonderpublikationen „Erfolgreiche Unternehmen“ und das KGT-Journal „WirtschaftPlus“). Alle Rechte an der Zeitschrift sowie der Nebenpublikationen (mit Ausnahme der Anzeigenverwaltung), insbesondere das Recht an den Titeln und an der typografischen Gestaltung, bleiben der IHK vorbehalten. Die IHK bestimmt Inhalt, Umbruch, Gestaltung und Veröffentlichungsfolge der Zeitschrift und der Nebenpublikationen eigenverantwortlich.
1.2 Die IHK sucht mit dieser Ausschreibung ein Unternehmen(im Folgenden nur: Verlag oder Auftragnehmer), das als Auftragnehmer die verlegerische Betreuung, die Herstellung, die eigenverantwortliche Anzeigenverwaltung inkl. Akquise/Vermarktung und den Vertrieb der monatlich erscheinenden Mitgliederzeitschrift der IHK (derzeitiger Titel: „ihk-magazin“, sechs, acht bzw. zehn Ausgaben im Jahr (Doppelnummern Dezember/Januar und Juli/August bzw. Doppelnummern Dezember/Januar, März/April, Juli/August und Oktober/November bzw. 2 monatliches Erscheinen, beginnend mit Januar/Februar) sowie der dazugehörigen Nebenpublikationen („Karriere mit Lehre“ und das KGT-Journal „WirtschaftPlus“) nach Vorgaben des Auftraggebers übernimmt. Der redaktionelle Teil wird dem Auftragnehmer von der IHK unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das ihk-magazin sowie die Nebenpublikationen zu werblichen Zwecken durch Anzeigen und Beilagen zu nutzen.
Die IHK schreibt den Leistungsbestandteil „Vertrieb“ als optionale Dienstleistung aus. Falls die IHK ihr Optionsrecht nicht ausübt, den Auftragnehmer auch mit den auf den Vertrieb bezogenen Leistungen zu beauftragen, , würde sie den Leistungsbestandteil „Vertrieb“ selbst und/oder mittels beauftragter Dienstleister übernehmen. Die Entscheidung über die Ausübung der Option trifft die IHK (unter anderem) nach Auswertung der Antworten, die der Bieter, dessen abschließendes Angebot als das wirtschaftlichste ermittelt wird, im Fragebogen (Vergabeunterlage 4) auf die hierauf bezogenen Fragen gegeben hat. Des Weiteren hängt diese Entscheidung davon ab, ob die Beauftragung des Auftragnehmers nach Maßgabe des für den Vertragsbestandteil „Vertrieb“ in § 15 Abs. 8 Verlagsvertrag angebotenen Preises im Vergleich zu den Kosten einer alternativen eigenen Durchführung des Vertriebes wirtschaftlich ist.
1.3 Der Vertrag über die genannten Leistungen einschließlich der Zusatzvereinbarung, der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und des Schiedsvertrages wird als „Verlagsvertrag“ bezeichnet. Der Verlagsvertrag soll im November 2026 geschlossen werden. Die erste mit dem neuen Vertragspartner erstellte Ausgabe der IHK-Mitgliederzeitschrift wird spätestens zum 10. Februar 2027 erscheinen.
1.4 Näheres regeln die Vergabeunterlagen und der abzuschließende Verlagsvertrag.
2. Vergaberechtliche Einordnung der Leistungen und Art des Vergabeverfahrens
Die IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des öffentlichen Vergaberechts. Das Verfahren zum Abschluss des Verlagsvertrages fällt daher nicht in den Anwendungsbereich des GWB, der VgV, der KonzVgV oder des NTVergG. Um eine wirtschaftliche und sparsame Mittel- und Ressourcenverwendung im Rahmen eines transparenten Wettbewerbs zu gewährleisten, orientiert sich die IHK gemäß ihrer Beschaffungssatzung an den Verfahren des öffentlichen Vergaberechts. Damit ist allerdings keine (Selbst-)Bindung an konkrete Vorgabe der genannten Vorschriften – etwa über die Veröffentlichung einer Bekanntmachung, an die Wahl der Vergabeart, an Fristen oder eine Mitteilung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung - verbunden. Ebenso wenig ist teilnehmenden Bietern der Rechtsschutz in einem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat eröffnet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Dienstleistungskonzession. Dem liegt die Einräumung des Rechts an den Auftragnehmer zugrunde, die Einnahmen aus dem Anzeigen-, Beilagen- und Beiheftergeschäft sowie aus Abonnements und dem Freiverkauf zur Finanzierung seiner Aufwendungen und zur Gewinnerzielung in eigener Verantwortung und unter eigenem wirtschaftlichen Risiko zu nutzen. Das Verfahren orientiert sich daher an der für Konzessionsvergaben ergangenen Rechtsprechung des EuGH der Richtlinie 2014/23/EU vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe und der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV).
3. IHK als Auftrag- bzw. Konzessionsgeber
Auftraggeber bzw. Konzessionsgeber ist die IHK. Die IHK ist im Vergabeverfahren unter der folgenden Anschrift und den folgenden Kommunikationsdaten zu kontaktieren:
IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
- Kommunikation -
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
Tel.: (+49) (0)541 353-111
Fax: (+49) (0)541 353-99111
E-Mail: haeske@osnabrueck.ihk.mom
www.ihk.mom/osnabrueck
- Kommunikation -
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
Tel.: (+49) (0)541 353-111
Fax: (+49) (0)541 353-99111
E-Mail: haeske@osnabrueck.ihk.mom
www.ihk.mom/osnabrueck
4. Formelle Vorgaben für das Vergabeverfahren
Die IHK führt ein transparentes und diskriminierungsfreies Bieterverfahren als wettbewerbliches Verfahren durch. Das Verfahren wird in zwei Abschnitte gegliedert: die Abgabe des ersten Angebotes (dazu unter 5.) und das Verhandlungsverfahren (dazu unter 6.).
Im Einzelnen haben die Bewerber/Bieter (im Folgenden nur: Bieter) die folgenden Maßgaben der Ziffern 4.1 bis 4.5, 5. und 6. zu beachten:
4.1 Sprache
Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Das Angebot ist mit sämtlichen einzureichenden Unterlagen vollständig in deutscher Sprache abzufassen. Dasselbe gilt für etwaige Bieterfragen und die sonstige Kommunikation. Für Schriftstücke, die in einer fremden Sprache eingereicht werden, ist eine beglaubigte oder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer gefertigte Übersetzung beizubringen.
4.2 Anforderungen an die Vollständigkeit und Rechtswirksamkeit
Das Angebot muss vollständig und rechtswirksam unterzeichnet sein. Nicht rechtswirksam unterzeichnete Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. Einen Anspruch auf die Nachforderung von unvollständigen oder fehlerhaften Erklärungen und Unterlagen haben die Bieter nicht; die IHK wird im Einzelfall über eine Nachforderung ermessensfehlerfrei entscheiden.
Das Angebot muss alle geforderten Beschreibungen, Unterlagen, Erklärungen und Preise enthalten. Eine Übersicht hierzu stellt die IHK mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung. Soweit die IHK Formblätter zur Verfügung stellt, sind diese zu verwenden.
Die Eintragungen, Angaben und Erklärungen der Bieter müssen dokumentenecht sein. Änderungen an Eintragungen sind zweifelsfrei kenntlich zu machen. Änderungen an den Unterlagen sowie die Verwendung eigener Formblätter anstelle der o. g. sind nicht zulässig. Kopien der Formblätter bei zusätzlichem Platzbedarf, z. B. bei Angaben zu mehreren Anlagen, sind zulässig.
4.3 Fragen der Bieter
Die Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen bis spätestens zehn Tage vor Ablauf der Frist für die Abgabe der ersten Angebote stellen, also bis zum 08.09.2026. Adressat ist die unter Ziffer 3. bezeichnete Stelle der IHK. Die Fragen sind per E-Mail einzureichen. Anfragen in anderer Form, insbesondere telefonische Anfragen, werden weder zur Kenntnis genommen noch beantwortet.
4.4 Datenschutz
Soweit Soweit das Angebot eines Bieters personenbezogene Daten (z.B. Namen und Kontaktdaten von Bietern/ Ansprechpartnern) enthält, werden diese gemäß Art. 6 Absatz 1 lit. b) EU-DSGVO verarbeitet, soweit dies für die Zecke der Ausschreibung und Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Die Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Alle Angaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die IHK und zu Ihren Rechten finden Sie unter: www.osnabrueck.ihk24.de/ihre_daten.
4.5 Gebühr
Eine Schutzgebühr wird für die Versendung der Verdingungsunterlagen nicht erhoben.
5. Besondere Vorgaben für den ersten Verfahrensabschnitt: Erarbeitung und Kalkulation des ersten Angebotes
In dem ersten Abschnitt des Vergabeverfahrens sind interessierte Unternehmen mit der Bekanntmachung aufgefordert worden, innerhalb der gesetzten Frist zum 08.09.2026 ein Angebot abzugeben (dazu auch unter 5.5). Dazu sollen sie unternehmensbezogene Eigenerklärungen abgeben und Unterlagen vorlegen, die die IHK in die Lage setzen, die Eignung der Bewerber als Vertragspartner zu prüfen (dazu unter 5.2). Die Bewerber werden ferner gebeten, den Entwurf eines Verlagsvertrages zu prüfen und mit dem ersten Angebot mitzuteilen, ob sie mit dem Vertragsentwurf einverstanden sind oder welche Anregungen für Änderungen sie ggf. haben (dazu unter 5.3). Die Abgabefrist ist zu beachten (dazu unter 5.4). Mit dem Angebot sind die Preise für die zu vergebenden Leistungen zu benennen (dazu unter 5.6).
5.1 Anforderung / Abruf der Vergabeunterlagen
An dem Verfahren können sich alle interessierten Marktteilnehmer als Bieter beteiligen. Sie müssen dazu die Vergabeunterlagen unter der unter 3. benannten Adresse schriftlich oder per E-Mail anfordern.
5.2 Erklärungen und Unterlagen zum Nachweis der Eignung
Das erste Angebot ist mit den folgenden Eigenerklärungen und Unterlagen zum Nachweis der Eignung der Bieter vorzulegen:
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Eigenerklärung mit Informationen über das Unternehmen des Bieters und die abwickelnde Niederlassung (Darstellung zu Rechtsform, Firmenstruktur, Geschäftsfelder, Personalbestand),
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Kopie eines Auszugs aus dem Handelsregister oder vergleichbare Unterlagen, nicht älter als drei Monate, gerechnet ab Datum der Auftragsbekanntmachung,
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Bescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
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Kurzfassungen der Geschäftsberichte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (inkl. Bilanz),
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Eigenerklärung zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
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Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzaufträgen, die sich auf vergleichbare Leistungen wie die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen (verlegerische Betreuung, Herstellung, Anzeigenverwaltung und zum Vertrieb einer periodisch erscheinenden Zeitschrift) und während der letzten 10 Jahre erfüllt wurden, mit Beschreibung der Referenzleistungen und Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner (mit Telefonnummer) und Projektvolumen in EUR,
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Beschreibung (Eigenerklärung) der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Bieter durchführt, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verarbeitung der vom Auftraggeber gelieferten personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden ihres Herkunftslandes vorlegen.
5.3 Anregungen für Änderungen des Entwurfs für einen Verlagsvertrag
Die IHK stellt den Bietern mit den Verdingungsunterlagen bereits in dem ersten Verfahrensabschnitt einen Entwurf des abzuschließenden Verlagsvertrags zur Verfügung. Damit soll ihnen im Sinne eines transparenten Verfahrens eine frühzeitige Beurteilung ermöglicht werden, ob ein Angebot abgegeben werden soll und ob die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht erbracht werden können. Gleichzeitig werden die Bewerber mit dem Ziel einer Beschleunigung des Verfahrens aufgefordert, mit dem ersten Angebot Anregungen für eine Änderung des Verlagsvertrages zu äußern, soweit gegen die Vereinbarungen des Vertragsentwurfs Bedenken bestehen. Diese sind zu begründen. Diese Anregungen wird die IHK prüfen und den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung, an dem Verhandlungsverfahren teilzunehmen und ein finales Angebot abzugeben, eine ggf. überarbeitete Fassung des Verlagsvertrages übermitteln.
Bieter, die mit ihrem ersten Angebot keine Anregungen für eine Änderung des Entwurfs für einen Verlagsvertrag äußern, haben in dem folgenden Verhandlungsverfahren keinen Anspruch darauf, dass sie solche Anregungen in dem folgenden Verhandlungsverfahren noch vortragen können. Die den ausgewählten Bewerbern zu übermittelnde Fassung des Vertrages wird maßgeblich sein für die Kalkulation und die Erbringung der Leistungen.
Für die Auswahlentscheidung, welche Bieter aufgefordert werden, an dem Verhandlungsverfahren teilzunehmen, sind die Anregungen für Änderungen des vorläufigen Vertragsentwurfs ohne Bedeutung. Entsprechendes gilt, falls ein Bieter darauf verzichtet, Anregungen für Änderungen zu äußern.
5.4 Beantwortung des Fragebogens zur verlegerischen Betreuung, der Herstellung, der Anzeigenverwaltung und des Vertriebs der monatlich erscheinenden IHK-Zeitschrift
Die IHK stellt den Bietern mit den Vergabeunterlagen einen Fragebogen zur Verfügung und fordert sie auf, den Fragebogen zu beantworten und mit dem ersten Angebot einzureichen. Die Antworten des Bieters sind Bestandteil des Angebots und verbindlich. Dies dient in erster Linie der Bewertung der ersten und der finalen Angebote nach Maßgabe der qualitativen Zuschlagskriterien (siehe dazu unter 7. die Kriterien B. bis E.) sowie zur Beschleunigung des Verfahrens, indem die Verhandlungsgespräche inhaltlich vorbereitet werden können.
5.5 Frist für die Abgabe des ersten Angebots
Die Frist zur Abgabe des ersten Angebots läuft ab am 25.09.2026, 12:00 Uhr.
Die Angebote sind im Original auf den IHK-Vordrucken bei der unter 3. benannten Stelle der IHK einzureichen. Es zählt der Eingangsvermerk dieser Stelle.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber in diesem Abschnitt des Vergabeverfahrens erfolgt nur schriftlich.
5.6 Form des Angebots, Preisangaben
Das Angebot ist mit allen Anlagen und Bestandteilen ausschließlich in schriftlicher Form abzugeben. Aufgrund des Umfanges und der Art der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind auf elektronischem Wege übermittelte Angebote (Fernschreiben, E-Mail, Telefax, Telegramme) nicht zugelassen.
Für das Angebot ist der von der IHK als Vergabeunterlage bereitgestellte Entwurf eines Verlagsvertrages zu verwenden. Darin sind die Preise für die zu vergebenden Leistungen zu benennen, indem die dafür vorgesehenen Bereiche in § 13 Abs. 5, 6, 7 und 8 des Verlagsvertrages ausgefüllt werden.
Fehlende Preisangaben führen zum Ausschluss des Angebotes. Die Angebotsbeträge für die verlegerische Betreuung, Herstellung (einschließlich Druck) und Vertrieb sind als Nettobeträge jeweils zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer anzugeben. Die Angebotsbeträge für die Einräumung des Rechts an den Verlag zur eigenverantwortlichen Anzeigenvermarktung sind als Nettopreise jeweils zuzüglich der derzeit geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer anzugeben. Alle Angebotspreise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
5.7 Rücknahme
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der gleichen Form zurückgezogen oder geändert werden, in der sie einzureichen sind.
5.8 Dauer der Angebotsbindung
Die Bieter sind bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist an ihre Angebote gebunden, die am 30.11.2026 endet.
6. Besondere Vorgaben für den zweiten Verfahrensabschnitt: Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bewerbern und abschließendes Angebot
6.1 Auswahl der Bieter, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden
Die IHK wird die abgegebenen ersten Angebote im Hinblick darauf prüfen, ob die formellen und inhaltlichen (Mindest-)Anforderungen sowie die Eignungsanforderungen eingehalten sind, und die Angebote sodann nach Maßgabe der Zuschlagskriterien (dazu unter 7.) bewerten. Diejenigen Bieter, deren erste Angebote nach der erreichten gewichteten Punktzahl die ersten 3 Plätze belegen, werden aufgefordert, an Verhandlungsgesprächen mit der IHK teilzunehmen.
6.2 Termine für die Verhandlungsgespräche
Die ausgewählten Bieter sollen bis zum 02.10.2026 aufgefordert werden, an den Verhandlungsgesprächen teilzunehmen, und informiert werden, an welchem Ort und zu welcher Zeit die Verhandlungsgespräche geführt werden.
Diese Gespräche finden nach jetziger Zeitplanung in dem Zeitraum vom 05.10. bis zum 13.10.2026 statt.
Eine Übersicht über den Ablauf und Zeitplan des Vergabeverfahrens gibt Ziffer 13.
6.3 Inhalt und Ablauf der Verhandlungsgespräche
Die Verhandlungsgespräche geben der IHK und den Bietern Gelegenheit, etwaige Unklarheiten in den Angeboten und eine Verbesserung der vertraglichen und der sonstigen Vorgaben an die Leistungserbringung und Kalkulation zu erörtern. Ferner können die angebotenen Preise Inhalt der Gespräche sein.
6.4 Weiterer Verfahrensablauf
Die IHK wird die Bieter im Anschluss an die Verhandlungsgespräche auffordern, das abgegebene erste Angebot zu bestätigen oder ein überarbeitetes Angebot abzugeben. In beiden Fällen handelt es sich um das abschließende bindende Angebot. Die dafür zu setzende Frist wird kurz ausfallen, wenn die IHK entscheidet, dass sich aus den Gesprächen keine Notwendigkeit zur Änderung der Vorgaben aus den Vergabeunterlagen ergibt, die kalkulationsrelevant sind. Ist das hingegen der Fall, wird den Bietern mitgeteilt, welche Änderungen den finalen Angeboten zugrunde zu legen sind und welche Fristsetzung für die Abgabe der finalen Angebote gilt.
Die abschließenden Angebote werden sodann auf der Grundlage und nach Maßgabe der Zuschlagskriterien (dazu unter 7) bewertet. Der Zuschlag (Annahme des Angebots = Vertragsschluss) wird auf das sich daraus ergebende wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dies ist das Angebot mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl.
7. Zuschlagskriterien
Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird im Anschluss an Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche anhand der folgenden Zuschlagskriterien sowie der angegebenen Gewichtung auf der Basis einer Höchstpunktzahl ermittelt:
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Kriterium A: Höhe der Preise (Angebotsbeträge für die Kosten der verlegerischen Betreuung, Herstellung sowie Druck des ihk-magazins sowie der Nebenprodukte / Angebotsbeträge für die Übertragung des Rechts auf das Anzeigengeschäft für das ihk-magazin sowie der Nebenprodukte (Gewichtung: 30 Prozent)Hinweis: Der für den Vertragsbestandteil „Vertrieb“ als optionale Leistung angebotene Preis wird hierbei nicht berücksichtigt; die Entscheidung über die Ausübung der Option hängt ungeachtet dessen auch von der Höhe des hierfür angebotenen Preises ab (siehe dazu unter Ziff. 1.2).
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Kriterium B: Prozessgeschwindigkeit (Gewichtung: 20 Prozent)
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Kriterium C: Qualität der Organisation und Logistik (Gewichtung: 20 Prozent)
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Kriterium D: Gestaltungsqualität (Gewichtung: 20 Prozent)
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Kriterium E: Umweltfreundlichkeit (Gewichtung: 10 Prozent)
Für jedes Kriterium werden 0 – 4 Punkte vergeben. Jedes Wertungskriterium wird mit dem jeweiligen Gewichtungsmaßstab multipliziert. Die Gesamtzahl ergibt sich aus der Summe der einzelnen Produkte der Wertungskriterien.
Für das Preiskriterium A gilt Folgendes: 4 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten angebotenen Vergütung. Alle angebotenen Vergütungen, die dieses niedrigste Angebot um mehr als 200 % überschreiten, erhalten 0 Punkte. Die Wertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation (mit Rundung auf zwei Stellen nach dem Komma).
Die Zuerkennung der Punkte folgt in den qualitativen Kriterien B bis E den folgenden Bewertungsinhalten:
0 Punkte: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden verfehlt,
1 Punkt: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden nur mit Einschränkungen erfüllt,
2 Punkte: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden voraussichtlich erfüllt,
3 Punkte: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden sehr gut und mit hoher Sicherheit erfüllt,
4 Punkte: die aus dem Bewertungskriterium folgenden Anforderungen werden optimal erfüllt.
8. Vorbehalt der Verfahrensaufhebung bei fehlender Wirtschaftlichkeit der Angebote
Werden im Rahmen der Ausschreibung keine wirtschaftlichen Angebote abgegeben, kann die Ausschreibung aufgehoben werden. Die IHK wird sich zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote an den Kosten der bisherigen Leistungserbringung und an ihr aus dem Markt bekannten Daten orientieren.
9. Leistungsbeginn
Die ausgeschriebenen Leistungen sind im Rahmen der Veröffentlichung der IHK-Mitgliederzeitschrift ab Dezember 2026 für die Ausgabe Februar 2027 zu erbringen.
10. Zustandekommen eines Vertrages zur verlegerischen Betreuung, Herstellung, Anzeigenverwaltung inkl. Akquise/Vermarktung und zum Vertrieb der monatlich erscheinenden IHK-Mitgliederzeitschrift (inkl. Akquise/Vermarktung)
Mit der Zuschlagserteilung kommt es zwischen der IHK und dem Bewerber der in den Verdingungsunterlagen niedergelegte Verlagsvertrag in der Fassung zustande, die in den Verhandlungsgesprächen oder im Anschluss an durch die IHK festgelegt und dem abschließenden bindenden Angebot zugrunde zu legen ist. Der Leistungsbestandteil „Vertrieb“ ist optional ausgeschrieben. Mit Ausübung der Option durch die IHK werden die hierauf bezogenen Vertragspflichten in das Vertragsverhältnis einbezogen. Das kann frühestens mit der Zuschlagserteilung der Fall sein, spätestens zum Ablauf des im Verlagsvertrages geregelten Zeitraums für die Ausübung der Option. Dies ist der Ablauf des Monats November 2027, mithin einen Monat vor Beginn des zweiten Jahres der Vertragslaufzeit.
11. Verträge mit ausländischen Bietern
Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag resultierenden Leistungen wird Osnabrück vereinbart.
13. Voraussichtlicher Zeitplan des Vergabeverfahrens
Der voraussichtliche Zeitplan des Vergabeverfahrens ist wie folgt vorgesehen (Änderungen vorbehalten):
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Datum
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Ereignis
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12.08.2026
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Einreichung der Bekanntmachung zur Veröffentlichung (entweder im EU-Amtsblatt oder anderen Portalen)
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15.09.2026
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Ablauf der Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen
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25.09.2026,
12:00 Uhr
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Fristablauf für die Abgabe der ersten Angebote (nach 35 Kalendertagen)
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02.10. 2026
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Aufforderung an ausgewählte Bieter zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren
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05.10. bis
13.10.2026
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Zeitraum für die Verhandlungsgespräche
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16.10.2026
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Mitteilung an Bieter zu etwaigen Änderungen der Vergabeunterlagen, Aufforderung zur Bestätigung der Angebote bzw. Abgabe der finalen Angebote
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26.10.2026,
12:00 Uhr
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Ablauf der Frist zur Abgabe der finalen Angebote
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30.10.2026
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Zuschlagserteilung
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