Antrag auf Sepa-Lastschriftmandat
Zahlen Sie Ihren IHK-Beitrag bequem per SEPA-Lastschriftverfahren.
Der Einzug erfolgt ab dem nächsten Beitragsbescheid.
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Bitte wählen Sie aus, zu welcher Firmenart ihr Unternehmen gehört.
(Handelsregister-Firmen oder Kleingewerbetreibende)
(Handelsregister-Firmen oder Kleingewerbetreibende)
Antrag auf Sepa-Lastschrift für Handelsregister-Firmen
Dieser Antrag richtet sich an alle im Handelsregister eingetragene Personen- oder Kapitalgesellschaften.
(z.B. e.K., OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG, UG)
Dieser Antrag richtet sich an alle im Handelsregister eingetragene Personen- oder Kapitalgesellschaften.
(z.B. e.K., OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG, UG)
Antrag auf Sepa-Lastschrift für Kleingewerbetreibende
Dieser Antrag richtet sich an alle NICHT im Handelsregister eingetragene Firmen bzw. Einzelunternehmen.
(z.B. Einzelunternehmer, GbR, eGbR)
Dieser Antrag richtet sich an alle NICHT im Handelsregister eingetragene Firmen bzw. Einzelunternehmen.
(z.B. Einzelunternehmer, GbR, eGbR)
