Ausbildung
Fachkraft für Lagerlogistik
Fachkräfte für Lagerlogistik sorgen dafür, dass Waren pünktlich und sicher gelagert, bewegt und verteilt werden. Sie verbinden operative Tätigkeiten mit organisatorischen Aufgaben und sind damit wichtige Schnittstellen in der gesamten Versorgungskette.
Für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsinhalte und Dauer
Arbeitsgebiet
Fachkräfte für Lagerlogistik arbeiten in Logistikzentren, Industrie- und Handelsunternehmen sowie in Speditionen. Sie sind in allen Bereichen der Lagerwirtschaft tätig – von der Warenannahme über die Lagerung bis hin zum Versand.
Berufliche Aufgaben
- Annehmen, Kontrollieren und Lagern von Gütern
- Kommissionieren und Verpacken von Waren für den Versand
- Bedienen von Transport- und Fördergeräten
- Durchführen von Bestandskontrollen und Inventuren
- Mitwirken an der Optimierung logistischer Prozesse
- Erstellen von Begleitpapieren und Dokumentationen mit moderner Lagerverwaltungssoftware
- Arbeiten im Team und mit anderen Abteilungen (z. B. Einkauf, Vertrieb)
Branchen/Betriebe
- Logistikzentren und Speditionen
- Industrie- und Handelsunternehmen
- Groß- und Außenhandelsbetriebe
Unterschied zur Fachlagerist/-in Ausbildung
- Fachlagerist/-in: zweijährige Ausbildung mit Fokus auf operative Tätigkeiten in der Lagerwirtschaft
- Fachkraft für Lagerlogistik: dreijährige Ausbildung, zusätzlich mit dispositiven Qualifikationen wie Planung, Organisation und Prozessoptimierung
Die Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik dauert gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
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Berufsschule
Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.
Ausbildungsgebühr
Hier gelangen Sie zu unserem gültigen Gebührentarif.
Informationen zur Prüfung
Während der Ausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Sie dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und fließt nicht in die Abschlussnote ein. Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt.
Zwischenprüfung
- Zeitpunkt: Mitte des zweiten Ausbildungsjahres
- Prüfungsbereiche:
- Praktische Arbeitsaufgabe (90 Minuten, praktische Prüfung)
- Praxisbezogene Aufgaben (90 Minuten, schriftlich)
Abschlussprüfung
- Zeitpunkt: am Ende der Ausbildung
- Prüfungsbereiche:
- „Praktische Arbeitsaufgaben“ (höchstens 5 Stunden einschließlich bis zu 15 Minuten Fachgespräch, praktische Prüfung, Gewichtung 50 %)
- Aufgabe 1: 25 %
- Aufgabe 2: 25 %
- „Prozesse der Lagerlogistik“ (180 Minuten, schriftlich, Gewichtung 25 %)
- „Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 15 %)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
- „Praktische Arbeitsaufgaben“ (höchstens 5 Stunden einschließlich bis zu 15 Minuten Fachgespräch, praktische Prüfung, Gewichtung 50 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
- im Prüfungsbereich „Praktische Arbeitsaufgaben“ mindestens „ausreichend“ erreicht wurde,
- der gewichtete Durchschnitt der schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“ ist,
- in mindestens zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
- kein schriftlicher Prüfungsbereich und keine der beiden Aufgaben im Prüfungsbereich „Praktische Arbeitsaufgaben“ mit „ungenügend“ bewertet wurde.
Prüfungstermine
In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.
