Ausbildung

Florist/-in (ab 01.08.2025)

Florist/-innen verbinden Kreativität mit handwerklichem Geschick. Sie gestalten florale Werkstücke für unterschiedliche Anlässe, beraten Kunden individuell und sorgen für eine ansprechende Präsentation von Blumen und Pflanzen.
Für den Ausbildungsberuf Florist/-in finden Sie die Ordnungsmittel (u.a. Ausbildungsverordnung und Rahmenplan) beim Bundesinstitut für Berufsbildung

Ausbildungsinhalte und Dauer

Ab dem 1. August 2025 tritt die modernisierte Ausbildungsordnung in Kraft. Sie berücksichtigt die aktuellen Anforderungen im Berufsalltag und vermittelt umfassende Kenntnisse in den Bereichen Gestaltung, Pflanzenkunde und Kundenberatung.
Arbeitsgebiet
Floristinnen und Floristen gestalten Blumen- und Pflanzenschmuck für unterschiedliche Anlässe und beraten Kundinnen und Kunden bei der Auswahl geeigneter Produkte. Sie pflegen Pflanzen, gestalten Verkaufsflächen und sorgen für eine ansprechende Warenpräsentation. Darüber hinaus übernehmen sie Aufgaben in der Warenwirtschaft, im Marketing sowie in der kaufmännischen Steuerung des Betriebs.
Berufliche Aufgaben
  • Blumen- und Pflanzenschmuck für unterschiedliche Anlässe entwerfen und gestalten
  • Pflanzen pflegen und Pflanzenteile fachgerecht versorgen
  • Kundinnen und Kunden serviceorientiert beraten und Produkte sowie Dienstleistungen verkaufen
  • Waren beschaffen, annehmen, lagern und Bestände überwachen
  • Blumen, Pflanzen und floristische Werkstücke ansprechend präsentieren
  • Marketing- und Verkaufsmaßnahmen planen und umsetzen
  • Arbeitsabläufe planen, steuern und optimieren
  • Werkzeuge, Maschinen, Werkstoffe und Betriebsmittel fachgerecht einsetzen
  • Kalkulationen durchführen und betriebliche Kennzahlen berücksichtigen
  • Maßnahmen des Pflanzenschutzes sowie Vorgaben zu Qualität, Sicherheit und Gesundheit beachten
  • Nachhaltige und umweltgerechte Arbeitsweisen berücksichtigen
  • Digitale Systeme und Anwendungen im Arbeitsalltag nutzen
Branchen/Betriebe
  • Blumenfachgeschäfte und Floristikfachgeschäfte
  • Gartencenter und Gartenbaubetriebe mit Floristikabteilung
  • Gärtnereien
  • Bestattungsunternehmen mit floristischen Dienstleistungen
  • Veranstaltungs- und Dekorationsunternehmen
  • Großhandel für Blumen und Pflanzen
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Verordnung über die Berufsausbildung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

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Berufsschule

Hier finden Sie eine Übersicht der Berufsschulen in Ostwestfalen.

Ausbildungsgebühr

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Informationen zur Prüfung

Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) durchgeführt. Damit entfällt die klassische Zwischenprüfung, stattdessen erfolgt die Bewertung in zwei zeitlich getrennten Teilen. Das Gesamtergebnis ergibt sich aus den Leistungen in Teil 1 und Teil 2.
Abschlussprüfung Teil 1
  • Zeitpunkt: im vierten Ausbildungshalbjahr
  • Prüfungsbereich:
    • „Herstellen floraler Werkstücke“ (60 Minuten schriftlich und 150 Minuten praktisch, Gewichtung 20 %; schriftlicher Teil 30 %, praktischer Teil 70 %)
Wichtig: Das Ergebnis von Teil 1 fließt verbindlich in die Abschlussnote ein und ist nicht separat wiederholbar.
Abschlussprüfung Teil 2
  • Zeitpunkt: am Ende der Berufsausbildung
  • Prüfungsbereiche:
    • „Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte“ (120 Minuten Arbeitsaufgabe + 30 Minuten Präsentation und auftragsbezogenes Fachgespräch, praktisch, Gewichtung 40 %)
    • „Angewandte Technologie“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 15 %)
    • „Warenwirtschaft“ (90 Minuten, schriftlich, Gewichtung 15 %)
    • „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten, schriftlich, Gewichtung 10 %)
Bestehensregelung
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  • das Gesamtergebnis aus Teil 1 und Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • das Ergebnis von Teil 2 mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurde,
  • in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mindestens „ausreichend“ erreicht wurde und
  • kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“ bewertet wurde.

Prüfungstermine

In unserem Prüfungsplan finden Sie die aktuellen Prüfungstermine.