Prüfung
Externen-Prüfung
Sie haben keine Ausbildung in dem Beruf absolviert, möchten aber trotzdem einen anerkannten Berufsabschluss erwerben? Nach § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zur Abschlussprüfung zugelassen werden, auch wenn Sie keine reguläre Ausbildung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf absolviert haben.
Wer kann an der Externenprüfung teilnehmen?
Zur Abschlussprüfung kann zugelassen werden, wer keine reguläre Ausbildung in dem entsprechenden Ausbildungsberuf absolviert hat, aber über ausreichende einschlägige Berufserfahrung verfügt.
Grundsätzlich muss eine Berufstätigkeit nachgewiesen werden, die mindestens dem 1,5-Fachen der regulären Ausbildungsdauer des angestrebten Ausbildungsberufs entspricht.
Beispiele:
- Ausbildungsberuf mit 2-jähriger Ausbildungsdauer: mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Ausbildungsberuf mit 3-jähriger Ausbildungsdauer: mindestens 4,5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Ausbildungsberuf mit 3,5-jähriger Ausbildungsdauer: mindestens 5,25 Jahre einschlägige Berufserfahrung
Entscheidend ist nicht allein die Dauer der Beschäftigung. Die ausgeübte Tätigkeit muss inhaltlich zum angestrebten Ausbildungsberuf passen. Dabei müssen insbesondere Tätigkeiten ausgeübt worden sein, die den wesentlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten des jeweiligen Ausbildungsberufs entsprechen.
Was bedeutet „einschlägige Berufserfahrung“?
Als einschlägig gilt eine Tätigkeit, wenn Sie dabei typische Aufgaben und Tätigkeiten des angestrebten Ausbildungsberufs ausgeübt haben.
Die IHK prüft anhand Ihrer Nachweise, ob Art und Umfang Ihrer bisherigen Berufstätigkeit für eine Zulassung zur Abschlussprüfung ausreichen.
Wichtig: Die Teilnahme an einem Lehrgang, Kurs oder einer anderen theoretischen Bildungsmaßnahme ersetzt die erforderliche praktische Berufserfahrung grundsätzlich nicht. Solche Angebote können jedoch eine sinnvolle Ergänzung und Vorbereitung auf die Abschlussprüfung sein.
Welche Prüfung muss ich ablegen?
Die Anforderungen der Abschlussprüfung sind für externe Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer dieselben wie für Auszubildende.
Die Prüfung umfasst daher grundsätzlich alle Prüfungsbereiche und Anforderungen, die auch für regulär ausgebildete Prüflinge gelten. Je nach Ausbildungsberuf kann die Prüfung beispielsweise aus schriftlichen und praktischen Prüfungsleistungen, einem Fachgespräch oder einer Präsentation bestehen.
Wie stelle ich den Antrag?
Die Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen Sie bei der zuständigen IHK. Dafür benötigen wir Nachweise über Ihre bisherige Berufstätigkeit. Aus diesen Unterlagen sollte hervorgehen, wie lange und in welchen Tätigkeitsbereichen Sie gearbeitet haben.
Als Nachweise eignen sich beispielsweise Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse, Tätigkeitsbescheinigungen oder entsprechende Arbeitgeberbescheinigungen. Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die IHK nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.
Das Antragsformular finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 178 KB)
Wo reiche ich den Antrag ein?
Den Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Ausbildungsberater der IHK ein. Für die Zuständigkeit sind grundsätzlich Ihr Wohnort und der gewünschte Ausbildungsberuf bzw. der entsprechende Berufsbereich (kaufmännisch, gewerblich-technisch oder IT) maßgeblich.
Wann finden die Prüfungen statt?
Die Abschlussprüfungen finden grundsätzlich zweimal jährlich als Sommer- und Winterprüfung statt. Die konkreten Prüfungstermine unterscheiden sich je nach Ausbildungsberuf und Prüfungsform (z. B. gestreckte Abschlussprüfung).
Wichtig: Für die Externenprüfung gelten die jeweiligen Prüfungsanmeldefristen des Ausbildungsberufs. Der Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung muss spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Anmeldefrist bei der IHK eingereicht werden.
Welche Kosten entstehen?
Für die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zur Externenprüfung fällt eine Gebühr von 56,00 € an.
Wird die Zulassung zur Abschlussprüfung erteilt und melden Sie sich anschließend zur Prüfung an, fällt zusätzlich die Prüfungsgebühr nach unserem Gebührentarif an. Die Prüfungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig und unabhängig davon erhoben, ob Sie anschließend tatsächlich an der Prüfung teilnehmen.
