IHK Ostwestfalen

Merkblatt zur Prüfung

Prüfungsgebühr

Für die Prüfung fällt eine Gebühr in Höhe von 188,00 Euro an. Bei einer Teilwiederholung werden 50 Prozent der Gebühren erhoben.
Den Gebührenbescheid erhalten Sie, zusammen mit der Anmeldebestätigung, ca. zwei Wochen nach dem jeweiligen Anmeldeschluss.

Prüfungstermine

Bundeseinheitlich sind zwei Prüfungsdurchgänge pro Jahr vorgesehen (Frühjahr und Herbst). Die schriftlichen Prüfungstermine finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Prüfung wird von der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld i.d.R. zu beiden Terminen durchgeführt.

Prüfungsablauf

Die schriftlichen Prüfungen werden zu einem bundeseinheitlichen Termin mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) durchgeführt.
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Die Prüfung beginnt mit dem Ablegen der schriftlichen Prüfung. Das Prüfungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Prüfung der zuerst abzulegenden Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist gelten die erbrachten Prüfungsleistungen als nicht bestanden.
Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ (50 Punkte) bewertet wurden.

Die Prüfungsteile

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Prüfungsaufgaben (jeweils 90 Minuten) und bezieht sich auf den gewählten Qualifikationsschwerpunkt (VO § 4).
Die Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung, mit zwei gleichgewichteten, daraus abgeleiteten aufeinander abgestimmten offenen Aufgabenstellungen durchgeführt. Die Aufgaben ermöglichen eigenständige Lösungen. Alle Handlungsbereiche werden situationsbezogen thematisiert.
Gemäß der Prüfungsordnung ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, wenn in maximal einer Situationsaufgabe mangelhafte schriftliche Leistungen (30 – 49 Punkte) erbracht wurden. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll i.d.R. nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfung und die der Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Den Termin für die Ergänzungsprüfung erhalten Sie mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Sie können von der Ergänzungsprüfung zurücktreten, dann bleiben die erbrachten Ergebnisse als Endnoten bestehen. In dem Fall würden Sie die Situationsaufgabe schriftlich wiederholen müssen.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch.
Der Teilnehmer wählt selbständig ein Thema für die Präsentation und reicht eine Beschreibung des Themas spätestens bis zum Tag der schriftlichen Prüfung im Onlineportal zur Genehmigung ein. Das Thema ist so zu gestalten, dass alle Qualifikationsschwerpunkte des Prüfungsbereichs nach § 4 berücksichtigt werden. Neben der Angabe des Themas ist ein Gliederungsentwurf (Grobgliederung) sowie eine kurze Beschreibung der Problemstellung und des Ziels zu formulieren. Sollte das Thema nicht bis zum Tag der schriftlichen Prüfung der IHK vorgelegt werden, wird das als Rücktritt von der Prüfung „ohne wichtigen Grund“ gewertet. Die mündliche Prüfung gilt als nicht bestanden.
Der Prüfungsausschuss führt mit dem Teilnehmer ein Gespräch zur Genehmigung des Themas. Entspricht das Thema den Anforderungen, hat der Prüfungsausschuss es im Gespräch zu genehmigen; andernfalls fordert er den Teilnehmer zur erneuten Vorlage auf. Das Ergebnis des Gesprächs zur Genehmigung des Themas und die vereinbarten Inhalte der Präsentation werden formlos vom Prüfungsausschuss protokolliert.
Der Teilnehmer muss die Präsentation innerhalb von 30 aufeinanderfolgenden Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Genehmigung des Themas, erstellen und die Präsentationsunterlagen einreichen.
Die Präsentation ist vorbereitet zu der Prüfung mitzubringen und soll höchstens 15 Minuten dauern.
Die IHK stellt für die Präsentation eine Objekt-/Dokumentenkamera, Beamer (HDMI-Anschluss), Pinnwand und Flipchart zur Verfügung. Falls weitere Hilfsmittel benötigt werden, sind diese vom Prüfungsteilnehmer funktionstüchtig zur Prüfung mitzubringen.
Bitte beachten Sie, dass ein Laptop nicht zur Verfügung gestellt werden kann!
Ausgehend von der Präsentation soll in einem Fachgespräch die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass der Teilnehmer in der Lage ist, ausgehend von der Präsentation, Fragen zu Hintergründen, zur Vorgehensweise und zu den entwickelten Vorschlägen beantworten kann. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.

Bestehen der Prüfung

Aus § 9 VO ergibt sich, dass die Gesamtprüfung nur dann bestanden ist, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht wurden.
Bewertungstabelle:
100 - 92 Punkte | Note 1 | sehr gut
unter 92 - 81 Punkte | Note 2 | gut
unter 81 - 67 Punkte | Note 3 | befriedigend
unter 67 - 50 Punkte | Note 4 | ausreichend
unter 50 - 30 Punkte | Note 5 | mangelhaft
unter 30 - 0 Punkte | Note 6 | ungenügend

Auskunft über Prüfungsergebnisse

Telefonische Auskünfte zu den Prüfungsergebnissen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wir geben die Ergebnisse ausschließlich schriftlich bekannt.

Wiederholung der Prüfung

Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden.

Zeugnis

Über das Bestehen der Prüfung wird dem Teilnehmer ein Zeugnis ausgestellt; zusätzlich wird ein Zeugnis ausgestellt, aus dem die in der Prüfung erzielten Punkte/Noten hervorgehen. Die Zeugnisse werden kurze Zeit nach der bestandenen Prüfung per Post zugesandt.