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E-Rechnung in der EU: Was deutsche Unternehmen beachten müssen
Die E-Rechnung wird aktuell von den EU-Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene eingeführt - jedoch unterschiedlich umgesetzt. Grenzüberschreitend tätige Unternehmen stehen daher vor der Frage, welche Pflichten tatsächlich gelten, ob bestehende E-Rechnungslösungen aus Deutschland ausreichen und wann Handlungsbedarf entsteht.
Das NRW Außenwirtschaftsportal bietet eine praxisorientierte Übersicht zur elektronischen Rechnungsstellung im EU-Geschäft.
Für deutsche Unternehmen ergeben sich im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung im EU-Geschäft derzeit keine flächendeckenden neuen Pflichten.
Die nationalen E-Rechnungssysteme sind überwiegend auf inländische Sachverhalte ausgerichtet. Sie betreffen vor allem Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im jeweiligen Land.
Somit wirken sich die nationalen Regelungen in der Praxis nur in klar begrenzten Fällen auf bestehende Rechnungsprozesse deutscher Unternehmen aus.
Welche EU-Länder haben die E-Rechnung im B2B-Bereich bereits eingeführt oder haben einen Zeitplan für die Einführung?
(Stand: August 2026)
- Belgien: verpflichtend seit 01.01.2026
- Dänemark: seit 01.01. 2026 Empfangsfähigkeit vorgeschrieben (digitale Buchführung)
- Deutschland: Empfangspflicht seit 01.01.2025
- Frankreich: Empfangspflicht ab 01.09.2026, Ausstellungspflicht gestaffelt
- Griechenland: verpflichtend seit 02.02.2026 (gestaffelt nach Unternehmensgröße)
- Kroatien: seit 01.01.2026
- Italien: verpflichtend seit 01.01.2019
- Polen: verpflichtend seit 01.02.2026 (gestaffelt nach Unternehmensgröße)
- Rumänien: verpflichtend seit 01.07.2024
- Slowakei: geplant ab 01.01. 2027
