International

Indien verbietet Importe aus Zwangsarbeit

Indien verschärft die Einfuhrvorschriften und untersagt künftig die Einfuhr von Waren, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden.
Als Zwangsarbeit gilt jede Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung einer Strafe verlangt und nicht freiwillig erbracht wird.
Für deutsche Exporteure bedeutet die neue Vorschrift, dass Nachweise über die Herkunft und die Produktionsbedingungen ihrer Waren bei Lieferungen nach Indien an Bedeutung gewinnen.
Unternehmen sollten ihre Lieferketten entsprechend dokumentieren, um mögliche Anfragen indischer Behörden beantworten zu können.
Quelle: Germany Trade & Invest