Nachhaltigkeit ja, Bürokratiemonster nein
EU-Verpackungs­verordnung: Praktisch umsetzen
Die IHK Ostwürttemberg unterstützt die Forderung des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK), die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) mittelstandsfreundlich umzusetzen.
Die jüngste Klarstellung der EU-Kommission zum Erzeugerbegriff entlaste zwar viele Unternehmen, grundlegende Herausforderungen blieben jedoch bestehen. Gerade für die exportstarke Wirtschaft in Ostwürttemberg mit zahlreichen Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen bedeute die Verordnung zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten.
„Unsere Unternehmen unterstützen die Ziele von Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft, doch die werden mit der Verordnung ja gar nicht erreicht. Wenn der Gesetzgeber für Klein- und Mittelbetriebe faktisch nicht umsetzbares Recht erlässt, dann sind die Grenzen des Zumutbaren überschritten. Die PPWR schafft unsäglichen Verwaltungsaufwand mit minimalem Nutzen und wird in unserer Wirtschaft, die wahrlich gerade andere Probleme hat, schwersten Schaden anrichten.“,
sagt Ulrich Betzold, Vizepräsident der IHK Ostwürttemberg.
Besonders kritisch sieht die IHK die Anforderungen für Unternehmen, die Waren in andere EU-Mitgliedstaaten versenden. Für kleinere und gelegentliche Lieferungen seien praktikable Bagatellgrenzen erforderlich.
„Während Bund und Land derzeit aktiv Bürokratie abbauen wollen, dürfen auf europäischer Ebene keine neuen Bürokratiemonster entstehen. Mittelständische Unternehmen brauchen Verlässlichkeit, einfache Regelungen und ausreichend Spielraum für ihr eigentliches Geschäft: Innovationen, Investitionen und Kunden“,
so Betzold.
Die IHK Ostwürttemberg spricht sich daher für eine pragmatische Umsetzung der Verordnung, den Abbau unnötiger Nachweispflichten und die Vermeidung zusätzlicher nationaler Verschärfungen aus.
Webinar-Angebot zur PPWR
Gleichzeitig sieht die IHK einen hohen Informationsbedarf in den Unternehmen. Viele Detailfragen zur praktischen Umsetzung der PPWR sind derzeit noch offen oder werden auf europäischer Ebene weiter konkretisiert. Um Unternehmen frühzeitig Orientierung zu geben, unterstützt die IHK Ostwürttemberg ihre Mitgliedsbetriebe mit konkreten Informations- und Beratungsangeboten.
Dazu bietet die IHK Ostwürttemberg am 30. September 2026 von 11:00 bis 12:00 Uhr das Online-Webinar „PPWR in der Praxis: Rechtliche Einordnung und praxisnahe Umsetzungsansätze“ an.
„Mit unserem Webinar wollen wir aktuelle Entwicklungen einordnen, offene Fragen beantworten und den Unternehmen konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung der neuen Vorgaben an die Hand geben“,
sagt Lena Detel, Leiterin Standortpolitik der IHK Ostwürttemberg.
