IHK Ostwürttemberg

Systematik der Existenzgründung von Straßenpersonenverkehrsunternehmen

Bei der Gründung eines Strassenpersonenverkehrsunternehmens sind besondere Vorschriften zu beachten. Im Vordergrund stehen: die Sicherheit der zu befördernden Personen, die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmers.

Genehmigungsfreies Gewerbe

  • wenn das Gesamtentgelt der Beförderung die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt (dies gilt in der Regel für Fahrgemeinschaften)
  • Beförderungen in Krankenwagen mit besonderer Einrichtung
  • Fahrten nach der Freistellungs-verordnung zum PBefG
  • Veranstalter von Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen, wenn sie den Teil-nehmern deutlich machen, dass die Be-förderung nicht von ihm selbst, sondern von einem Unternehmer des gewerblichen Strassenpersonen-verkehrs durchgeführt wird, der über die erforderliche Genehmigung verfügt.
Hier ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erforderlich.

Genehmigungspflichtiges Gewerbe

Beförderungen, die den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unterliegen:
  • Entgeltliche und geschäftsmässige Beförderung von Personen; als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die auf diese Weise
    mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer anderen Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
    Beispiel: kostenlose Hotel- und Zubringerdienste
  • Beförderung mit KfZ und KOM
Hier ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, sowie eine Genehmigungserteilung der Stadtverwaltung (AföO)/Landratsamt erforderlich.

Kriterien nach der Berufszugangsverordnung für die Genehmigungserteilung

Fachliche Eignung

des Unternehmers oder des Geschäftsführers
  • Nachweis in der Regel durch Ablegen der entsprechenden Fachkundeprüfung bei der IHK.
Ausnahmen:
  • ggf. durch Nachweis einer langjährigen leitenden Tätigkeit in einem Personenverkehrsunternehmen,
  • ggf. durch eine bestandene Abschlussprüfung in diversen Aus-bildungsberufen oder Hochschulstudiengängen.
Beachten Sie in beiden Ausnahmefällen bitte die Detailangaben in den jeweiligen Merkblättern zu den Fachkundeprüfungen.
Für den Bereich Omnibus finden Sie die Angaben auf dieser Seite: Existenzgründung im Straßenpersonenverkehr
Für den Bereich Taxi- und Mietwagenverkehr auf dieser Seite: Existenzgründung im Taxi- und Mietwagengewerbe

Finanzielle Leistungsfähigkeit

das Eigenkapital und die Reserven müssen mindestens betragen:
  • im Omnibusverkehr 9.000 Euro für das erste und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug
  • im Taxi/Mietwagenverkehr 2.250 Euro für das erste und 1.250 Euro für jedes weitere Fahrzeug
Der Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Eigenkapitalbescheinigung einer Bank, eines Wirtschaftsprüfers oder eines Steuerberaters.
Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt/AOK.

Persönliche Zuverlässigkeit

des Unternehmens und des Geschäftsführers
Nachweis durch:
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • und Auszug aus Gewerbezentralregister.
    (Jeweils beim Einwohnermeldeamt zu beantragen.)

Übersicht über Genehmigungsarten im Straßenpersonenverkehr

Es wird unterschieden zwischen Gelegenheitsverkehr und Linienverkehr.

Gelegenheitsverkehr:

Die erforderliche Fachkundeprüfung erfolgt entweder für den Straßenpersonenverkehr mit Taxi und Mietwagen oder für den Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxi und Mietwagen.
Mietwagenverkehr
  • Beförderung von Personen mit Kfz (bis einschließlich 8 Sitze)
  • Anmietung im ganzen (eine Gruppe)
  • Mieter bestimmt
    • Zweck
    • Ziel
    • Ablauf
      (Beispiel: Flughafenzubringer)
Taxiverkehr
  • Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält.
  • Das Fahrzeug muss besonders gekennzeichnet bzw. ausgerüstet sein (Farbe/Taxischild)
  • Fahrgast bestimmt Ziel
  • Wichtige Kriterien des Taxiverkehrs:
    • Betriebspflicht
    • Tarifpflicht
    • Beförderungspflicht
  • Erwerb einer Taxigenehmigung:
    • Übertragung / Verkauf eines bisherigen Unternehmens im ganzen (alle vorhandenen Fahrzeuge und Genehmigungen eines Betriebes müssen komplett übertragen werden)
      oder
    • Genehmigungsneuerteilung durch die Verkehrsbehörde;
      diese prüft:
      • Funktionsfähigkeit
      • Taxidichte
      • Auftragslage
        (Genehmigungsbehörden führen Wartelisten)
Mietomnibusverkehr
  • Beförderung von Personen mit Kfz (ab 9 Sitze)
  • Anmietung im ganzen (eine Gruppe)
  • Mieter bestimmt
    • Zweck
    • Ziel
    • Ablauf
      (Beispiel: Vereinsfahrten)

Ausflugsfahrten
  • mit Pkw/KOM
  • vom Unternehmer organisiert
  • nach einem bestimmten Plan
  • für alle Teilnehmer zum gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck
  • Fahrt muss wieder an den Ausgangspunkt zurückführen

Ferienzielreisen
  • mit Pkw/KOM
  • vom Unternehmer organisiert
  • nach einem bestimmten Plan
  • zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft (mit oder ohne Verpflegung)
  • gleiches Reiseziel für alle Fahrgäste
  • Fahrgäste müssen wieder an den Ausgangspunkt zurückbefördert werden

Linienverkehr

Die erforderliche Fachkundeprüfung erfolgt für den Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxi und Mietwagen.
Linienverkehr
  • regelmässige Verkehrsverbindung zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten (evtl. mit Zwischen-Haltestelle)
  • Formen:
    • ÖPNV
    • innerstaatlicher Linienverkehr
    • grenzüberschreitender Linienverkehr
  • Linienverkehr unterliegt
    • Betriebspflicht
    • Tarifpflicht
    • Beförderungspflicht
Sonderformen des Linienverkehrs
  • unter Ausschluss anderer Fahrgäste für bestimmte Gruppen eingerichtet
    • Theaterfahrten
    • Berufsverkehr
    • Marktfahrten
    • Schülerverkehr