Vollversammlungswahl 2026

Fehler in der Wahlbewerbung

Was geschieht, wenn Ihre Wahlbewerbung einen Fehler aufweist?

Der Wahlausschuss prüft die Wahlbewerbungen. Wahlvorschläge, die nicht den Anforderungen des § 11 der Wahlordnung entsprechen, muss der Wahlausschuss als ungültig zurückweisen.

Können Sie Ihre Wahlbewerbung noch nachbessern?
Was können Sie tun, um Fehler zu vermeiden?

Fehler im Wahlvorschlag können innerhalb einer vom Wahlauschauss festzusetzenden Frist beseitigt werden. Danach sind Änderungen nicht mehr möglich. Versuchen Sie deshalb, möglichst frühzeitig Ihre Wahlbewerbung fertig zu stellen und mit Ihren Ansprechpartnern bei Ihrer IHK durchzuschauen. Unter Tel. 07321 324-121 können Sie sich von der IHK beraten lassen. Die endgültige Entscheidung über die Wahlbewerbung obliegt dem Wahlausschuss.
KONTAKT

Tel. 07321 324-121
wahlausschuss@ostwuerttemberg.ihk.mom