International

Carnet: Ländermerkblatt GB - Anschlusscarnets

Die DIHK in Berlin wurde von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris informiert, dass die Informationen zu Punkt 9) Anschlusscarnet im bekannten Ländermerkblatt aktualisiert wurden.
Neu aufgenommen wurde ein Hinweis zu den Voraussetzungen für eine Fristverlängerung durch die britischen Zollbehörden:
Der Antrag per E-Mail muss den Grund für die beantragte Verlängerung sowie eine Einschätzung enthalten, wann die Waren voraussichtlich wieder aus dem Vereinigten Königreich ausgeführt werden. Nach Erteilung der Genehmigung informiert der britische Zoll (HMRC) den Carnet-Inhaber über die weiteren Schritte zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens.
Der Antrag ist per E-Mail an ataCarnetunit@hmrc.gov.uk zu richten und muss vor Ablauf des ursprünglichen Carnets erfolgen.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen das aktualisierte Ländermerkblatt für GB zur Verfügung. Kommen Sie in dem Fall gern auf uns zu.
Quelle: DIHK, Berlin