International
Carnet: Ländermerkblatt TR
Die DIHK in Berlin wurde von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris über eine Anpassung der Vorgaben zur Vollmacht (Power of Attorney, PoA) informiert:
Auch wenn der Reisende vor Reiseantritt noch nicht feststeht, genügt nach Bestätigung des bürgenden Verbands in der Türkei (TOBB) die Unterzeichnung und Siegelung der vom Carnetinhaber unterzeichneten und gestempelten Vollmacht durch eine der folgenden Stellen:
- die ausstellende IHK
oder - eine Botschaft bzw. ein Konsulat
oder - ein Notar.
Eine zusätzliche Bestätigung durch weitere Stellen ist nicht erforderlich. Die Unterzeichnung und Siegelung durch eine der genannten Institutionen genügt.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen das aktualisierte Ländermerkblatt für die TR zur Verfügung. Kommen Sie in dem Fall gern auf uns zu.
Quelle: DIHK, Berlin
