International
Carnet: Ländermerkblatt US
Die DIHK in Berlin wurde von der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris darüber informiert, dass der bürgende Verband in den US (USCIB) auf neue US-amerikanische Regelungen und Anforderungen für die Einfuhr von Drohnen und funkfrequenzfähigem Drohnenzubehör (RF-enabled drone equipment) in die Vereinigten Staaten hingewiesen hat:
ATA Carnets befreien Drohnen oder funkfrequenzfähiges Drohnenzubehör nicht von den geltenden Einfuhrvorschriften der Federal Communications Commission (FCC). Carnetinhaber, die solche Ausrüstungen in die US einführen, sollten vor Versand oder Reise prüfen, ob die FCC-Anforderungen erfüllt werden.
Auf Anfrage stellen wir Ihnen das aktualisierte Ländermerkblatt für die US zur Verfügung. Kommen Sie in dem Fall gern auf uns zu.
Quelle: DIHK, Berlin
