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Carnet GB: Hinweise bzgl. Abfertigungen seit dem 01.06.2026
Seit dem 01.06.2026 ist für das Vereinigte Königreich ein volldigitales Carnet ATA bereitzuhalten. Der bürgende Verband des Vereinigten Königreichs weist ergänzend auf Folgendes hin:
Flughäfen
- Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf ihrem Smartphone bereithalten
- Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte müssen einen Papierausdruck des geteilten Vouchers / QR-Codes mitführen
Seehäfen / RoRo-Häfen (Fährverkehr)
- Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf ihrem Smartphone bereithalten (zusätzlich auch einen Papierausdruck als Backup)
- Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen Papierausdruck des bereitgestellten Vouchers / QR-Codes mitführen
Es wird außerdem dringend empfohlen, dass alle Carnetinhaber/Bevollmächtigte in der Anfangsphase der Einführung des digitalen Carnets zusätzlich ein Papier-Carnet als Backup mit sich führen, falls Häfen die digitale Transaktion nicht verarbeiten können.
Quelle: DIHK
