International

Carnet GB: Hinweise bzgl. Abfertigungen seit dem 01.06.2026

Seit dem 01.06.2026 ist für das Vereinigte Königreich ein volldigitales Carnet ATA bereitzuhalten. Der bürgende Verband des Vereinigten Königreichs weist ergänzend auf Folgendes hin:

Flughäfen

  • Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf ihrem Smartphone bereithalten
  • Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte müssen einen Papierausdruck des geteilten Vouchers / QR-Codes mitführen

Seehäfen / RoRo-Häfen (Fährverkehr)

  • Passagierverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen QR-Code auf ihrem Smartphone bereithalten (zusätzlich auch einen Papierausdruck als Backup)
  • Frachtverkehr: Carnetinhaber/Bevollmächtigte sollten einen Papierausdruck des bereitgestellten Vouchers / QR-Codes mitführen
Es wird außerdem dringend empfohlen, dass alle Carnetinhaber/Bevollmächtigte in der Anfangsphase der Einführung des digitalen Carnets zusätzlich ein Papier-Carnet als Backup mit sich führen, falls Häfen die digitale Transaktion nicht verarbeiten können.
Quelle: DIHK