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TR: Exporter Registry Form

Deutsche Exporteure, die Textilien, Schuhe, Farbstoffe, Bettausstattungen und bestimmte Möbel in die Türkei einführen, müssen sich vorab dort registrieren lassen. Dies gilt unabhängig vom Ursprungsland der Waren und bei Wareneinfuhren von über 50 Kilogramm Gewicht. Die Registrierungspflicht besteht seit 2011, der Warenkreis wurde in der Zwischenzeit erweitert.

Welches Formular wird für die Registrierung benötigt?

Als Exporteur müssen Sie das Formblatt Exporter Registry Form (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 85 KB) ausfüllen. Dieses ist ein Jahr gültig.

Durch wen erfolgt die Registrierung und welche Warengruppen sind betroffen?

Die Registrierung erfolgt durch eine der aufgeführten Registrierungsstellen in der TR. Betroffen sind diese Warengruppen.

Wie ist der Ablauf des Registrierungsverfahrens?

  1. Der Exporteur muss das Formblatt vor der ersten Wareneinfuhr in die Türkei ausfüllen.
  2. Das ausgefüllte Formblatt muss am Geschäftssitz des Exporteurs von der örtlich zuständigen IHK bescheinigt werden.
  3. Anschließend erfolgt die Beglaubigung von einer türkischen Vertretung (Generalkonsulat) in Deutschland.
  4. Abschließend erfolgt die Registrierung bei einer Registrierungsstelle.
Für Unternehmen aus unserem IHK-Bezirk der IHK Pfalz ist das Türkische Generalkonsulat Mainz zuständig, nähere Informationen finden Sie unter diesem Link.
E-Mail: konsulat.mainz@mfa.gov.tr
Wenn das Exportunternehmen bereits den Vorgaben entsprechend ordnungsgemäß registriert wurde, muss lediglich das Formblatt eingereicht werden, ohne dass es einer weiteren Beglaubigung/Legalisierung bedarf. Von dieser Regelung kann es Ausnahmen geben.
Der Fall einer Retoure-Lieferung ist in den Bekanntmachungen nicht geregelt.
(Fallkonstellation: Textilien werden von der Türkei nach Deutschland geliefert und aufgrund eines Mangels wieder zurück in die Türkei verschickt.) Nach Informationen ist in solchen Fällen die Vorlage des Registrierungsformulars nicht zwingend. Es genüge, wenn die türkische Firma in einem unterschriebenen Schreiben angebe, dass die Ware aufgrund eines Mangels zurückgeschickt werde. Zusätzlich seien Angaben über die deutsche Firma erforderlich. Es wird empfohlen, direkt mit der türkischen Zollstelle Kontakt aufzunehmen, die die Einfuhrabwicklung vornimmt.
Bitte beachten Sie:
Alle Angaben ohne Gewähr. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen türkischen Stellen: Ministerium für Wirtschaft oder Deutsch-Türkische Industrie- und Handelskammer in Istanbul.

Stand: 12.08.2026