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Mögliche Zeiträume Langzeit-Lieferantenerklärung

Seit Juni 2017 ist die Verordnung (EU) 2017/989 zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Unionszollkodex (UZK-IA) in Kraft. Seitdem gilt für die Ausfertigung von Langzeit-Lieferantenerklärungen (LLE):
  • Die Geltungsdauer der Lieferantenerklärung darf 24 Monate nicht überschreiten.
  • Die Geltungsdauer darf für zurückliegende (max. 1 Jahr) und auch zukünftige Lieferungen ausgestellt werden.
  • Eine beliebige kürzere Geltungsdauer innerhalb von 24 Monaten ist möglich.
  • Die Frist muss nicht am Ausstellungsdatum beginnen:
    Das Anfangsdatum der Geltungsdauer darf maximal 6 Monate nach dem Ausstellungsdatum liegen.
    Bei rückwirkend ausgestellten Lieferantenerklärungen darf das Anfangsdatum der Geltungsdauer maximal 12 Monate vor dem Ausstellungsdatum liegen. Eine beliebige kürzere Frist innerhalb der 12 Monate ist möglich. Die Frist muss nicht am Ausstellungsdatum enden.
Den genauen Wortlaut finden Sie in Artikel 62 des UZK-IA. Die Ausstellung von Langzeit-Lieferantenerklärungen für weiter als 12 Monate in der Vergangenheit liegende Zeiträume ist ausgeschlossen. Hier müssen Unternehmen ggf. weiterhin auf Einzel-Lieferantenerklärungen zurückgreifen.
Mögliche Ausstellungsszenarien für LLEs (Auswahl) sind:
  • Fall 1: Am 15. Juli 2026 soll eine LLE für das laufende Jahr ausgestellt werden (Ausstellungsdatum 15. Juli 2026):
    "Diese Erklärung gilt für alle Sendungen dieser Ware im Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026."
  • Fall 2: Am 15. Juli 2026 soll eine LLE mit maximaler Gültigkeitsdauer für einen zukünftigen Zeitraum ausgestellt werden:
    "Diese Erklärung gilt für alle Sendungen dieser Ware im Zeitraum vom 15. Januar 2027 bis 14. Januar 2029."
  • Fall 3: Am 15. Juli 2026 soll eine LLE für das kommende Jahr ausgestellt werden:
    "Diese Erklärung gilt für alle Sendungen dieser Ware im Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027."
  • Fall 4: Am 15. Juli 2026 soll eine LLE für das vorhergehende Jahr ausgestellt werden:
    "Diese Erklärung gilt für alle Sendungen dieser Ware im Zeitraum vom 16. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025.”
  • Fall 5: Am 15. Juli 2026 soll eine LLE für einen möglichst weit zurückliegenden Beginn und einer maximalen Geltungsdauer ausgestellt werden:
    "Diese Erklärung gilt für alle Sendungen dieser Ware im Zeitraum vom 16. Juli 2025 bis 14. Juli 2027.”
Stand: Juli 2026