Berufe A bis Z

Baustoffprüfer/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Baustoffprüfer und Baustoffprüferinnen arbeiten in Betrieben der Bauwirtschaft sowie in Instituten, Überwachungs- oder Forschungseinrichtungen, welche geo-, asphalt- oder bautechnische Untersuchungen durchführen. Ihre Arbeitsgebiete umfassen die Schwerpunkte Geotechnik, Mörtel- und Betontechnik sowie Asphalttechnik.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
  • Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
  • Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,
  • Anwenden von Arbeitsstoffen, Baurohstoffen, Bindemitteln, Mischungen und Recyclingmaterialien,
  • Durchführen von Probenahmen und Herstellen von Proben,
  • Anwenden von Regelwerken,
  • Anwenden von Labortechnik,
  • Durchführen von Messungen und Prüfungen,
  • Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
  • Verarbeiten, Auswerten, Aufbereiten und Dokumentieren von Daten,
  • Betriebswirtschaft, Kundenorientierung,
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
  1. Hälfte der Berufsausbildung > 3 Wochen > Abschnitt I lfd. Nr. 8, 11 und 12
  2. Hälfte der Berufsausbildung > 5 Wochen > Abschnitt I lfd. Nr. 12 und 14

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin vom 24. März 2005.
Inkrafttreten: 01.08.2005

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
  • Brandenburg a.d.H. (BRB)
  • Havelland (HVL)
  • Oberhavel (OHV)
  • Ostprignitz-Ruppin (OPR)
  • Potsdam (P)
  • Potsdam-Mittelmark (PM)
  • Prignitz (PR)
  • Teltow-Fläming (TF)
OSZ Bautechnik 1 (Knobelsdorff-Schule)
Nonnendammallee 140 - 143
13599 Berlin
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Zwischenprüfung

Prüfungsteil Dauer
Schriftlicher Teil
180 Minuten
Praktischer Teil
5 Stunden

Abschlussprüfung

Prüfungsteil Dauer
Schriftlicher Teil
300 Minuten
Praktischer Teil
7 Stunden

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Der Prüfling soll in höchstens insgesamt 7 Stunden drei praktische Aufgaben, die sich auf ein Projekt beziehen sollen, bearbeiten. Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Eine der Aufgaben ist zu dokumentieren sowie dem Prüfungsausschuss in einem Fachgespräch von höchstens 15 Minuten zu erläutern.
Für die Arbeitsaufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Durchführen physikalischer Prüfungen an einer Probe einschließlich der Bewertung der Prüfergebnisse,
  2. Durchführen chemischer Prüfungen an einer Probe einschließlich der Bewertung der Prüfergebnisse,
  3. Durchführen einer Probenahme sowie Vorbereiten und Herstellen einer Probe einschließlich Verfahrensanalyse,
  4. rechnergestütztes Auswerten, Aufbereiten und Darstellen von Untersuchungsergebnissen einer Probe oder
  5. Durchführen einer Rezepturberechnung und Herstellen einer Mischung.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich. (weitere Infos)

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsart Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen:
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.