Berufe A bis Z
Asphaltbauer/-in
- Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
- Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
- Wie lange dauert die Ausbildung?
- Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
- Welche ist die zuständige Berufsschule?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Wann findet die Prüfung statt?
- Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
Asphaltbauer und Asphaltbauerinnen sind im Bau tätig. Sie stellen Straßendecken her und führen Dichtungsarbeiten gegen Feuchtigkeit an Bauwerken durch.
Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
-
Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
-
Organisation der Arbeitsstätte, Arbeits- und Sozialrecht,
-
Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
-
Einrichten von Baustellen, Durchführen von Vermessungsarbeiten,
-
Grundfertigkeiten im Tief- und Straßenbau,
-
Grundfertigkeiten im Steinbau, in der Herstellung von Putz und Estrich und im Verlegen von Fliesen,
-
Grundfertigkeiten im Stahlbetonbau,
-
Grundfertigkeiten im Holzbau, in der Erstellung von Gerüsten und Leichtwänden,
-
Arbeiten mit Kunststoffen,
-
Bearbeiten von Metallen,
-
Instandhalten von Werkzeugen, Einrichten und Warten von Geräten und Maschinen,
-
Abdichten gegen Bodenfeuchtigkeit,
-
Abdichten gegen Sicker- und Oberflächenwasser,
-
Abdichten von Brückenbauwerken,
-
Aufbereiten von Gußasphalt und Asphaltmastix,
-
Einbauen von Gußasphalt und Asphaltmastix,
-
Entnehmen von Materialproben,
-
Durchführen von Wärme- und Schalldämmaßnahmen in Verbindung mit Gußasphalt,
-
Herstellen und Schließen von Fugen,
-
Auftragen von Kunststoffbeschichtungen auf Gußasphalt.
Die Berufsausbildung im ersten Ausbildungsjahr ist wie folgt zu gliedern:
-
berufliche Grundbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten in 20 Wochen,
-
Unterricht der Berufsschule nach Maßgabe der Rahmenlehrpläne der Länder in 20 Wochen,
-
berufliche Grundbildung in der betrieblichen Ausbildungsstätte in 12 Wochen
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).
Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Asphaltbauer/-in vom 19. März 1984
Inkrafttreten: 19. März 1984
Welche ist die zuständige Berufsschule?
|
Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
|
Zuständige Berufsschule
|
Beschulungsform
|
|---|---|---|
|
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
|
Berufskollegs der Bauwirtschaft gGmbH Priv. Berufskolleg für Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft
Humboldtstr. 30-36
50171 Kerpen
|
Wochenblock
|
Wie läuft die Prüfung ab?
Zwischenprüfung
Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
| Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|
|
Schriftlicher Teil
|
180 Minuten
|
Ermittlung des Ausbildungsstandes
|
|
Praktischer Teil
|
4 Stunden
|
Ermittlung des Ausbildungsstandes
|
Abschlussprüfung
| Prüfungsteil | Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
|---|---|---|---|
| Schriftlicher Teil |
Technologie
|
120 Minuten
|
40 % vom schriftlichen Teil
|
| Technische Mathematik | 90 Minuten | 20 % vom schriftlichen Teil | |
| Technisches Zeichnen | 90 Minuten | 20 % vom schriftlichen Teil | |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | 20 % vom schriftlichen Teil | |
| Praktischer Teil |
Arbeitsprobe
|
8 Stunden
|
100 % vom Praktischen Teil
|
Ablauf der praktischen Prüfung
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling eine Arbeitsprobe durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
-
Verlegen eines schwimmenden Estrichs, bestehend aus einer mehrlagigen Dämmung,
-
Randstreifen und Gußasphaltestrich,
-
Herstellen eines Brückenlagers, bestehend aus einer Dichtungsschicht, einer Gußasphaltschutzschicht und Gußasphaltdeckschicht,
-
Verlegen eines mehrlagigen Gußasphaltbelages mit größerem Gefälle einschließlich Fugenanschlüssen,
-
Herstellen eines mehrlagigen Asphaltbelages in Naßräumen mit Gefälle einschließlich
-
Fugen und Anschluß eines Ablaufs.
Zusatzqualifikation
Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.
Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
| Fortbildung | Einordnung im DQR |
|---|---|
|
Zwischenprüfung
|
Im vierten Ausbildungshalbjahr
|
|
Abschlussprüfung
|
Am Ende der Berufsausbildung
|
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.
Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
| Fortbildung | Einordnung im DQR |
|---|---|
|
Straßenbauermeister
|
DQR 6
|