Berufe A bis Z

Fachkraft für Fruchtsafttechnik

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Eine Fachkraft für Fruchtsafttechnik ist spezialisiert auf die Herstellung, Verarbeitung und Qualitätssicherung von Fruchtsäften. Diese Fachkräfte arbeiten in der Regel in der Lebensmittelindustrie, insbesondere in Betrieben, die Fruchtsäfte und -nektare produzieren. Zu ihren Aufgaben gehören die Überwachung der Produktionsprozesse, die Durchführung von Qualitätskontrollen sowie die Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
  • Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften,
  • Ausführen von Hygienemaßnahmen,
  • Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes,
  • Auswählen, Annehmen, Lagern und Verarbeiten von Früchten und Gemüse zu Saft und Mark,
  • Haltbarmachen, Lagern und Überwachen von Saft und Mark,
  • Auswählen, Prüfen und Verarbeiten der Halbware,
  • Aufbereiten von Trinkwasser und Herstellen von entmineralisiertem Wasser,
  • Herstellen von Fruchtwein und Fruchtschaumwein,
  • Abfüllen, Ausstatten, Lagern, Versandfertigmachen und Transportieren der Fertigware.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist  3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Fruchtsafttechnik vom 25.06.1984
Inkrafttreten: 01.08.1985

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
Berufliche Schulen Rheingau des Rheingau-Taunus-Kreises
Winkeler Straße 99 -101
65366 Geisenheim

Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, der Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung statt.
Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.

Zwischenprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
180 Minuten
Ermittlung des Ausbildungsstandes
Praktischer Teil
3 Stunden
Ermittlung des Ausbildungsstandes

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
270 Minuten
Praktischer Teil
6 Stunden

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt 4 Arbeitsproben ausführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  • Durchführen von sensorischen, chemischen und mikrobiologischen Prüfungen,
  • Durchführen und Auswerten von Schönungsvorversuchen,
  • Vorbereiten der Haltbarmachung und sterilen Ein- und Auslagerung,
  • Zusammenstellen von Halbwaren und Zutaten nach Rezeptur,
  • Prüfen der füllfertigen Erzeugnisse auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften,
  • Erstellen einer Rezeptur zur Herstellung von Fruchtwein,
  • Vorbereiten der Abfüllung und Kontrollieren der Fertigware.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahr
Abschlussprüfung
am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: AKA/PAL
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
DQR 6