Berufe A bis Z

Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Empfangen und Betreuen der Gäste, Beraten der Gäste über das Speisenangebot und korrespondierende Getränke, Verkaufen von Speisen und Getränke, Präsentieren und Servieren unter Berücksichtigung verschiedener Servierarten, Zubereiten von Speisen und Getränken am Tisch des Gastes, Herstellen von Heiß- und Kaltgetränken sowie von Mischgetränken, Ausschenken von Getränken, Planen und Organisieren von Veranstaltungen und Banketts und Mitwirken bei der Durchführung, Organisieren von Serviceabläufen, Planen des Personaleinsatzes und Anleiten von Mitarbeitenden, Bedienen von Reservierungs- und Kassensystemen sowie Erstellen von Abrechnungen, Umsetzen von verkaufsfördernden Maßnahmen, Annehmen und Lagern von Waren sowie Überwachen der Bestände, Umsetzen von Hygienemaßnahmen, Beachten von Nachhaltigkeitsaspekten Arbeiten im Team.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin
  • Annahme und Einlagerung von Waren
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst
  • Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service
  • Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen
  • Herrichten und Pflegen von Gasträumen
  • Betreuung und Beratung von und Kommunikation mit Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen
  • Wahrnehmung von Aufgaben an der Bar und am Getränkebuffet
  • Bedienung von Reservierungs- und Kassensystemen
  • Planung und Koordinierung von Serviceabläufen
  • Servicearbeiten am Tisch des Gastes
  • Konzeption von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts
  • Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts
  • Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts
  • Anleitung und Führung von Mitarbeitenden
  • Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • digitalisierte Arbeitswelt
  • Durchführung von Hygienemaßnahmen

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildungen zur Fachkraft für Gastronomie, zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie und zur Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sowie zum Fachmann für Systemgastronomie und zur Fachfrau für Systemgastronomie (GastronomieberufeausbildungsverordnungGastroAusbV) vom 14. März 2022
Inkrafttreten: 01.08.2022

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Teltow-Fläming (TF)
OSZ Johanna Just Potsdam
Berliner Straße 114-115, 14467 Potsdam
Wochenblock
Prignitz (P)
OSZ Prignitz
Bad Wilsnacker Str. 48, 19322 Wittenberge
Wochenblock
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Oberhavel (OHV)
OSZ Neuruppin
Alt Ruppiner Allee 39, 16816 Neuruppin,
Wochenblock
Genehmigte Ersatzschule / Berufsschule
Kostenpflichtig: 50,00€ / Monat
Berufliche Schule für Hotellerie und Gastronomie
Ausbildungsverbund Teltow e.V.
Oderstr. 57, 14513 Teltow
Tageweise
Genehmigte Ersatzschule / Berufsschule
Oberlinschule - Berufliche Schulen
Berufsbildungswerk im Oberlinhaus gGmbH
Steinstr. 80/82/84
14480 Potsdam

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Abschlussprüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, Teil 1 und Teil 2, im Rahmen einer gestreckten Abschlussprüfung statt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

Die Ergebnisse der gestreckten Abschlussprüfung Teil 1 gehen in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Produktion und Service
90 Minuten praktisch (inkl. 10 Minuten situatives Fachgespräch) und
60 Minuten schriftlich
25% des Gesamtergebnisses

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Gasterlebnis, Verkaufsförderung, Produktkompetenz und Warenlagerung
90 Minuten schriftlich
20% des Gesamtergebnisses
Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice
240 Minuten praktisch (inkl. 30 Min. zur Erstellung eines Ablaufplanes) und 90 Minuten schriftlich
35% des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
10% des Gesamtergebnisses
Teamkommunikation und Gesprächsführung
20 Minuten mündlich (Gesprächssimulation)
10% des Gesamtergebnisses

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Ablauf Teil 1 (über die ersten 18 Monate der Ausbildung, zum Ende des 2. Ausbildungsjahres)
Die Prüfung besteht aus 2 Teilbereichen.
Im 1. Teilbereich hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, die Bestellung eines Gastes anzunehmen und den Gast zu einfachen Speisen oder einfachen Gerichten sowie zu Getränken zu beraten, eine einfache Speise oder ein einfaches Gericht oder ein Getränk nach vorgegebener Rezeptur und vorgegebenen Standards zuzubereiten und zu servieren oder zu präsentieren, die Arbeitsschritte zu planen, den Arbeitsplatz einzurichten, Gästewünsche und -bedürfnisse zu berücksichtigen, verkaufsfördernd zu beraten, dem Gast die Zutaten oder die Zubereitung zu erläutern, die Qualität der Lebensmittel oder die Verkaufsfähigkeit des zubereiteten Produktes zu prüfen und die Hygieneanforderungen zu beachten.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Bei der Gestaltung der Aufgabe ist der Leistungsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zugrunde zu legen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 10 Minuten. (Gewichtung 70 %)
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Lebensmittel zu bestimmen und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläutern, die Zubereitung und die Inhalts- und Zusatzstoffe von einfachen Speisen und einfachen Gerichten sowie von Getränken unter Berücksichtigung von Gästewünschen, Ernährungsformen und Allergien zu erläutern, verschiedene Service- und Präsentationsformen bedarfsgerecht zuzuordnen, Betriebsmittel und Bedarfsgegenstände zu bestimmen und ihre Verwendungsmöglichkeiten zu erläutern, beim Einsatz von Lebensmitteln sowie von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern in der Küche und im Service die Vorgaben des Umweltschutzes und die Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit zu berücksichtigen, die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene in der Küche und im Service zu beachten und die Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Küche und im Service einzuhalten. Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. (Gewichtung 30 %)
Bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung zur Fachkraft für Gastronomie wird der Auszubildende vom Teil 1 der Abschlussprüfung im Beruf Fachmann/frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie befreit und die Ausbildungszeit kann mit bis zu 24 Monaten angerechnet werden.
Ablauf Teil 2 (am Ende der Ausbildung)
Die Prüfung im „Prüfungsbereich Veranstaltungsplanung, Restaurant- und Bankettservice“ besteht aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, gemäß vorgegebenen Eckpunkten einen internen zeitlichen Ablaufplan für eine Veranstaltung mit einem Vier-Gänge-Menü und korrespondierenden Getränken zu erstellen sowie für diese Veranstaltung die Vorbereitungsarbeiten für den Service nach vorgegebenen Servierarten durchzuführen, einen Tisch einzudecken, ein Mischgetränk nach vorgegebener Rezeptur zuzubereiten, einen Weinservice vorzubereiten, das Vier-Gänge-Menü mit korrespondierenden Getränken zu servieren und dabei mit den Gästen situationsbezogen zu kommunizieren.
Der Prüfling hat eine Arbeitsaufgabe durchzuführen. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten; innerhalb dieser Zeit sind dem Prüfling 30 Minuten für die Erstellung des Ablaufplans einzuräumen. (Gewichtung 70%)
Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Angebote für Veranstaltungen zu kalkulieren und zu erstellen sowie die Durchführung einer Veranstaltung zu planen und dabei Speisen und Getränke sowie deren Präsentationsformen zu empfehlen, Bestuhlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für Räume zu entwickeln, Gästeinformationen und deren Einsatzmöglichkeiten zu beschreiben sowie Dienstpläne und Serviceeinteilungen zu prüfen.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. (Gewichtung 30%)
Im Prüfungsbereich „Teamkommunikation und Gesprächsführung“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Gespräche mit Mitarbeitenden oder Auszubildenden oder mit einem Team zu planen und situationsgerecht und zielorientiert durchzuführen, sich auf unterschiedliche Hintergründe der Gesprächsteilnehmenden einzustellen, Arbeitsaufträge ergebnisorientiert zu übermitteln und dabei die fachlichen Hintergründe, die Rahmenbedingungen und die internen Abläufe zu berücksichtigen, zu Arbeitsergebnissen konstruktiv Rückmeldung zu geben, Anerkennung und Wertschätzung zu vermitteln, Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen zu erkennen sowie Lösungsstrategien aufzuzeigen sowie das Gesprächsergebnis zusammenzufassen und geeignete Maßnahmen der Personalentwicklung vorzuschlagen.
Mit dem Prüfling wird eine Gesprächssimulation durchgeführt. Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling eine praxisbezogene Aufgabe. Für die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen dem Prüfling 10 Minuten zur Verfügung. Die Gesprächssimulation dauert höchstens 20 Minuten.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist die Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ möglich.
Die Zusatzqualifikation kann während der dreijährigen Ausbildung innerhalb von 8 Wochen im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden und beinhaltet:
  • Arbeiten an der Bar
  • Produktkompetenz Longdrinks, Cocktails und Spirituosen
  • Produktkompetenz Wein
Für die Prüfung in der Zusatzqualifikation muss der Prüfungsbewerber glaubhaft nachweisen, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Der Antrag auf Prüfung in der Zusatzqualifikation muss mit der regulären Prüfungsanmeldung erfolgen.
Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt. Es sind 2 Arbeitsproben durchzuführen.
  • Arbeitsprobe 1: Cocktails
  • Arbeitsprobe 2: Weine oder Spirituosen

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (IHK-AKA)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Stufenausbildung (wenn vorhanden)
DQR 4
Fachwirt/-in im Gastgewerbe DQR 6
Gepr. Restaurantmeister DQR 6
DQR 6