Berufe A bis Z

Fachpraktiker/-in Verkauf

Mit der Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBIG/§ 42m HwO, die am 17. Dezember 2009 (geändert am 15. Dezember 2010) als Empfehlung des Hauptausschusses (HA) des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) verabschiedet wurde, ist die Voraussetzung geschaffen, dass die Ausbildung behinderter Menschen in diesen Ausbildungsgängen wie vom Gesetzgeber gewollt nach bundeseinheitlichen Richtlinien und Standards erfolgt.
Diese Ausbildungsregelung regelt die Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG für Personen im Sinne des § 2 SGB IX.

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Die Gestaltung der Ausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf/zur Fachpraktikerin im Verkauf orientiert sich an der Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin. Fachpraktiker im Verkauf/Fachpraktikerinnen im Verkauf sind in Handelsunternehmen mit unterschiedlichen Größen, Betriebsformen und Sortimenten tätig. Zu ihren wichtigsten Aufgaben zählen der Verkauf sowie die Mitwirkung bei vor- und nachbereitenden Arbeiten in beratungs- und selbstbedienungsorientierten Betrieben. Tätigkeitsfelder sind darüber hinaus Warenannahme und Warenlagerung, Warenpräsentation, Bestandspflege und Inventur.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  1. Warensortiment;
  2. Grundlagen von Beratung und Verkauf:
    • kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
    • Kommunikation mit Kunden,
    • Beschwerde und Reklamation;
  3. Servicebereich Kasse;
  4. Marketinggrundlagen:
    • Werbemaßnahmen,
    • Warenpräsentation,
    • Kundenservice,
    • Preisbildung;
  5. Warenwirtschaft:
    • Grundlagen der Warenwirtschaft,
    • Bestandskontrolle, Inventur,
    • Wareneingang, Warenlagerung;
  6. Rechenvorgänge in der Praxis, Kalkulationsgrundlagen
  1. Warenannahme, Warenlagerung:
    • Bestandssteuerung,
    • Warenannahme und -kontrolle,
    • Warenlagerung;
  2. Beratung und Verkauf:
    • Beratungs- und Verkaufsgespräche,
    • Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen;
  3. Kasse:
    • Service an der Kasse,
    • Kassensystem und Kassieren;
  4. Marketingmaßnahmen:
    • Werbung,
    • visuelle Verkaufsförderung,
    • Kundenbindung, Kundenservice.
Im Ausbildungsvertrag wird eine Wahlqualifikation festgelegt.
  1. Der Ausbildungsbetrieb:
    • Bedeutung und Struktur des Einzelhandels,
    • Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt,
    • Organisation des Ausbildungsbetriebes,
    • Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
    • Umweltschutz;
  2. Information und Kommunikation:
    • Informations- und Kommunikationssysteme,
    • Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 2 Jahre (24 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf vom 20. Juni 2012.
Inkrafttreten: 20.06.2012

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
Oberlin Berufliche Schulen
Steinstr. 80/82/84
14480 Potsdam
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
Oberstufenzentrum Prignitz
16928 Pritzwalk
An der Promenade 6
Wochenblock
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
Oberstufenzentrum Ostprignitz-Ruppin
Alt Ruppiner Allee 39
16816 Neuruppin
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Zwischenprüfung

Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach
Dauer und Art
Gewichtung
Zwischenprüfung
90 Minuten schriftlich
Ermittlung des Ausbildungsstandes

Abschlussprüfung

Prüfungsfach
Dauer und Art
Gewichtung
Verkauf und Marketing
90 Minuten schriftlich
20 % des Gesamtergebnisses
Warenwirtschaft und berufsbezogenes Rechnen
90 Minuten schriftlich
20 % des Gesamtergebnisses
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten schriftlich
10 % des Gesamtergebnisses
verkaufsorientierte Handlungssituation
20 Minuten mündlich
50 % des Gesamtergebnisses

Ablauf der mündlichen Prüfung

  1. Der Prüfling soll kunden- und serviceorientiert handeln und warenkundliche Kenntnisse in einer Gesprächssituation nachweisen. Dabei ist die festgelegte Wahlqualifikation Grundlage für die Aufgabenstellung; der im schriftlichen Ausbildungsnachweis dokumentierte Warenbereich ist zu berücksichtigen;
  2. der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen;
  3. der Prüfling soll aus zwei ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellten Aufgaben eine auswählen, die Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist;
  4. die Prüfungszeit beträgt 20 Minuten. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (IHK-AKA)
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) nicht zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Verkäufer/-in
DQR 3
Kaufmann/-frau im Einzelhandel
DQR 4