Berufe A bis Z

Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bibliothek arbeiten hauptsächlich in Stadt- und Behördenbibliotheken, in der öffentlichen Verwaltung, an Hochschulen oder in Museen. Geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es auch in Werks- und Betriebsbibliotheken größerer Firmen sowie in Kirchenbibliotheken. Darüber hinaus können sie in Verlagen tätig sein.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

Ausbildungsschwerpunkte
  • der Ausbildungsbetrieb:
  • Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben,
  • Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz;
  • Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung;
  • Kommunikation und Kooperation;
  • Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft;
  • Informations- und Kommunikationssysteme;
  • Öffentlichkeitsarbeit und Werbung.
Ausgebildet wird nach einer der fünf Fachrichtungen:
Die Fachrichtung wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
in der Fachrichtung Archiv:
  • Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern,
  • Erschließung,
  • Technische Bearbeitung und Aufbewahrung,
  • Informationsvermittlung und Benutzungsdienst;
in der Fachrichtung Bibliothek:
  • Erwerbung,
  • Erschließung,
  • Bearbeitung von Medien, Bestandspflege,
  • Benutzungsdienst und Informationsvermittlung;
in der Fachrichtung Information und Dokumentation:
  • Beschaffung,
  • Erschließung,
  • Verwaltung und Pflege von Datenspeichern,
  • Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen,
  • Marketing;
in der Fachrichtung Bildagentur:
  • Beschaffung,
  • Erschließung,
  • Aufbewahrung und technische Bearbeitung,
  • Bildvermittlung,
  • Marketing;
in der Fachrichtung Medizinische Dokumentation:
  • Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen,
  • Erschließung und Verschlüsselung,
  • Verwaltung und Pflege von Datenbeständen,
  • Statistik und Informationsdienstleistungen.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten/ zur Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste vom 15.03.2000
Inkrafttreten: 01.08.2000

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
OSZ Bürowirtschaft und Verwaltung Louise-Schroeder-Schule
Lippstädter Straße 9 - 11
12207 Berlin

Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, der Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung statt. Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes.

Zwischenprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
180 Minuten
Ermittlung des Ausbildungsstandes

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
330 Minuten
Praktischer Teil
35 Minuten

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Im Prüfungsbereich Praktische Übungen soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben aus dem Gebiet Dienstleistungs- und Medienangebot bearbeiten. Für die Bearbeitung ist ein Zeitraum von höchstens 15 Minuten vorzusehen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei ist der Tätigkeitsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes zu berücksichtigen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten, Lösungen darstellen und in berufstypischen Situationen kooperieren und kommunizieren kann. Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: AKA/PAL
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.