Berufe A bis Z

Fleischer/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Fleischer und Fleischerinnen arbeiten im Fleischerhandwerk, in Fleischereifachgeschäften und Einzelhandelsgeschäften, in der Fleischwarenindustrie, in Schlachthöfen, im Fleischgroßhandel und in Fleischzerlegebetrieben.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  4. Umweltschutz,
  5. Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechnik,
  6. Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team,
  7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
  8. Umsetzen von lebensmittelrechtlichen Vorschriften,
  9. Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten,
  10. Kontrollieren und Lagern,
  11. Kundenorientierung,
  12. Beurteilen, Zerlegen und Herrichten von Schlachttierkörpern und -teilen,
  13. Herstellen von Koch-, Brüh- und Rohwurst,
  14. Herstellen von Pökelware,
  15. Herstellen von Hackfleisch,
  16. Verpacken,
  17. Herstellen von küchenfertigen Erzeugnissen,
  18. zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste; davon mindestens eine aus den Nummern 1 bis 3.
  1. Schlachten,
  2. Herstellen besonderer Fleisch- und Wurstwaren,
  3. Herstellen von Gerichten,
  4. Veranstaltungsservice,
  5. Kundenberatung und Verkauf,
  6. Verpacken von Produkten.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer/ zur Fleischerin vom 30.12.2016.
Inkrafttreten: 01.08.2017

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Brandenburg a.d.H. (BRB)
Havelland (HVL)
Oberhavel (OHV)
Ostprignitz-Ruppin (OPR)
Potsdam (P)
Potsdam-Mittelmark (PM)
Prignitz (PR)
Teltow-Fläming (TF)
OSZ Ostprignitz-Ruppin
Alt Ruppiner Allee 39
16816 Neuruppin

Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen, der Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung statt.

Zwischenprüfung

Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes und geht nicht in das Ergebnis der Abschlussprüfung ein.
Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
150 Minuten
Ermittlung des Ausbildungsstandes
Praktischer Teil
4 Stunden
Ermittlung des Ausbildungsstandes

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Schriftlicher Teil
30 Minuten
Praktischer Teil
8 Stunden

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens acht Stunden fünf Aufgaben aus allen folgenden Prüfungsgebieten durchführen sowie innerhalb dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen:
  1. Herstellen von Brüh-, Roh- oder Kochwurst,
  2. Herstellen von zwei küchenfertigen Erzeugnissen,
  3. Ausbeinen und Zerlegen eines Rinderhinterviertels ohne Dünnung,
  4. je eine Aufgabe aus den beiden vermittelten Wahlqualifikationseinheiten; hierfür kommen insbesondere in Betracht:
    1. Schlachten eines Schlachttieres,
    2. Herstellen einer regionalen Spezialität,
    3. Herstellen eines vollständigen Gerichtes,
    4. Herstellen von zwei Buffetplatten und Präsentieren eines Buffetabschnittes,
    5. Durchführen einer Verkaufshandlung mit Verkaufs- und Beratungsgespräch, Herstellen von Präsenten, Fleisch- oder Aufschnittplatten, Herstellen von Werbeträgern,
    6. Umrüsten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Verpackungsmaschine einschließlich Überwachen und Durchführen einer Qualitätskontrolle.
Bei der Durchführung der Aufgaben soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, ökologischer und zeitlicher Vorgaben im Hinblick auf Kundenerwartungen selbständig planen, dokumentieren und umsetzen sowie Sicherheit, Gesundheitsschutz und Hygiene bei der Arbeit berücksichtigen kann. Durch das Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er die für die Aufgaben relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Aufgaben begründen kann. Außerdem sind tierschutzrechtlichen Vorgaben und deren Einhaltung nachzuweisen.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahr
Abschlussprüfung
am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: AKA/PAL
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Fleischermeister/in
DQR 6