Gesetz
Einheitliche Regeln für Verpackungen in Europa
Die Europäische Union hat mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, der die Verpackungswirtschaft grundlegend verändert. Ab 12. August 2026 gelten europaweit einheitliche Vorgaben für Design, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Kennzeichnung und Mehrwegquoten. Für Unternehmen bedeutet das: frühzeitig prüfen, Prozesse anpassen und Transparenz schaffen.
Warum eine neue EU‑Verordnung?
Die PPWR ersetzt die bisherige EU‑Verpackungsrichtlinie, die in Deutschland durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt wurde. Ziel der neuen Verordnung ist es, den Verpackungsverbrauch zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und europaweit einheitliche Standards zu schaffen.
Kernziele der PPWR:
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Weniger Verpackungsmüll
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Mehr Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit
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Verbindliche Rezyklatquoten
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Einheitliche Kennzeichnungssysteme
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Digitale Nachverfolgbarkeit
Wie hängen PPWR, VerpackG und KrWG zusammen?
Die drei Regelwerke greifen ineinander wie ein Bauwerk mit drei Ebenen:
1. PPWR – das neue EU‑Dachrecht
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Gilt direkt in allen EU‑Mitgliedstaaten.
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Regelt Design, Recyclingfähigkeit, Rezyklatquoten, Mehrweg, Kennzeichnung, EPR.
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Ersetzt die alte EU‑Verpackungsrichtlinie.
2. VerpackG – nationales Ausführungsgesetz
Das VerpackG bleibt bestehen und wird an die PPWR angepasst. Es regelt weiterhin:
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Registrierung im Verpackungsregister LUCID
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Systembeteiligungspflichten
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Pfandpflichten
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Marktüberwachung
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Bußgelder
3. KrWG – das Grundgesetz der Kreislaufwirtschaft
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bleibt der übergeordnete Rahmen für:
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Abfallhierarchie
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Produktverantwortung
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Behördenzuständigkeiten
Wer ist betroffen?
Die PPWR betrifft alle Akteure entlang der Lieferkette:
| Rolle | Bedeutung | Typische Pflichten |
| Erzeuger | Produziert oder lässt Verpackungen herstellen | Materialkennzeichnung, Nachweis von Rezyklatanteilen, Konformitätserklärung |
| Hersteller | Bringt Verpackungen oder Produkte in Verkehr | Registrierung, EPR‑Gebühren |
| Händler | Vertreibt verpackte Produkte | Informations‑ und Nachweispflichten |
| Importeur | Bringt Waren aus Nicht‑EU‑Ländern ein | Nachweis der EU‑Konformität (Design, Rezyklat, Kennzeichnung) |
Welche Fristen gibt es für die Änderungen?
| Änderung | Umsetzung | Inkrafttreten |
| Stoffbeschränkungen | Grenzwerte für Blei, Cadmium, PFAS | 12.08.2026 |
| Recyclingfähigkeit | EU‑Kriterien und Bewertungsmethoden | bis 2030 |
| Mindestrezyklatanteile | 10–35 % ab 2030, bis 65 % ab 2040 | 2030/2040 |
| Kompostierbarkeit | Pflicht für bestimmte Verpackungen | 12.02.2028 |
| Minimierung von Verpackungen | Max. 50 % Leerraum | bis 2030 |
| Wiederverwendung/ Wiederbefüllung | Steigerung auf bis zu 70 % | bis 2030 |
| Kennzeichnungspflichten | Einheitliche Piktogramme & QR‑Codes | ab 2027 |
| Erweiterte Herstellerverantwortung | Registrierung & Kostentransparenz | ab 2028 |
| Pfand‑ und Rücknahmesysteme | Einführung für Kunststoff, Metall, Glas | ab 2029 |
Welche Rolle hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)?
Die ZSVR überwacht die Umsetzung der PPWR in Deutschland und sorgt für Transparenz, faire Wettbewerbsbedingungen und finanzielle Verantwortung beim Verpackungsrecycling.
Die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID bleibt bestehen und wird durch die PPWR sogar gestärkt.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
- Verpackungsportfolio prüfen
- Recyclingfähigkeit bewerten
- Rezyklatanteile dokumentieren
- Kennzeichnungssysteme anpassen
- Mehrwegstrategien entwickeln
- Lieferketten einbeziehen
Weitere wichtige Gesetze
- Die Batterieverordnung (Nr. 6257438)
- Das Einwegkunststofffonds-Gesetz (Nr. 6251822)
- Die EU-Ökodesign-Verordnung (Nr. 6207802)