Gesetz

Einheitliche Regeln für Verpackungen in Europa

Die Europäische Union hat mit der neuen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen, der die Verpackungswirtschaft grundlegend verändert. Ab 12. August 2026 gelten europaweit einheitliche Vorgaben für Design, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Kennzeichnung und Mehrwegquoten. Für Unternehmen bedeutet das: frühzeitig prüfen, Prozesse anpassen und Transparenz schaffen.

Warum eine neue EU‑Verordnung?

Die PPWR ersetzt die bisherige EU‑Verpackungsrichtlinie, die in Deutschland durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt wurde. Ziel der neuen Verordnung ist es, den Verpackungsverbrauch zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und europaweit einheitliche Standards zu schaffen.
Kernziele der PPWR:
  • Weniger Verpackungsmüll
  • Mehr Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit
  • Verbindliche Rezyklatquoten
  • Einheitliche Kennzeichnungssysteme
  • Digitale Nachverfolgbarkeit

Wie hängen PPWR, VerpackG und KrWG zusammen?

Die drei Regelwerke greifen ineinander wie ein Bauwerk mit drei Ebenen:
1. PPWR – das neue EU‑Dachrecht
  • Gilt direkt in allen EU‑Mitgliedstaaten.
  • Regelt Design, Recyclingfähigkeit, Rezyklatquoten, Mehrweg, Kennzeichnung, EPR.
  • Ersetzt die alte EU‑Verpackungsrichtlinie.
2. VerpackG – nationales Ausführungsgesetz
Das VerpackG bleibt bestehen und wird an die PPWR angepasst. Es regelt weiterhin:
  • Registrierung im Verpackungsregister LUCID
  • Systembeteiligungspflichten
  • Pfandpflichten
  • Marktüberwachung
  • Bußgelder
3. KrWG – das Grundgesetz der Kreislaufwirtschaft
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bleibt der übergeordnete Rahmen für:
  • Abfallhierarchie
  • Produktverantwortung
  • Behördenzuständigkeiten

Wer ist betroffen?

Die PPWR betrifft alle Akteure entlang der Lieferkette:
Rolle Bedeutung Typische Pflichten
Erzeuger Produziert oder lässt Verpackungen herstellen Materialkennzeichnung, Nachweis von Rezyklatanteilen, Konformitätserklärung
Hersteller Bringt Verpackungen oder Produkte in Verkehr Registrierung, EPR‑Gebühren
Händler Vertreibt verpackte Produkte Informations‑ und Nachweispflichten
Importeur Bringt Waren aus Nicht‑EU‑Ländern ein Nachweis der EU‑Konformität (Design, Rezyklat, Kennzeichnung)

Welche Fristen gibt es für die Änderungen?

Änderung Umsetzung Inkrafttreten
Stoffbeschränkungen Grenzwerte für Blei, Cadmium, PFAS 12.08.2026
Recyclingfähigkeit EU‑Kriterien und Bewertungsmethoden bis 2030
Mindestrezyklatanteile 10–35 % ab 2030, bis 65 % ab 2040 2030/2040
Kompostierbarkeit Pflicht für bestimmte Verpackungen 12.02.2028
Minimierung von Verpackungen Max. 50 % Leerraum bis 2030
Wiederverwendung/ Wiederbefüllung Steigerung auf bis zu 70 % bis 2030
Kennzeichnungspflichten Einheitliche Piktogramme & QR‑Codes ab 2027
Erweiterte Herstellerverantwortung Registrierung & Kostentransparenz ab 2028
Pfand‑ und Rücknahmesysteme Einführung für Kunststoff, Metall, Glas ab 2029

Welche Rolle hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)?

Die ZSVR überwacht die Umsetzung der PPWR in Deutschland und sorgt für Transparenz, faire Wettbewerbsbedingungen und finanzielle Verantwortung beim Verpackungsrecycling.
Die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID bleibt bestehen und wird durch die PPWR sogar gestärkt.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

  • Verpackungsportfolio prüfen
  • Recyclingfähigkeit bewerten
  • Rezyklatanteile dokumentieren
  • Kennzeichnungssysteme anpassen
  • Mehrwegstrategien entwickeln
  • Lieferketten einbeziehen

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